Jobcenter, Jugendamt, Mietkostenübernahme?


05.02.2022, 10:27

Meine Eltern wollen mich nicht daheim haben, ich kann sie nicht zwingen mir zu erlauben da zu sein zumal ich volljährig bin. Was soll ich tun?

4 Antworten

Nimm' Dir einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

oder wende Dich an eine örtliche Beratungsstelle.

Das Jobcenter kann zwar von unter 25-jährigen Menschen verlangen, daß diese (wieder) bei ihren Eltern wohnen, jedoch dann nicht, wenn die Eltern das nicht mehr wollen.

Wenn Du ansonsten die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG 2 erfüllst, sollte dem nichts entgegenstehen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

GutenTag2003  05.02.2022, 10:32
Das Jobcenter kann zwar von unter 25-jährigen Menschen verlangen, daß diese (wieder) bei ihren Eltern wohnen, jedoch  dann nicht, wenn die Eltern das nicht mehr wollen.

Ich denke, so leicht sollten Eltern es sich nicht machen können. Schließlich sind es ihre Kinder, das Ergebnis ihrer Erziehung.

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Agamemnon712  05.02.2022, 10:36
@GutenTag2003

Denken ist hier nicht entscheident, sondern der Wille der Eltern. Sie werden schon ihre Gründe haben.

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GutenTag2003  05.02.2022, 11:02
@Agamemnon712
Sie werden schon ihre Gründe haben.

Ich schrieb ja, so leicht sollte man es Eltern nicht machen.

Ihre Kinder sind IHR Produkt. (... nicht meines)

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Notebook21 
Fragesteller
 05.02.2022, 10:35

Kann ich mir nicht vom Jugendamt einen Bescheid ausstellen lassen, der besagt, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnen darf. Ist dies möglich und vielleicht der kürzere weg ?

mfg

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Agamemnon712  05.02.2022, 10:39
@Notebook21

Wenn Du 22 wirst, könnte sich das Jugendamt für nicht mehr zuständig erklären.

Eine entsprechende papierschriftliche Erklärung der Eltern sollte m.M.n. ausreichen. Die kannst Du vielleicht auch selbst erwirken.

Wenn Du jedoch bereit dazu bist, zum Jugendamt zu gehen, warum dann nicht zu einem Anwalt?

Wenn Du übrigens ALG 2 beantragst, mußt Du unter der (Antrags)Adresse auch gemeldet sein. Dies nur als Hinweis.

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Wenn du noch keine Ausbildung gemacht hast, dann such dir eine. Deine Eltern sind dir in der ersten Ausbidung Unterhaltspflichtig.

Ansonsten musst du wohl wie jeder andere auch arbeiten gehen.

Rechtlich relativ einfach - Deine Eltern können über Deine Volljährigkeit hinaus nicht gezwungen werden Dich zu beherbergen. Auch zum ( ergänzenden ) Unterhalt sind sie Dir nur im Rahmen einer Ausbildung verpflichtet.

Was soll ich tun?

Dir juristische Hilfe suchen - via Beratungshilfeschein, bei einem Fachanwalt für Sozialrecht :

https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Zentrale%20Formulare/Amtsgerichte/Formular%20Beratungshilfe.pdf

Paulchenoo9  05.02.2022, 10:37

... und was soll das bringen ? Heute, sie braucht Heute Geld und nicht irgendwann in ferner Zukunft, wenn ein Gericht was entschieden hat. - Und Geld bekommt sie auch nicht, warum denn ? - Aber sie kann es ja probieren: wie funktioniert das genau? Sie muss sich zunächst bei dem für Sie zuständigen Jobcenter melden. Dort wird dann Ihre persönliche Lage besprochen. Zu diesem Termin sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis mitbringen. - Mein Tip, sollte das Amt ablehen, sagen: dann schickt mein Freund mich auf den Strich --- jetzt muss das Amt zahlen. Theoretisch.

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wilees  05.02.2022, 10:40
@Paulchenoo9

Man kann u.U. auch eine einstweilige Verfügung erwirken.

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sie sind aber unterhaltspflichtig.