Jobcenter Forderung?

3 Antworten

Dann machst Du die Ausgaben halt unkenntlich, die Einkäufe interessiert das Jobcenter auch nicht, die möchten nur den Zufluss von Einkommen sehen.

Ja, mußt Du. Man darf nur bestimmte Ausgabearten auf den Kontoauszügen unkenntlich machen. Diese kann man ergoogeln.

Wie wären denn die Käufe für das JC relevant?