Jobcenter Maßnahme Dauer?
Ich muss zu einer Jobcenter Maßnahme welche auf der Einladung mit 2 Wochen angesetzt ist.muss ich dann nur diese 2 Wochen dort hin oder länger da in dem flyer 6 monate steht.
2 Antworten
Das sollte in der Eingliederungsvereinbarung stehen, die Du unterschreiben kannst, nicht jedoch unterschreiben mußt.
Wenn in der Einladung von 2 Wochen die Rede ist, dann könnte es auch so sein.
Frag' doch einfach vor Ort nach :)
Die Eingliederungsvereinbarung kommt vom Jobcenter. Aufgrund der Pandemie möglicherweise per Post.
Mit "vor Ort" meinte ich den Maßnahmeträger.
Du kannst aber auch beim Absender der Einladung mal anrufen und nach der Gesamtdauer der Maßnahme fragen. Obgleich eine telefonisch erteilte Auskunft rechtlich bedeutungslos ist.
Da ist nämlich der nächste punkt. Das Jobcenter ist der Absender. Reagiert nicht auf anrufe und mails. Normalerweise bekommt man die egv doch relativ früh sobald man neu beim jc ist.
Mit neu oder nicht neu beim Jobcenter hat das nichts zu tun.
Folge erstmal der Einladung und Du kannst bei der Gelegenheit den Maßnahmeträger nach der Gesamtdauer fragen.
Rechtlich von Bedeutung ist jedoch nur, was Du unterschreibst.
Eine pauschal festgelegte Dauer für solche Maßnahmen gibt es nicht.
Wenn das vom Jobcenter kam, dann wird es wohl voraussichtlich bei den genannten 2 Wochen bleiben, was in einem Flyer steht ist dann nicht relevant, der besagt dann nur, dass es auch über einen Zeitraum von 6 Monaten gehen könnte.
Ist aber vom Jobcenter ein Zeitraum von 2 Wochen angegeben, dann wird es sicher auch bei diesen bleiben.
Im „vertrag“ steht bis zu 6 monaten. Habe soll ich unter vorbehalt unterschreiben mit der Begründung dass es nur 2 wochen läuft?
Was genau ist das denn für ein Vertrag, ein Verwaltungsakt, der eine EGV - ersetzt oder was sonst ?
Wenn da ein konkreter Zeitraum von 2 Wochen steht, also von / bis , dann wirst du die Maßnahme auch nur bis dahin machen müssen.
Ob du das nun unter Vorbehalt unterschreibt oder nicht, wenn du einen wichtigen Grund hast, kannst du diese Maßnahme jeder Zeit beenden.
In der Teilnahmebestätigung vom ttäger steht im regelfall 6 wochen. Ich habe weder beim Jobcenter noch bei der Maßnahme eine egv bekommen. Lediglich ein Maßnahme angebot mit dauer von 2 wochen
Vom Träger würdest du diese auch nicht bekommen, dafür ist dein Jobcenter zuständig und wenn es keine EGV - gibt bzw. die Möglichkeit dafür derzeit nicht gegeben ist, dann bekommt man diese im Regelfall vom Jobcenter als Verwaltungsakt zugeschickt.
Man kann dann fristgerecht schriftlich in Widerspruch gehen, sollte man damit nicht einverstanden sein.
Ich denke das hast du vom Jobcenter und nicht vom Träger bekommen, so deine Aussage in einem Kommentar ?
Wenn da also 2 Wochen angesetzt sind, warum solltest du diese dann 6 Wochen oder 6 Monate machen müssen ?
Also bekomme ich dort diese Vereinbarung? Ich habe nämlich noch nie eine Unterschreiben