Unbezahlter Urlaub, danach dann geminderter Anspruch auf ALG I?

3 Antworten

AlG 1 Anspruch hast du wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Höhe des AlG richtet sich nach den Beiträgen, die du in diesen 12 Monaten entrichtet hast.


gaia123 
Fragesteller
 06.06.2021, 12:23

Dankeschön!

0
isomatte  07.06.2021, 09:52

Es sind schon eine Zeit lang 30 und keine 24 Monate mehr.

0

KV? Frage bei der Krankenkasse nach.

In die RV musst du nicht einzahlen. Da du ja auch einen ungekündigten Vertrag hast, ist es auch sehr fraglich ob du da überhaupt selber einzahlen kannst.

Der ÖD wird dich aber doch kaum kündigen. Das ist ja schon sehr schwer. Ansonsten musst du in den letzten 2 Jahren 12 Monatsbeiträge bezahlt haben.

Dein Anspruch berechnet sich nach den Beiträgen der letzten 12 Monaten und darauf dann rd. 60%. Also das ist dann sehr gering.


gaia123 
Fragesteller
 06.06.2021, 12:22

Dankeschön!

0
isomatte  07.06.2021, 09:51

In den letzten 30 Monaten, nicht mehr 24 Monate.

0

Man muss ab seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann würdest Du auf min. 6 bzw. bei min. 24 Monaten Versicherungspflicht innerhalb dieser 30 Monate und unter 50 Jahren auf max. 12 Monate ALG - 1 Anspruch kommen.

Als Single z.B. stünden dir dann im Regelfall vom durchschnittlichem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung ca. 60 % an ALG - 1 zu, müsste min. 1 Kind berücksichtigt werden müssen, dann wären es ca. 67 % an ALG - 1.