Einladung vom Jobcenter nicht erhalten, dürfen sie nun kürzen?

4 Antworten

"Darf das Jobcenter so einfach kürzen?"

Nein. Insbesondere, da die SMS erst am 21. erhalten wurde, könntest du dies bei einem möglichen Prozess belegen. Das Jobcenter muss die Ankunft des Briefes belegen.

Insofern, bitte um einen erneuten Termin, und erkläre die Situation, was passiert ist dem Jobcenter.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, kürzen die Jobcenter nicht mehr so schnell. Falls doch, kannst du natürlich gegen einen Sanktionsbescheid Widerspruch einlegen und klagen vor dem Sozialgericht.

Vor einer Leistungsminderung mußt Du angehört werden, und das Jobcenter muß Dir nachweisen können, daß die postalisch verschickte Einladung Dich erreicht hat.

Falls Deine Leistungen gemindet werden, solltest Du vor dem Sozialgericht problemlos Recht bekommen, wenn Dir das Jobcenter nicht nachweisen kann, Dich rechtzeitig postalisch eingeladen zu haben.

Gehe zum Amt und kläre das. Das Datum steht ja dabei und logischerweise kannst Du ja nicht am 18. dort gewesen sein, wenn Du die SMS erst am 21. bekommen hast. DAS werden die auch verstehen! Also: Morgen um 8 Uhr beim Amt auf der Matte stehen und das klären! :-)

Eine "Einladung" erhältst du grundsätzlich schriftlich. Und das JobCenter hat diese Versendung auch dokumentiert. Briefe der Arbeitsagentur dürfen grundsätzlich nicht weiter geleitet werden, Das weiß jeder Briefträger (ist auch noch auf jedem Umschlag vermerkt)

Vor der Kürzung wird dir noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


kevin1905  27.01.2022, 15:18

Die Versendung ist aber irrelevant, das Jobcenter muss den Erhalt nachweisen. Es gibt keine Zugangsfiktion im Sozialrecht.

DerHans  11.03.2025, 13:00
@kevin1905

Ja, und wenn die Post dann als unzustellbar zurück kommt, wird das dokumentiert.

Dann wird die Leistung "vorläufig" eingestellt. Da muss das JobCenter ja davon ausgehen, dass der Antragsteller an einer Vermittlung nicht mehr interessiert ist.

Der Leistungsanspruch lebt erst wieder auf, wenn der Antragsteller UNAUFGEFORDERT wieder PERSÖNLICH vorspricht.

So ist das im "Merkblatt für Arbeitslose" beschrieben. Fürden Erhalt hat man unterschrieben.

MaxiMusterma243  28.03.2025, 09:06
@DerHans

Quatsch.Jobcenter muss den Zugang beweisen. Das geht nur mit gelbem Brief. Gibt's genug Urteile

DerHans  28.03.2025, 10:18
@MaxiMusterma243

Genau deswegen stellt das JobCenter die Leistung (vorläufig) ein, wenn ein Brief ungeöffnet zurück kommt. Bleibt die Zahlung aus, wird der Anspruchsteller sich schon melden.