Rechtfertigt das eine Sperre (ALG 1)?

8 Antworten

Beziehst du nun ALG 1 oder ALG 2? Bei ALG 2 dürfte es keine großen Probleme geben, wenn paar Tage fehlen. Es gibt jedenfalls keinen Paragraphen, der dafür eine Sanktion vorsieht, es sei denn, du machst gerade eine Maßnahme, die du unentschuldigt nicht besucht hast.

Bei ALG 1 bin ich mir da nicht so sicher, aber sperren können die dich deswegen eigentlich auch nicht. Schlimmstenfalls wird für die Tage, wo du nicht krankgeschrieben warst, das Geld abgezogen. Aber da bin ich mir auch nicht wirklich sicher.

Für Fragen rund um ALG 1/2 würde ich dir empfehlen das ELO Forum zu besuchen.

Thomas851 
Fragesteller
 02.05.2021, 23:18

ALG 1

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Beziehst Du ALG 1 von der Bundesagentur für Arbeit oder ALG 2 vom Jobcenter?

ich beziehe momentan ALG 1 und war für diesen Montag krankgeschrieben. ... Aufjedenfall bekam ich keine Krankmeldung für den Montag sondern nur eine Art Bestätigung dass ich am Dienstag da gewesen war.

Das ergibt keinen Sinn.

Sofern Du am Montag und am Dienstag keine wichtigen ALG 1 oder ALG 2 - relevanten Termine hattest, sollte nichts passieren.

Die Bestätigung des Arztes hätte ich in diesem Fall gar nicht geschickt.

Um Deine Titelfrage zu beantworten: Wenn Du am Montag oder am Dienstag einen ALG1 - oder ALG 2 - relevanten Termin hattest, zudem Du nicht erschienen bist, m.M.n. Ja. Andernfalls Nein.

Was denn nun, warst Du AU - geschrieben oder nicht und hattest Du für diesen Tag einen Termin bei der Agentur für Arbeit ?

Wenn nicht, warum schickst Du dann etwas, was dann gar nicht notwendig gewesen wäre ?

Hättest nur eine AU - einreichen müssen, weil es ALG - 1 bei AU - wie im Berufsleben nur für max. 6 Wochen weiter gibt, danach würde man Krankengeld in Höhe des ALG - 1 weiter bekommen.

Hattest du einen Termin beim Arbeitsamt, den du nicht wahrgenommen hast? Wenn ja, reicht die Bestätigung, dass du am Dienstag beim Arzt warst wahrscheinlich nicht aus...

Ich versteh nicht ganz, du schreibst erst, du warst für MO krankgeschrieben, dann schreibst du, daß du für MO keine Krankmeldung bekommen hast. Ich glaube nicht, daß sie dich sperren, aber hast du auch erklärt, daß der Hausarzt in Urlaub ist ?