Jobcenter verlangt Nachweis über die Einzahlung auf meinem Konto, bin Ich verpflichtet dazu?

10 Antworten

Im Kontoasuzug steht normalerweise auch ein Verwendungszweck. Da hast du dann den Beleg, dass es sich um einen Sportwettengewinn handelt.

§§ 60 ff SGB I regeln deine Mitwirkungspflichten.

Es gilt, dass jedes Geld, dessen legale Herkunft nicht bewiesen werden kann, als illegal eingestuft und beschlagnahmt werden darf.

Wenn es spätestens im Monat vor deiner ALG - 2 Antragstellung auf deinem Konto war, dann handelt es sich eh erst einmal um Vermögen und nicht um anrechenbares Einkommen, deshalb spielt es auch keine Rolle ob das gewonnen wurde oder Arbeitseinkommen war, du musst das ganze nur irgendwie belegen können, also das es sich um legale Einnahmen handelt.

Zur Mitwirkung bist du natürlich verpflichtet, kommst du dieser ohne wichtigen Grund nicht nach, dann wirst du keine Leistungen erhalten, bis du deiner Mitwirkungspflicht dann nachkommst.

Je nachdem wie hoch dein Vermögen im Monat der Antragstellung noch war und was dir an ALG - 2 Schonvermögen zusteht, kann es passieren das es keine, aber auch Auswirkungen auf deinen Anspruch haben könnte.

Ja du bist Verpflichtet!

Sonst bekommst du eben keine Kohle, evtl so, oder so nicht!

Man bekommt, wenn man solche Wetten macht, normal auch Quittungen, über den Gewinn u die Höhe, so kenn ich es.

Du kannst dich selbstverständlich weigern. Allerdings wird dein Antrag dann nicht weiter bearbeitet.

Wie stellst du dir eine Bedürftigkeitsprüfung vor, wenn du die Auskunft verweigerst?

Und wenn du tatsächlich durch Wetten ein Einkommen hattest, musst du von diesem Geld dann eben auch leben.