Wieviel verdiene ich beim Zeitungaustragen?
Ich will bald anfangen Zeitungen auszutragen damit ich mein ,,eigenes Geld" habe nur meine Mutter bezieht Hartz 4 (Alg2) deswegen ist meine frage wieviel ich verdienen würde bin 13 :))
7 Antworten
Woher soll das hier jemand wissen?
Die Frage mußt Du schon Deinem künftigen Arbeitgeber stellen.
Oder meinst Du, wieviel Du verdienen darfst?
Soviel, wie Du willst bzw. kannst. Bei einem MInijob darfst Du bis zu 170 € vom Verdienst "behalten". (Freibetrag)
Was Du da verdienst kann man dir nur in der Firma sagen.
Da Du noch unter 15 bist, lohnt sich ein Verdienst von mehr als 100 Euro Brutto gleich Netto nicht für dich.
Das wäre der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen unter 15 Jahren pro Monat, würdest Du mehr bekommen, zieht man das deiner Mutter von deinem Bedarf voll ab und Du müsstest ihr das im Normalfall dann von deinem Einkommen selber zahlen.
Am Ende würden dir nur deine 100 Euro Grundfreibetrag bleiben.
Die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll gelten erst ab Vollendung des 15 Lebensjahres.
Dann kann man zusätzlich über diesen 100 Euro Grundfreibetrag bis zu 1000 Euro Brutto noch 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag geltend machen.
Kommt auf die Größe des Gebiets an bzw. genauer gesagt, wie viele Zeitungen dort ausgetragen werden müssen. Ich habe als Teenager auch eine Weile Zeitungen ausgetragen, bei mir waren es knapp 60€ für 200-300 Zeitungen einmal die Woche (weiß nicht mehr genau wie viele es waren).
100 Euro im Monat dürfen die Kinder von Hartz-IV-Empfängern abzugsfrei verdienen, danach zählt die 80-Prozent-Regel. Bei einem 450-Euro-Job bleiben nach den Abzügen etwa 170 Euro über. Bei einem Ferienjob liegt der Freibetrag seit dem 1. März 2020 bei 2400 Euro im Jahr.
Quelle ist Deutschlandfunk Nova
Ich hatte vergessen dass der Fragesteller 13 ist, du hast Recht
Nein, auch dann bleiben nur max. 100 Euro Grundfreibetrag, da das Kind nicht min. 15 Jahre alt ist.
Kommt drauf an
es kann bis zu 60€ betragen oder bis zu 100€ vielleicht auch bis zu 450€ es kommt auf die Stelle an
Soweit alles korrekt, bis auf deine genannten Freibeträge über diesen 100 Euro Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.
Denn diese Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll gelten erst ab Vollendung des 15 Lebensjahres, darunter sind es nur diese 100 Euro Grundfreibetrag.