Darf der Jobcenter Sachbearbeiterdrohen Bezüge zu streichen wenn man nicht ans Telefon gehen konnte?
Hallo,
Wir sind aktuell in der Situation, dass wir beide studieren und kürzlich ein Baby bekommen haben und deshalb umziehen müssen. Um uns Möbel und die Miete leisten zu können haben wir einen Antrag auf Erstaustattung und auf Wohngeld gestellt.
Gestern hat der Sachbearbeiter zwei mal angerufen, beide Male konnte meine Freundin nicht ans Handy gehen da sie mit unserer Tochter zutun hatte. Ohne seinen Namen zu nennen hat der Anrufer dann gedroht, dass er die Zahlungen einstellt sollte Sie erneut nicht ans Telefon gehen.
Meine Frage ist nun ob es ihm erlaubt ist solche Drohungen auszusprechen immerhin haben wir ja einen Anspruch auf diese Bezüge und können nicht rund um die Uhr am Handy kleben, da ich in der Arbeit war konnte auch ich nicht an ihr Telefon gehen. Welche Möglichkeiten habe ich nun diesen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen?
Danke im voraus für die Antworten
7 Antworten
Grundsätzlich kann er drohen, mit was er will - Euch sollte dies nicht jucken :)
Zu telefonischer Kommunikation seid Ihr nicht verpflichtet. Ihr müßt nur briefpostalisch erreichbar sein und auf papierschriftliche Einladung hin entsprechend erscheinen.
Und grundsätzlich müßt Ihr natürlich Euren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommen - telefonische Erreichbarkeit gehört jedoch nicht dazu.
Welche Möglichkeiten habe ich nun diesen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen?
Vielleicht solltet Ihr den Spieß umdrehen und dem Sachbearbeiter mit einer Dienstaufsichts-, Fachaufsichtsbeschwerde oder mit einer Strafanzeige drohen, wenn er das Drohen nicht künftig unterläßt.
Weierhin könnte Ihr ihn papierschriftlich auf die Erreichbarkeitsanordnung hinweisen:
z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Das ist eine Nötigung und die sollte sie anzeigen den es gibt welche die das durchziehen ! Am besten sich an das Bürgeramt wenden den die versuchen zu helfen und wen das nochmal vorkommt sollte man zur Polizei zu gehen! Und Anzeige wegen versuchte Nötigung zu erstatten!
Es Reicht wen man schriflich zu Ereichen ist!
Wohngeld bekommt man vom Wohnungsamt!
Ps Behaltet die Aufnahme den das war eine versuchten Nötigung! Und diese ist verwendbar !
Ohne seinen Namen zu nennen hat der Anrufer dann gedroht, dass er die Zahlungen einstellt sollte Sie erneut nicht ans Telefon gehen.
Wie hat er das gemacht wenn keiner dran gegangen ist?
Wie auch immer: Ihr seid nicht verpflichtet immer sofort ans Telefon zu gehen, alles wichtige wird ohnehin per Termin vereinbart.
Dann würde ich die Aufnahme sichern und an den Vorgesetzten schicken mit einer Bitte um Stellungnahme.
Ihr habt Wohngeld beim Jobcenter beantragt? Das ist die falsche Behörde.
Das ist auch nur so ein Spruch und nicht weiter ernst zu nehmen.
Als erstes solltet Ihr Eure angegebenen Kontakte wie Handy-Nr. und E-Mail beim Jobcenter löschen lassen. Schriftliche Erreichbarkeit reicht aus.
Auf den AB gesprochen