Meine Eltern zwingen mich ins Bett zu gehen, obwohl ich volljährig bin, dürfen die das?
Auch jetzt am Wochenende wollen die mich dazu zwingen, eher schlafen zu gehen, obwohl ich volljährig (19) bin... Es steht auch nichts an, dürfen die das???
16 Antworten
Sie können schon, denn die Wohnung oder
das Haus gehört ihnen, ...es ist nur so, dass du dir das nicht gefallen lassen musst, sondern ausziehen kannst. Das ist aber grad alles was geht. Auch wenn man erwachsen ist. Solange du nicht finanziell auf deinen eigenen Füssen stehst, wird dir jeder Auflagen machen.
Nur dann kommt man selbst auf für alles und sonst gelten die Regeln des Gastgebers, Sponsoren oder wie man es auch nennen will.
richtig du hast mehr als unrecht. die diskussion kannst du also unterlassen :)
Nein, kann ich nicht. Die Fake-News, die du uninormiert und nach Stammtisch Art ins Internet bringst, sind unverantwortlich und mittlerweile fühle ich mich leider verantwortlich, deinen Quatsch aufzudecken.
Also lerne doch einfach googeln! Ich weiß, dass du dir wirklich wünscht, dass dieses "Mein Haus - meine Regeln"-Ding gelten würde, aber es ist leider nicht so. Denn weißt du wo das Haus steht? In der Bundesrepublik Deutschland! Und weißt du, was da gilt? Das deutsche Gesetz!
Jaa, so langsam merke ich, dass sie eher trollen will als alles andere.
Kein Wissen über das Thema, absichtliches Verbreiten von Falschinformationen, ignorieren von Fakten, absichtliches Falschlesen von Kommentaren.
Stinkt sehr stark nach Troll.
richtig alles was du von dir gibst sind nichts als falsche informationen. in der brd gibt es kein gesetz, dass kindern ein recht auf privatssphäre garantiert. in der brd haben kinder auch kein recht auf ein eigenes zimmer.
Wer auch immer das hier ließt, Tatjas Unsinn Glaube schenkt, bitte informiere dich über die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat. Dabei gelten in der BRD diese Gesetze und eines davon ist zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre.
Dich Tatja gebe ich auf. Tschüss 👋
in der brd gibt es kein gesetz, dass kindern ein recht auf privatssphäre garantiert. in der brd haben kinder auch kein recht auf ein eigenes zimmer.
Die BRD ist Mitglied der UN und die UN-kinderrechtskonvention schreibt dem Kind sehrwohl ein Recht auf Privatssphäre zu. Das schließt auch einen Rückzugsort mit ein und das ist ein eigenes Zimmer oder ein entsprechender Ersatz.
Hör auf zu hier bewusst Falschinformationen zu verbreiten.
Leute wie Du sind hier nicht willkommen.
Nein, deine Eltern dürfen dich nicht zwingen so früh ins Bett zu gehen. Du bist ja volljährig.
Schicken deine Eltern dich ins Bett, damit Du am nächsten Tag fit bist oder weil Du das Frühstück zubereiten sollst?
Sie dürfen dich natürlich in dein Zimmer schicken, weil es ihr Haus oder Wohnung ist und gewisse Regeln bestimmten.
sie dürfen nicht bestimmen wann du schlafen gehst - aber sie können aber dafür auch um 8 Uhr in der Früh staubsaugen wollen und zwar auch in deinem Zimmer...
humh
Sie dürfen nicht, jedoch können sie das und tun das auch berechtigt. Da sie nicht mehr erziehungsberechtigt sind, haben sie keine Obhutspflicht ! Du kannst und darfst Dich überall aufhalten wo Du willst. Auch wenn Du da kein Aufenhaltsrecht hast. Du mußt nur die Konsequenzen dafür auch tragen wollen!
Was ich damit übermittle, wenn Du Gäste in Deiner Wohnung hast, dann bestimmen die nicht, wann Du Deine Ruhe haben willst !
Nimm Dir eine eigene Wohnung und dann hast Du damit keine Sorgen, daß Dir da jemand vorschreibt, wann Du ins Bett mußt!
"Zwingen"......"eher", was bedeutet das konkret? Im Zweifelsfall möchten sie dich von deinem eventuell zerstörerischen Lebenswandel und asynchron Schlafrythmus abbringen.
Falsch, sie können den FS Nicht zu irgendetwas zwingen.
Dass sie das Haus / die Wohnung besitzen, ist dabei völlig irrelevant.
Mit 19 hat der FS sehr wahrscheinlich noch keine Ausbildung abgeschlossen, damit sind die Elten immernoch unterhaltspflichtig.
Das wiederum bedeutet, sie müssen den FS einen Wohnraum zur Verfügung stellen (oder bezahlen). Das kann eine eigene Wohnung sein oder die Wohnung der Eltern. In beiden Fällen ist es der Wohnraum des FS, nicht der Eltern.
Das klischeehafte "Mein Haus, meine Regeln" ist hier also nicht gegeben.