Darf ein Hartz 4-Empfänger sich eine Reise schenken lassen?
Im konkreten Fall: Von den Eltern und dem Bruder. Anstelle einer Feier zum 50. Geburtstag, bei der auch mindestens zwischen 120 und 140 Gäste kämen ... also die er in jedem Fall einladen müsste, damit niemand beleidigt ist ...
7 Antworten
Ja. Auch Hartz-4-Empfänger dürfen von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten Geschenke in jeglicher Form erhalten.
Wenn Hartz-4-Empfänger Geld geschenkt bekommen, müssen sie das als Einkommen beim Jobcenter angeben. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine Überweisung handelt. Einen Freibetrag gibt es nicht.
Auch Hartz-4-Empfänger dürfen von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten Geschenke in jeglicher Form erhalten.
Das hört sich so positiv an... Das ist natürlich de facto kein Geschenk an den Hartz -IV-Empfänger, sondern eins an den Staat, denn es wird vollständig vom Hartz IV abgezogen (ggf. bleiben einem 30 Euro).
Eine Reise Darfst du dir schenken lassen. Du darfst allerdings nicht einfach in den Urlaub fahren! Wenn du verreist, musst du die Ortsabwesenheit vom Jobcenter genehmigen lassen!
Ja, darf er. Es gibt keinen Grund dem Jobcenter zu erzählen das er die Reise geschenkt bekommen hat. Genau so muss er nicht erzählen das er Geld geschenkt bekommt. Bevor er verreist sollte er sich sicher sein das keine Post vom Jobcenter kommt wo er sich bewerben muss. Alternativ hat er jemanden der die Post öffnet und gegebenenfalls in seinem Namen beantwortet. Sonst Ortsabwesenheit beantragen, ich glaube er muss sich dann aber dort melden, wenn er wieder da ist.
es ist eben einkommen. einfach fahren darf er jedoch nicht, sondern muss ortsabwesenheit beantragen
Ne, es ist eben kein Einkommen. Er bekommt die Reise gezahlt oder er bekommt nichts. Kann also dafür kein Essen oder so zahlen.
Ich denke, solange es nicht um Geld geht, geht das.
Ja. Auch Hartz- 4- Empfänger dürfen von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten Geschenke in jeglicher Form erhalten. Muss die Schenkung vom Hartz- 4- Empfänger dem Jobcenter gemeldet werden? Wenn Hartz- 4- Empfänger Geld geschenkt bekommen, müssen sie das als Einkommen beim Jobcenter angeben.
Also wäre es doof, wenn ein Hartzer sich Geld schenken lässt. Und schlau, wenn er gemeinsam nach gewünschten Naturalien sucht ...
Nur Geld kann das JC einkassieren. Reisen natürlich nicht. Und ganz ehrlich: Bargeld geht immer, solange es nicht aufs Konto eingezahlt wird, dann merkt auch das JC nichts!
Wenn ich einem Hartzer was Mittelgroßes schenken wollte, wäre es wohl ein Einkauf von Vorräten in Kofferraumgröße. Dann hat er von seinem Geld mehr zur freien Verfügung ...viel mehr könnte ich gerade eh nicht geben ...
Also keinen Freibetrag für Geld? Aber alles andere geht?