Jobcenter hat mir ein Brief geschrieben wo drin steht „kontoauszug mit dem Zufluss des arbeitsentgeltes März 2021?

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Sie möchten den / die Kontoauszüge sehen bzw. in Kopie haben, aus dem der jeweilige Eingang ( Zuflussprinzip ) deines Lohnes zu sehen ist, denn erst dann darf das Einkommen entsprechend den Verordnungen auf den Leistungsanspruch bzw. Bedarf des jeweiligen Monats angerechnet werden.

Beispiel :

Du hast erst im März 2021 eine Beschäftigung aufgenommen und zuvor bzw. auch jetzt noch ALG - 2 bezogen, deinen ersten Lohn aus März aber nicht im März, sondern erst im April aufs Konto bekommen.

Dann könntest du wegen dem Zuflussprinzip auch den vollen März gearbeitet haben, hättest aber trotzdem für März deinen vollen ALG - 2 Anspruch, da dir im Monat März kein weiteres Einkommen zugeflossen ist.

So könnte dann erst im April angerechnet werden, falls du noch Leistungen Ende März für April erhalten hättest.

Würdest du aber Ende Februar 2021 noch einmal ALG - 2 in Voraus für März 2021 bekommen haben und im März deine Beschäftigung aufgenommen haben, deinen ersten Lohn noch im März aufs Konto bekommen haben, dann wäre auf jeden Fall eine Rückzahlung fällig, ggf. sogar das volle ALG - 2 für März, wenn du mit deinem anrechenbarem Einkommen den ALG - 2 Bedarf für März decken konntest.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist die Rückzahlung im Normalfall dann auch in Raten möglich.

isomatte  07.04.2021, 07:07

Danke dir für deinen Stern !

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Du sollst einen Kontoauszug hinschicken wo man die Gutschrift vom ALG auf dem Konto sieht.

Einfach kopieren und hinschicken.

Du sollst einen Kontoauszug einreichen, in dem die Überweisung deines Lohnes im Monat März ersichtlich ist...

die möchten deine Geldeingänge verfolgen, unter anderem deines letzten AG. Also zusenden und gut ist

Ein Kontoauszug vom März, auf dem dein Gehalt ersichtlich ist ;)