Jobcenter will Sanktionieren, obwohl Post nicht rechtzeitig ankam?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Das Jobcenter hat mir eine dreimonatige Maßnahme angeboten, das ist für mich kein Problem, da diese besprochen war, bis ich im Januar mit meiner Ausbildung beginne.
Nun bekam ich den Brief allerdings erst genau an dem Tag, als die Maßnahme begann.
Mittags gegen 14:00 Uhr hatte ich den Brief im Briefkasten, morgens um 8:00 Uhr sollte ich aber schon bei der Maßnahme sein, der Brief wurde schon drei Wochen vorher erstellt, kam aber deutlich zu spät. Ich schaue täglich in den Briefkasten. Es ist schon oft vorgekommen, dass die Post zu spät bei mir ankam, das ist auch keine Ausrede, nur leider stoße ich auf wenig Verständnis, mir wird nicht geglaubt und nun soll mein Geld Sanktioniert werden.
Was könnte ich nun tun? Dürfen sie überhaupt Sanktionieren, wenn die Post nicht rechtzeitig bei mir ankam? Weiß jemand, wie ich das beweisen könnte?
6 Antworten
Dann gehe nächsten Tag halt zur Maßnahme dann können sie dir keinen Strick daraus drehen.
Wenn eine Anhörung wegen einer Sanktion kommt teile den Sachverhalt so mit. Wenn trotzdem eine Sanktion kommt kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
Weiß jemand, wie ich das beweisen könnte?
Die Beweislast liegt nicht bei dir. Das Jobcenter muss beweisen das der Brief rechtzeitig angekommen ist. Wenn man Beweise hat wäre das trotzdem klasse.
Schau mal auf den Post Stempel der könnte es glaubhaft machen, teilweise ist ein Zustellungs vermerk drauf und die Schreiben sind standard am besten am Telefon mit deinem Sachbearbeiter klären. Viel Erfolg und wenn es das erste Mal war das etwas nicht geklappt hat werden sie schon nicht direkt kürzen.
Schon mal etwas vom kleinen Dienstweg gehört? Wenn es Probleme gibt kann man immer noch schriftlich klären persönlich geht ja derzeit nicht in vielen Fällen und wie es in den Wald schreit.. besonders wenn er keine Beweise hat weil der Stempel nicht Aussagekräftig ist. Diese Methode hat mir und anderen schon sehr gut geholfen. Jobcenter sind keine Verbrecher wenn man sich kooperativ zeigt aber danke für den Einwand
Der "kleine Dienstweg" ist nicht automatisch der Beste und bietet der/dem FS nunmal keine Rechtssicherheit. Dies läßt sich auch nicht schönreden.
Von fernmündlicher Kommunikation mit Behörden oder ähnlichen Institutionen ist, außer in wirklich belanglosen Fällen, dringend abzuraten!
Für mich wäre entscheidend ob ich wirklich im Recht bin oder auf Kulanz angewiesen bin im zweiten Fall würde ich immer den persönlichen Dialog bevorzugen da sich durch ein Gespräch am Telefon auch kein Rechtsmittel bzw Rechtssicherheit für das Amt ergibt wenn nicht zufällig aufgezeichnet wird und dann wäre es eigentlich auch fair. Du gehörst sicher zum Schlag gleich zum Anwalt rennen damit macht man sich beim Amt sicher immer Freunde und der Sachbearbeiter bleibt dir jahrelang erhalten im schlimmsten oder besten Fall. Auch ein normales Einschreiben bringt keine Sicherheit ausser vielleicht Wahrung von Fristen die man glaubhaft machen kann ansonsten könnte es schließlich auch ein weißes Blatt Papier sein. Wenn dann nur Fax mit inline scan oder wirklich per Anwalt... Viel Spaß dabei
Der Bescheid gilt am 3. Nach nach der Erstellung als zugestellt. Da jeder behaupten könnte, er wäre nicht oder zu spät eingetroffen müsstest du das schon nachweisen können! Mit dem Briefumschlag könnte das möglich sein..
Nein gilt es nicht.
Da jeder behaupten könnte, er wäre nicht oder zu spät eingetroffen müsstest du das schon nachweisen können!
Stimmt, aber das ändert nichts daran das das Jobcenter in der Beweispflicht ist das der Brief rechtzeitig angekommen ist.
Im SGB X §37 wird das doch erwähnt? 🤔 Oder gilt das nicht für solche Bescheide?
Und was steht im § 37 SGB X ?
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. 2Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. 3 Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Heißt wenn man einen Brief bekommt aber den einfach nicht auf macht gilt der Inhalt des Verwaltungsaktes trotzdem. Wenn der Brief aber nicht ankommt nicht oder wenn der Brief später ankommt wird die "bekanntgabe" aufgeschoben.
Du solltest eine "Anhörung" vom Jobcenter erhalten, in welcher Du Dich zum Sachverhalt äußern kannst.
Darin schildere, daß Du den Brief erst an diesem besagten Tag erhalten hast. und weise auch darauf hin, daß es offensichtlich häufiger Probleme mit der Postzustellung bei Dir gibt.
Idealerweise kannst Du Zeugen benennen, die dieses bestätigen.
Betone, daß Du dazu bereit wärst, Deine Angaben gegenüber dem Jobcenter an Eides statt zu versichern, falls dem so ist.
Falls das Jobcenter dennoch sanktioniert, solltest Du die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs prüfen (lassen) und Dir dabei eventuell rechtliche Hilfe vor Ort suchen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Um Deine Glaubwürdigkeit zu steigern, würde ich dann sofort ab morgen an der Maßnahme teilnehmen, sofern noch möglich.
So würde ich an Deiner Stelle vorgehen.
- Gehe in den Widerspruch den du kannst nichts dafür das die post so lange braucht! Das ist das Problem des Amtes den du weist ja Nichtmal wer der 3 post Dienstleister das nicht schaft bzw welches das Amt dafür benutz!
- Das amt bze die post schaft es ja nicht mal rechtzeitieg die post zu versen besonders wen es um die _Maske ging kamm das schreiben erst an nachdem die Fristen für die Ermäsiegungen um waren! Und angeblich wurde das im Januar versent kamm bei mir aber erst im mai an!
- Drehe mal die beweislage um un verlange das die nachweisen wan das zur post ging und wan diese das ausgeliefert haben an dich!
- Wen das am ersten tag war hättest du am 2ten noch dahin gehen können!
Unter keinen Umständen telefonisch "klären".
Dies bietet der/dem FS keinerlei Rechtssicherheit.