Muss sich Freundin. Beim Jobcenter melden wenn ihr Mann ca 2000 netto bekommt und was bekommt sie überhaupt raus?

8 Antworten

Egal, ALG2 beantragen, entweder Ja oder Nein, bei drei Kindern, auf jeden Fall, auch wenn sie Kindergeld bekommt.

Erst einmal zu ihrem ALG - 1 Anspruch !

Wenn sie zu Beginn ihrer Umschulung min. noch 30 Tage ALG - 1 Anspruch hatte, dann bleibt Ihr dieser auch erhalten.

Der erworbene ALG - 1 Anspruch verringert sich nämlich bei einer Umschulung / Weiterbildung nur um jeweils 1 Tag, für jeweils 2 Tage Umschulung und diese besagten 30 Tage ( 1 Monate ) müssen Ihr dann noch bleiben, selbst wenn die Umschulung noch nicht beendet ist.

Nun zum ALG - 2 !

Wohnen sie zusammen und haben gemeinsame Kinder, dann bilden sie automatisch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bei Antragstellung Jobcenter.

Man müsste nun zunächst einmal ihren Gesamtbedarf der Familie ermitteln, also ohne Berücksichtigung von Einkommen.

Den beiden Erwachsenen stünde dann derzeit min. jeweils 401 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, dazu käme dann min. noch der KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen gezahlt werden.

Die Warmmiete muss dann also durch die Personen im Haushalt geteilt werden, es kämen dann also zu den dann min. Regelbedarf noch jeweils 1/5 KDU - Kopfanteil dazu und das würde dann zusammen den Bedarf der jeweiligen Person ergeben.

Bei den Kindern kommt es auf das Alter an !

Derzeit

0 - 5 Jahre = 283 € Regelbedarf

6 - 13 Jahre = 309 € Regelbedarf

14 - 17 Jahre = 373 € Regelbedarf

18 - 24 Jahre = 357 € Regelbedarf

Angenommen die Kinder wären alle zwischen 6 - 13 Jahren, dann würden das derzeit min. 3 x 309 € = 927 € an Regelbedarf ergeben.

Alleine für die 2 Erwachsenen mit 2 x 401 € + angenommen 3 x 309 € käme man schon auf 1729 € für die Regelbedarfe und dazu käme dann angenommen eine KDU - von insgesamt 871 €, dann würde der Gesamtbedarf bei angenommen min. vorerst 2600 € liegen, ohne das Einkommen berücksichtigt würde.

Dazu würde dann ja auch noch der dann selber zu zahlende KK - Beitrag für Sie kommen, denn wenn sie nicht verheiratet sind, ist eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich.

Die wäre dann nur für die gemeinsamen Kinder über Ihn möglich, wenn sie noch unter 15 Jahre alt sind, ab 15 würden sie dann im Regelfall selber ein Mitglied einer KK - werden, weil ein Kind ab 15 als arbeitsfähige Person gilt und erst dann Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde, unter 15 nur auf Sozialgeld, ändert aber an der Höhe des Regelbedarfs nichts.

Es würden dann also angenommen bei Ihr noch monatlich um die 200 € KK - Beitrag dazukommen, dann würde der Grundbedarf angenommen bei min. 2800 € pro Monat liegen.

Beim ALG - 2 kann der Mann auf Erwerbseinkommen Freibeträge auf das Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und durch die minderjährigen Kinder weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto dazu.

Ohne Kinder bzw. min. 18 Jahre alt wären es nur weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.

Dann würde man derzeit bei angenommen min. 1200 € Brutto auf max. 300 € Freibetrag kommen, da Er min. 1500 € Brutto bei ca. 2000 € Netto hat, könnte Er dann min. erst einmal diese max. 330 € Freibetrag abziehen.

Es würden dann von angenommen 2000 € Netto nur vorläufig max. um die 1670 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben, abzüglich der ca. 200 € KK - Beitrag dann ggf. nur um die max. 1470 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Angenommen die Kinder haben außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen, dann kämen derzeit 2 x 219 € = 438 € + 1 x 225 € = gesamt 663 € an Kindergeld dazu, dass wird unter 18 Jahren im Regelfall zu 100 % auf den jeweiligen Bedarf angerechnet.

Man käme dann also angenommen auf ca. 1470 € anrechenbares Erwerbseinkommen + 663 € Kindergeld = gesamt ca. 2133 € !

Diese ca. 2133 € müsste man dann vom angenommenen Gesamtbedarf von 2800 € abziehen und man käme dann auf den nicht gedeckten Gesamtbedarf der Familie, in diesem Fall wäre dieser angenommen um min. 667 € pro Monat nicht gedeckt.

Nun muss man aber evtl. vorrangig zustehende Leistungen berücksichtigen und die wären dann Wohngeld und Kinderzuschlag.

Für beide finden sie im Internet kostenlose Rechner, auch fürs ALG - 2 gibt es diese und können genutzt werden.

Beim Wohngeld zählt das Kindergeld nicht als anrechenbares Einkommen, kann aber helfen das benötigte Mindesteinkommen von 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) zu erreichen.

Das wären bei angenommen min. 2800 € und min. 80 % dann 2240 € pro Monat, würden Sie dann mit ca. 2000 € Netto + Kindergeld locker erreichen.

