Alg 2 neue Wohnung?
Hallo ich wohne aktuell mit meiner Frau alg 1 und Sohn über 25 alg 2 er natürlich nicht mehr in meiner bedarfsgrmeinschaft sondern haushaltsgemeinschaft zahlt selbst Miete ein Teil mit uns. Jetzt das Problem ich hab eine neue Wohnung gefunden in meiner alten Stadt wo ich den Mietvertrag unterschrieben habe und für die jetztige Wohnung auch schon Kündigung eingereicht habe, nur die jetzztige Wohnung hat 3 Zimmer und warm 690 die neue Wohnung 4 Zimmer 983 Euro warm deshalb zieht mein Sohn unter 25 studiert bekommt Bafög Kindergeld mit ein in die Wohnung er wohnt zurzeit allein das heißt ich habe den Mietvertrag und eine wbs in das Jobcenter eingereicht in der neuen Stadt und mit der Begründung das mein Sohn halt alleine wohnt und wir deshalb die 4 Zimmer Wohnung genommen haben und natürlich die jetztige Wohnung Schimmel hat. Aber mein Sohn unter 25 wird ja nicht mit einbezogen erstmal weil ich meine Frau und mein Sohn über 25 zurzeit zusammen leben und ich lediglich ein Schreiben eingereicht habe mit den Mietvertrag und wbs das er zu diesem Datum den wir einziehen mit angemeldet wird und das die, die Wohnung für 4 Personen betrachten sollen ?
3 Antworten
ich fasse mal zusammen
Frau Alg1
Du Alg2
Sohn 2 unter 25 Bafög
Sohn 1 über 25 Alg2 - Haushaltsgemeinschaft
d.h. Bedarfsgemeimschaft (1) - Frau, Du, Sohn 2
Sohn 1 - eigene BG (2) - aber Haushaltsgemeinschaft
d.h. Neuantrag Alg2 für die neue Konstellation ....
es muss komplett neu gerechnet werden ... neuer Antrag ... ihr seid jetzt 4 Personen und nicht mehr 3 dadurch das Sohn2 zuzieht ....
trotzdem muss die Miete angemessen sein und Du kannst nicht einfach so einen Mietvertrag unterschreiben ohne vorherige Umzugsgenehmigung und Prüfung des zuständigen Trägers, was Größe und Preis der Wohnung angeht
die müssen doch trotzdem die Miete die für 4 Personen gezahlt wird uns zahlen oder abgesehen von den Umzugs kosten und sowas
"die" müssen gar nichts .... "Du" musst Dich an die Regeln halten ....
Wieso 4 Zimmer für 2 Personen? Darüber wird das JC stolpern.
Nein 4 Personen 4 Zimmer nur zurzeit wohne ich meine Frau und Sohn über 25 zusammen und der Antrag läuft für uns aber mein 4 Sohn unter 25 wohnt alleine würde aber die Wohnung mit 4 Zimmer mit beziehen das heißt Jobcenter müsste ja zahlen oder
Was heißt das nun, 4 Zimmer und 4 Personen? Das ist nicht klar geschrieben.
es sind bis jetzt 3 (FS, Ehefrau, Sohn 1) ... Sohn 2 zieht noch dazu = 4
Schreibe bitte verständlicher und mit Absätzen.
Wenn du bisher kein Alg 2 beziehst, dann greift für dich/euch § 67 SGB 2 . Demnach muss das Jobcenter euch unangemessen hohe Unterkunftskosten zahlen. Das mindestens 12 Monate lang.
6 Monate wegen § 67 SGB 2 . Und weitere 6 Monate wegen § 22 SGB 2 .
Hier geht es explizit um einen Umzug in eine teurere Wohnung / eine neue Konstellation.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung umziehe?
Wird bei Bezug von Hartz 4 ein Umzug ohne Zustimmung vom Jobcenterdurchgeführt, hat der Betroffene keinen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten oder ein Darlehen für die Mietkaution.
Zahlt das Jobcenter die neue Miete?
Entstehen bei der neuen Wohnung Mehrkosten, müssen diese nicht vom Jobcenterübernommen werden.
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-umzug-ohne-genehmigung/
Ohne VORHERIGE Information der JC (vor Ort/ des neuen Wohnortes) wird es Probleme mit der Kostenübernahme geben.
Umzug und Kaution werden nicht übernommen.
Und bisher werden nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen, richtig?
Dann habt ihr nur Anspruch auf unangemessene Kosten der Unterkunft, wenn das Jobcenter das Schimmel-Problem anerkennt. Dazu müsst ihr es diesen melden. Die schicken dann einen Außendienst-Mitarbeiter, der sich das anschaut,
Das heißt doch ich bekomme die neue Wohnung bezahlt aber bekomme nur die Leistungen für 3 Personen und den Rest muss ich selbst zahlen oder kann das Jobcenter alles verweigern obwohl ich Kündigung und Mietvertrag unterschrieben habe wenn die Fragen wusste ich nicht musste schnell handeln da ich sonst keine andere Wohnung so schnell bekomme und hier schimmelst??
Alles verweigern nicht. Es muss mindestens den Höchstsatz der angemessenen Kosten der Unterkunft zahlen, der für 3 Personen üblich ist. Wenn ihr allerdings ohne die Genehmigung des Jobcenters umzieht, muss es nur die Höhe der alten Miete weiter zahlen.
Dokumentiert den Schaden in euer Wohnung genau. Falls es später zu Streitigkeiten ( Widerspruch, Klage ) kommt.
Was ist mit meinen Sohn unter 25 er soll ja auch mit einbezogen werden auch wenn er zurzeit nicht innere bedarfsgemeinschaft wohnt aber zum Einzug darin mit drin einzieht und mit zahlt dann würde doch die Wohnung reichen auch wenn das Jobcenter nur die ist Sache regeln kann was jetzt Sache ist oder
Ich habe das mit dem Schimmel meiner Vermieterin noch garnicht gesagt krieg ich Probleme wenn ich das jetzt anspreche beim Jobcenter weil ich umziehen will bzw ich hab keine Bemühung gemacht das weg zu bekommen mit dem Mieter oder kann ich sagen ja wusste nichts davon auf dumm stellen das die denken ja er wusste es nicht und ja Mietvertrag ist ja unterschrieben
Mit anderen Worten Du hast einfach woanders (andere Stadt) eine Wohnung gemietet, ohne vorher mit dem zuständigen Jobcentern zu sprechen .... Du wirst ein Problem bekommen - nicht notwendige Umzüge werden nicht bezahlt und übernommen wird nur die "angemessene" Miete am neuen Wohnort - wie hoch die ist, hättest Du vorher erfragen sollen (müssen) - was nicht gezahlt wird, musst Du selbst tragen ...
So ist es, ohne vorherige Absprache muss das JC gar nichts.
Die Wohnung hat Schimmel ist doch ein Grundoder
Versteh nicht was du damit sagen willst