Jobcenter verlangt Schreiben meiner Freundin?

4 Antworten

Natürlich darf sie das. Ich nehme an, ihr bezieht Leistungen?


verreisterNutzer  25.01.2022, 23:31

Meine Frage ist wie muss so eins schreiben aufgebaut sein inhaltlich

Wie alt ist denn die Freundin ?

Sollte sie unter 25 sein und vorher ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen decken könnte, dann könnte es mit dem Jobcenter Probleme geben.

Im schlimmsten Fall stünde ihr dann ggf.nichts für ihren Anteil der Warmmiete zu, sondern nur ihr verringerter Regelbedarf für den Lebensunterhalt.


verreisterNutzer  25.01.2022, 23:31

Sie ist 23 und lebt von dem was sie beim arbeiten verdient ca 1500 Euro netto hat vorher bei ihren Eltern gelebt

isomatte  26.01.2022, 00:23
@verreisterNutzer

Dann sollte es da schon einmal keine Probleme geben, damit kann sie ihren Lebensunterhalt mehr als decken.

Wenn ihr euch nicht gleich freiwillig unterstützen wollt, dann sollte sie erst einmal gar keine Angaben zu ihrem Einkommen und ggf. Vermögen machen.

Denn das geht dem Jobcenter dann zumindest im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch nichts an, denn zumindest in diesem Zeitraum bildet ihr eine ganz normale WG - und keine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Diese kann das Jobcenter nach diesem Jahr unterstellen und dann müsst ihr gegen diese vorgehen, wenn ihr euch dann immer noch nicht gegenseitig unterstützen wollt.

Das Jobcenter dürfte dann also in diesem ersten Jahr max. 50 % von deiner Warmmiete kürzen, die müsste dann die Freundin zahlen.

Ich würde dem Jobcenter eine kurze schriftliche und formlose Nachricht schicken, dass sie dich mit ihrem Einkommen nicht unterstützt, ihr getrennt wirtschaftet und sie deshalb auch keine Angaben über ihr Einkommen und Vermögen macht.

Nicht alles, was man verlangt, bekommt man auch :)

Teilt dem Jobcenter doch einfach die Einkommensverhältnisse der Freudin der letzten 6 Monate mit.

Wie wird das Ersuchen denn begründet?

normalerweise müsstet ihr wenn ich jetzt zusammen wohnt neu berechnet werden. Das heißt eigentlich müsstet ihr einen neuen Antrag stellen bzw müsstest du sie mit angeben und angeben wie viel sie verdient etc. Darauf wird dann dein neuer Hartz 4 Satz als Wohngemeinschaft berechnet