Also sollten sie erst einmal einen evtl. Anspruch auf Wohngeld berechnen lassen.

Dann dies auch mit dem Kinderzuschlag machen, da gibt es auch ein Mindesteinkommen, dass liegt bei einem Paar derzeit bei 900 € und bei alleinerziehenden bei min. 600 € Brutto, also auch das erreichen sie dann ohne Probleme.

Der Kinderzuschlag pro Kind kann derzeit max. 205 € pro Monat betragen.

Würden sie dann mit ihrem anrechenbarem Gesamteinkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag Ihren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll decken können, dann würde kein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter bestehen.

Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn man wie gesagt den Gesamtbedarf inkl. Kinderzuschlag decken könnte.

RaudisRaudis  24.01.2022, 16:02

Ich möchte eine Anschlussfrage stellen.
Wenn einer nur 6 Monate ALG I bezieht und 1 Jahr Weiterbildung macht, zahlt die Agenbur für Arbeit das Arbeitslosengeld genau ein Jahr lang, richtig?
Wenn einer nur 6 Monate ALG I bezieht und 2 Jahre Weiterbildung macht, zahlt die Agenbur für Arbeit das Arbeitslosengeld ein Jahr oder doch 2 Jahre lang?
Danke!

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isomatte  24.01.2022, 17:10
@RaudisRaudis

Es kommt auf den Anspruch an und wann man die Weiterbildung beginnt.

Hätte man nur einen Anspruch von 6 Monaten und beginnt die Weiterbildung nach angenommen 2 Monaten Bezug, dann wird alle 2 Tage 1 Tag ALG - 1 vom Restanspruch abgezogen.

Das dann solange, bis nur noch 30 Tage, also ein voller Monat an ALG - 1 bleibt und man bekommt dann wie gewohnt sein Geld trotzdem weiter.

Trifft dann auch bei 2 Jahren Weiterbildung zu, dann hat man nach Ende der Weiterbildung immer noch 1 Monat Anspruch.

Würde man zu Beginn der Weiterbildung schon weniger als diese 30 Tage Restanspruch haben, dann würden diese Tage gleich erhalten bleiben und über das 1 oder 2 Jahre Weiterbildung Geld gezahlt.

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RaudisRaudis  27.01.2022, 17:57
@isomatte

Danke isomatte!

Wir klammern die Situation von 30 Tagen aus. Ich stelle die Situation nochmals, hoffentlich deutlicher, dar.

Bekannter darf nur 6 Monate ALG I beanspruchen. Er hat aber eine 2-jährige Umschulung vor. Arbeitslosertag und Umschulungstag fängt am selben Tag an. Ihm ist es klar, dass er anlässlich der Umschulung statt 6 Monate 12 Monate lang ALG I bekommen wird. (Zwei Schulungstage = ein Leistungstag)

Die Frage lautet: Zahlt die Agentur für Arbeit zwischen den 13. und 24. Monaten das ALG I auch? Wenn ja, genauso viel?

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isomatte  27.01.2022, 22:33
@RaudisRaudis

Ob 6 oder 12 Monate Anspruch spielt da keine Rolle, sicher würde dann weiter gezahlt und das in Höhe des ALG - 1 und zusätzlich im Regelfall auch noch Fahrkosten.

Würde jemand mit 12 Monaten Anspruch erst nach 10 Monaten eine Weiterbildung oder Umschulung durch die Agentur für Arbeit machen, die angenommen auch 2 Jahre geht, dann würde ja auch über diesen Zeitraum weiter gezahlt.

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RaudisRaudis  29.01.2022, 13:33
@isomatte

Danke sehr isomatte!

Das wäre unglaublich! Er hat nur Anspruch auf 12 Monate, bekommt aber 10 + 24 Monate ALG I, also 22 Monate mehr als was ihm zusteht, wirklich? (Evtl. zusätzlich noch einen Monat dazu, sprich insgesamt 35 Monate Arbeitslosengeld, richitg?)

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Wenn sie zusammen Wohnung wird es angerechnet. Es wird berechnet was 2 erwachsene und 3 Kinder an Hartz 4 bekommen würden mit Miete etc. solltet es über das gesamte Einkommen von beiden sein gibt es die Differenz vom Jobcenter.

bin mir aber sicher das sie über 2000 liehen werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Soweit ich das weiß gelten sie als trotzdem als Bedarfsgemeinschaft und sein Gehalt wird angerechnet. 

Korrekt & der Grund sind die gemeinsamen Kinder. Wären sie nur zusammen ohne gemeinsamkeiten (Konten, Verträge, Verheiratet oder zb. Kinder zb.), dann muss man sich nicht in eine BG stecken lassen. Aber so, leider schon. Daher wird sein Gehalt voll angerechnet.

Wenn die beiden zusammen leben, gelten sie sicherlich als Bedarfsgemeinschaft.

2.000 € netto ist bei 3 Kindern nicht unbedingt viel, und Du kannst die Zahl mal in diverse ALG 2 - Einkommenrechner eintippen, die es online.

Dann siehst Du, wieviel ALG 2 ggf. bezogen werden kann.

DerHans  08.08.2021, 12:24

Dazu kommen ja noch fast 700 € Kindergeld als Familieneinkommen. Also Chance auf AlG 2 gleich NULL

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