Sohn in meiner Mietwohnung wohnen lassen?

horribiledictu  26.02.2024, 17:47

warum kümmert dich das? in wie fern betrifft dich das?

Kegelheini 
Fragesteller
 26.02.2024, 17:54

Weil der Sohn noch mehr Stress macht wie die Mutter.

5 Antworten

Moin Kegelheini,

ist die Nachbarin ausgezogen und hat die Wohnung gekündigt?

Oder ist sie noch immer Mieterin und hat die Wohnung ihren Sohn überlassen?

Sollte sie noch Mieterin sein, kann sie in ihreer Wohnung alle leben lassen.

Sie zahlt die Miete und wer dort lebt ist ihre Sache.

Du kannst den Vermieter kontraktieren, aber was im Endeffekt heraus kommt ist offen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern die Mutter fortgezogen ist und Sie die Wohnung einem Dritten ohne Ihre Zustimmung überlassen hat, wäre das ein Grund, das Mietverhältnis fristlos, hiflsweise fristgerecht unter Abbedingung des § 545 BGB zu kündigen.

Selbst die kurzfristige Überlassung des Wohnraumes an Dritte ohne die Einwilligung des Vermieters ist vertragswidrig und ein schwerwiegender Verstoß, durch den eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht möglich wäre. 

Wenn es mit dem Vermieter besprochen ist - ja.
zudem bist du sicher, dass sie ausgezogen ist? Meine Schwester hat sich auch schon mal um die Wohnung meiner Eltern bei Urlaub gekümmert.

"Sohn in meiner Mietwohnung wohnen lassen?"

Du kannst deinen Sohn in deiner Mietwohnung wohnen lassen!

Wenn die Mutter nach wie vor Mieterin ist, dann darf sie den Sohn aufnehmen, selbst wenn sie nicht mehr da wohnt. Der Vermieter muss nur über den Zuzug informiert werden.

bwhoch2  26.02.2024, 17:53

Nein, das wäre unerlaubte Überlassung an Dritte. Wenn sie weiterhin Mieterin ist und zumindest dort auch "pro forma" dort wohnt, sodass das jederzeit als plausibel überprüft werden kann, hat der Vermieter kaum Chancen.

Ist sie aber offiziell weg gezogen, was ggf. durch Nachfrage beim Einwohnermeldeamt (z. B. durch Rechtsanwalt) geklärt werden könnte, ist das nicht erlaubt und der Mietvertrag kann fristlose gekündigt werden.

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AngiedieSchlaue  26.02.2024, 17:56
@bwhoch2

Das kann man so jetzt aus der Frage nicht erkennen, was die lieben Nachbarn so meinen.

Nichts genaues weiß man nicht. FS schreibt: "Es scheint ..."

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Gerhart  26.02.2024, 17:56
@bwhoch2

Ausgezogen ist nicht gleich Kündigung oder Vertragsauflösung mit wirksamen Mietende !

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bwhoch2  26.02.2024, 20:57
@Gerhart

Das ist richtig, aber ausgezogen mit Wechsel des Wohnsitzes bedeutet in diesem Fall die unerlaubte Überlassung der Wohnung an Dritte.

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bwhoch2  27.02.2024, 09:07
@Gerhart

Dann meldet man die Wohnung als Zweitwohnung an.

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