Hartz 4 Antrag auf Arbeitskleidung?

6 Antworten

Generell gibts da nix. Normal wäre es, dass der Arbeitgeber dir da was stellt. Du kannst aber, wenn du echt keine Kohle hast, einen (Klein)Kredit vom Amt bekommen. Einfach da nachfragen und die Situation schildern.

fange im Mai eine sozialversicherungspflichtige Arbeit an. Heisst bin raus aus Hartz 4.

Nein, das heißt es nicht automatisch, sondern hängt von der Verdiensthöhe ab.

Für Arbeitskleidung ist normalerweise der Arbeitgeber zuständig.

Was für eine spezielle Arbeitshose und Arbeitsschuhe sollen das denn sein? Arbeitest Du im Lager?

Wegen finanzieller Beihilfen, eventuell als Darlehen, wende Dich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses papierschriftlich an das Jobcenter.

Allerdings mußt Du dann ggf. damit rechnen, daß Deine ALG 2 - Leistungen eingestellt werden. Manchmal machen die Jobcenter dies, um Überzahlungen zu vermeiden.

azubiboy 
Fragesteller
 22.04.2021, 08:36

werde einstiegsgeld erhalten vom amt

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Agamemnon712  22.04.2021, 08:39
@azubiboy

Dann zahl' die Sachen doch davon. Wieso fragst Du dann überhaupt hier nach?

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Agamemnon712  22.04.2021, 11:28
@azubiboy

Dann kauf' Dir die Arbeitshose und -schuhe doch vom Einstiegsgeld.

Mehr als Einstiegsgeld und ggf. ein Darlehen gibt es nach meinem Wissen eh nicht.

Oder geh' zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und versuche Deinen Arbeitgeber dazu zu bewegen, diese Arbeitskleidungsstücke für Dich kostenfrei bereitzustellen. So, wie es meines Wissens nach seine Aufgabe wäre.

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die muss dir entweder dein AG direkt stellen oder dir dafür das Geld zurück erstatten nach dem Kauf

Einschlägig für Zuschüsse zwecks Arbeitsaufnahme für Langzeitarbeitslose, die ALG II empfangen, ist SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung. In Absatz 1 heißt es dort:

"(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:

  1. die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt mit Ausnahme der Leistung nach § 31a,
  2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt, [...]"

Zu den unter Nr. 2 genannten Leistungen nach dem SGB III gehört insbesondere § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Dort heißt es in Absatz 1:

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Der von mir fett hervorgehobene Satz beinhaltet manchmal auch spezielle Arbeitskleidung.

Ich weiß allerdings nicht, welche speziellen Hosen und Schuhe man benötigt für deine Arbeit bei Edeka. Falls normale Alltagskleidung genügt, könnte ein Zuschuss nach SGB II § 16 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit SGB III § 44 Absatz 1 problematisch werden.

Denn der Bedarf an Alltagskleidung ist bereits umfasst durch SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Und die hast du ja bislang stets bekommen. Dann könnte höchstens noch ein Darlehen nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1 greifen:

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Dies sollte für Alltagskleidung gelten, selbst wenn der Verschleiß bei der Arbeit größer sein sollte als auf der Couch. Für spezielle Arbeitskleidung sollte hingegen SGB II § 16 greifen - "soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."

Gruß aus Berlin, Gerd

azubiboy 
Fragesteller
 22.04.2021, 14:14

arbeitshosen und arbeitsschuhe sind für mich keine alltagskleidung

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GerdausBerlin  22.04.2021, 20:22
@azubiboy

Für dich. Dann lege Widerspruch ein gegen einen ablehnenden Bescheid des Jobcenters, binnen einem Monat direkt beim Jobcenter, und nützt das nichts, klage beim Sozialgericht.

Für die Richter dort könnte es anders aussehen als für dich. Denn geschätzt 90 Prozent der Arbeitnehmer gehen in Privatkleidung zur Arbeit und arbeiten auch darin. Denn diese würden sie ja auch zu Hause tragen, um nicht zu frieren, oder auf Straße, um ihre Geschlechtsmerkmale zu verdecken.

Fachleute im Internet wie diese stimmmen mir eher zu:

Grundsätzlich müssen viele Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung selbst zahlen. Das ist immer dann der Fall, wenn es keine Vorschriften zur Wahl der Berufskleidung gibt. Wenn der Angestellte bei der Arbeit seine Alltagskleidung tragen kann oder etwas trägt, was er auch ohne weiteres im Alltag tragen könnte, muss er es in der Rege selbst bezahlen. Es sei denn, der Mitarbeiter hat es in seinem Arbeitsvertrag anders ausgehandelt und der Arbeitgeber hat sich dadurch verpflichtet, dem Kollegen Kleidung bereitzustellen.

Anders sieht es nach dieser Quelle - wie ich bereits behauptet hatte - aus, wenn Kleidungsstücke "sicherheitsrelevant sind und vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind".

Helme, Handschuhe und sogar Gummistiefel wurden mir nötigenfalls jedenfalls immer vom Arbeitgeber gestellt - Jeans und Sneakers hingegen hatte ich ohnehin immer an und habe deshalb auch nie wegen eines Verschleißersatzes gefragt oder gar geklagt.

Aber nutze einfach die von mir recherchierten Gesetzestexte und begründe damit deine Anträge auf Zuschüsse vom Jobcenter. Wir hier sind jedenfalls keine Sozialrichter und können über deinen Fall auf keinen Fall entscheiden ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

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Die Möglichkeit besteht durchaus, wenn der Arbeitgeber dafür nicht aufkommt und die Kleidung für eine Arbeutsaufnahme zwingend notwendig ist! Sprich deinen Vermittler darauf an..