Jobcenter, Jugendamt, Mietkostenübernahme?
Guten Morgen,
ich bin mittlerweile 21 Jahre alt und werde 22. Meine Eltern wollen mich zuhause nicht mehr haben nach einem gewissen Vorfall der passiert ist. Ich durfte bei meinem Onkel unterkommen bis ich eine Wohnung finde. Die habe ich im Dezember letzten Jahres gefunden. Daraufhin habe ich eine Mietkostenübernahme nach SGB II gestellt welcher ABGELEHNT wurde mit der Begründung, dass ich ein Recht hätte bei meinen Eltern zu leben. Was soll ich machen, dass geht jetzt seit 2 Monaten so ich bin ahnungslos. Die Wohnung habe ich schon und musste mir jetzt zum 2. mal Geld leihen.
ich kann meine Eltern nicht zwingen mich zu beherbergen und sie wollen mich nicht daheim haben zumal ich volljährig bin. Bitte um Hilfe
Meine Eltern wollen mich nicht daheim haben, ich kann sie nicht zwingen mir zu erlauben da zu sein zumal ich volljährig bin. Was soll ich tun?
4 Antworten
Nimm' Dir einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
oder wende Dich an eine örtliche Beratungsstelle.
Das Jobcenter kann zwar von unter 25-jährigen Menschen verlangen, daß diese (wieder) bei ihren Eltern wohnen, jedoch dann nicht, wenn die Eltern das nicht mehr wollen.
Wenn Du ansonsten die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG 2 erfüllst, sollte dem nichts entgegenstehen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Denken ist hier nicht entscheident, sondern der Wille der Eltern. Sie werden schon ihre Gründe haben.
Sie werden schon ihre Gründe haben.
Ich schrieb ja, so leicht sollte man es Eltern nicht machen.
Ihre Kinder sind IHR Produkt. (... nicht meines)
Kann ich mir nicht vom Jugendamt einen Bescheid ausstellen lassen, der besagt, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnen darf. Ist dies möglich und vielleicht der kürzere weg ?
mfg
Wenn Du 22 wirst, könnte sich das Jugendamt für nicht mehr zuständig erklären.
Eine entsprechende papierschriftliche Erklärung der Eltern sollte m.M.n. ausreichen. Die kannst Du vielleicht auch selbst erwirken.
Wenn Du jedoch bereit dazu bist, zum Jugendamt zu gehen, warum dann nicht zu einem Anwalt?
Wenn Du übrigens ALG 2 beantragst, mußt Du unter der (Antrags)Adresse auch gemeldet sein. Dies nur als Hinweis.
Wenn du noch keine Ausbildung gemacht hast, dann such dir eine. Deine Eltern sind dir in der ersten Ausbidung Unterhaltspflichtig.
Ansonsten musst du wohl wie jeder andere auch arbeiten gehen.
Rechtlich relativ einfach - Deine Eltern können über Deine Volljährigkeit hinaus nicht gezwungen werden Dich zu beherbergen. Auch zum ( ergänzenden ) Unterhalt sind sie Dir nur im Rahmen einer Ausbildung verpflichtet.
Was soll ich tun?
Dir juristische Hilfe suchen - via Beratungshilfeschein, bei einem Fachanwalt für Sozialrecht :
https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Zentrale%20Formulare/Amtsgerichte/Formular%20Beratungshilfe.pdf
... und was soll das bringen ? Heute, sie braucht Heute Geld und nicht irgendwann in ferner Zukunft, wenn ein Gericht was entschieden hat. - Und Geld bekommt sie auch nicht, warum denn ? - Aber sie kann es ja probieren: wie funktioniert das genau? Sie muss sich zunächst bei dem für Sie zuständigen Jobcenter melden. Dort wird dann Ihre persönliche Lage besprochen. Zu diesem Termin sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis mitbringen. - Mein Tip, sollte das Amt ablehen, sagen: dann schickt mein Freund mich auf den Strich --- jetzt muss das Amt zahlen. Theoretisch.
sie sind aber unterhaltspflichtig.
Ich denke, so leicht sollten Eltern es sich nicht machen können. Schließlich sind es ihre Kinder, das Ergebnis ihrer Erziehung.