Jobcenter: Kann ein trockener Alkoholiker Jobangebote in ...?
Getränkemärkten, Supermärkten und Kneipen ablehnen? Weil er durch das Sehen von Alkoholflaschen getriggert wird und daher extrem rückfallgefährdet ist?
7 Antworten
Ja, das kann er. Du mußt halt nur belegen, daß die Aussage betreffs Alkoholiker stimmt. Durch Arztattest oder ähnlichem.
Das sollte reichen oder von deinem Hausarzt der das ja auch sicher weiß!
Ja, zum Beispiel. Oder falls man eine Entwöhnunngbehandlung hinter sich hat. Da gibt’s ja auch was Schriftliches.
Bin es zum Glück nicht ... habe auch meine Einschränkungen, aber der Kerl ist schon eine ganz arme Sau ...
Mal so nebenbei: wenn der oder diejenige diese ,,Einschränkung“ bei‘m Jobcenter angibt und auch belegt, dann dürfte das Jobcenter erst gar keine Angebote/Arbeitsstellen dieser Art ( wo Kontakt zu Alkohol besteht) anbieten bzw. vorschlagen.
Ja die Arbeit wäre dann nach § 10 SGB II unzumutbar. Dazu ist ein Attest nötig wo das bestätigt wird.
Ablehnen kann er es, wenn es ärztlich Bescheinigt ist dass eine zu große Gefahr der Rückfälligkeit droht bei Ausübung der Tätigkeit.
Ja das kann er den er ist da ja nicht für ein paar Minuten wie beim einkaufen sondern 8 stunden jeden Tag! Da kann das Amt keine sanktion verhängen oder auch nicht wen er nicht kellnert was ja auch so nicht jeder kann oder zb in der Wirtschaft bzw die Gastronnmie da da ja auch Alkohol ausgeschänkt wird!
Sage ihm das so. Wird sich freuen. Der hat so hart gearbeitet beim Entzug ...
wenn der amtsarzt das attestiert, dann sicher.
Also ein kurzer Brief von der letzten Entzugsklinik?