Privatverkauf ohne Rechnung während ALG2 Bezug?

4 Antworten

Wozu gibt es Western Union? Bargeld -> Bargeld.

Und gibt es keine Barschecks mehr?

Alejandra27 
Fragesteller
 27.09.2021, 20:43

Hat nicht jeder, gute Idee. Muss ich Mal ansprechen, aber haben die net so hohe Gebühren??

Ich danke dir für die Antwort

0

Kannst Du es nicht über jemanden anderen verkaufen, dem Du vertraust?

Alejandra27 
Fragesteller
 27.09.2021, 20:46

Hmmm 🤔 muss ich Mal schauen ob ich da wen finde. Danke dir für deine Antwort:)

1

Wenn Du die zu verkaufenden Gegenstände nicht in Gewinnerzielungsabsicht eingekauft hast, dann nennt man Dein Vorhaben, diese zu verkaufen, aus sozialrechtlicher Sicht eine Vermögensumwandlung.

Diese ist grundsätzlich unproblematisch. Du solltest jedoch vielleicht Fotos von den Gegenständen machen, bevor Du sie verkaufst.

Was Du dir im Leistungsbezug kaufst, ob neu oder gebraucht, geht das Jobcenter nichts an.

Wenn Du also keinen Handel damit treibst und nur dein Eigentum hin und wieder verkaufst, dann handelt es sich um Vermögensumwandlung und ist kein anrechenbares Einkommen, solange Du keinen Gewinn aus dem Verkauf erzielst.

Das Jobcenter müsste dann ggf.vom Neuwert ausgehen und solange Du nicht mehr bekommst, dürfte das auch kein Problem sein.

Alejandra27 
Fragesteller
 27.09.2021, 20:45

Danke für die Antwort, aber wenn es sich um z.B. Bilder handelt, wie will ich den Nachweisen was die gekostet haben, wenn's ne Einzelanfertigung war und ich keine Quittung habe?

0
isomatte  27.09.2021, 21:13
@Alejandra27

Wenn das keine von bekannten Künstlern sind, dann werden diese sicher nicht viel gekostet haben und im Verkauf entsprechend wenig bringen.

Im Zweifelsfall steht dein Wort gegen das vom Jobcenter.

Wie will man dir denn nachweisen was Du dafür gezahlt hast, wenn Du angibst mehr gezahlt als erhalten zu haben ?

1
Alejandra27 
Fragesteller
 28.09.2021, 02:17
@isomatte

Naja um die 250 Euro, war halt was persönliches. Hat seine Gründe wieso ich die verkaufen möchte

0