Hartz 4: Exmann zieht aus, welchen Nachweis braucht das Amt?
Ich habe eine wichtige Frage. Mein Exmann zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus (Trennungsjahr). Aktuell werden wir als zwei Bedarfsgemeinschaften geführt, die sich in 3 Drittel die Kosten teilen (Ich, Kind, Exmann).
Die entscheidende Frage ist: Welchen Nachweis über den Auszug muss er erbringen? Es stellt sich aktuell die Frage, ob er erstmal zu einem Freund zieht, wo er aber auch Miete zahlen würde. Braucht er da eine Meldebestätigung, damit ICH sein Drittel beim Amt geltend machen kann, oder kann ich seinen Auszug auch OHNE Meldebestätigung beim Amt anzeigen?
Das ganze ist überprüfbar und korrekt. Es geht lediglich um die Frage welcher Nachweis des Auszugs benötigt wird?
7 Antworten
Welchen Nachweis über den Auszug muss er erbringen?
[...] Braucht er da eine Meldebestätigung
Eine Ummeldung / Meldebestätigung durch das Einwohnermeldeamt oder ein neuer Mietvertrag einer neuen Wohnung für sich, wird hier in der Regel ausreichend sein.
Wenn du sagst er wird bei einem Freund zur Untermiete wohnen, dann wird hier ggf. ein Untermietvertrag samt Vermieterbescheinigung zur Erlaubnis einer Untervermietung vom JC verlangt. In der Regel.
Das Jobcenter möchte so schnell es geht eine Kopie von der neuen Meldeanschrift.
Ich würde dir raten eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung ans Jobcenter zu schicken, findest Du zum Ausdrucken im Internet.
Der Auszug sollte dann wenn möglich zum 1.eines Monats erfolgen, würde das ganze sicher einfacher machen, nicht für dich, aber sicher für den Ex.
Wer steht denn alles im Mietvertrag ?
Ich bin zwar kein Experte für Mietrecht, aber ich denke, solange dein Ex noch im Mietvertrag steht, hat er für sein Kopfanteil der Warmmiete aufzukommen.
Auch wenn er nicht mehr in der Wohnung lebt, ich kann mich natürlich auch irren, was ich mir für dich in deiner Situation wünschen würde.
wow das wäre natürlich ein knaller. ich kann die argumentation nachvollziehen, aber im zweifel müsste natürlich dann eine art untermietvertrag her der regelt, dass der anteil auch an mich übergeht. weil ich aus dem gemeinsamen mietvertrag nicht rauskomme (vermieter verweigert) wir aber getrennt wohnen können müssen. ich aber derzeit keine wohnung finde auf dem berliner markt
danke
Eben, im Regelfall kann der gemeinsame Mietvertrag auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Ich gehe deshalb stark davon aus, dass das Jobcenter dann Probleme macht, weil er immer noch Mieter der Wohnung ist und seinen Verpflichtungen nachkommen müsste.
Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn z.B.aus einer WG - ein Bewohner mit Untermietvertrag auszieht, ohne diesen vorher gekündigt zu haben.
Dann ist er weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet, bis der Vertrag gekündigt ist und die Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten um ist.
Das Jobcenter muss zwar auch die unangemessenen Kosten nach einem Auszug im Regelfall für bis zu 6 Monate weiter anerkennen und bei Bedarf zahlen, unter gewissen Umständen auch länger, wenn man nachweislich ernsthaft auf der Suche nach angemessen Wohnraum ist, aber die werden sich sicher am Mietvertrag hochziehen.
Man kennt ja die Jobcenter !
Eine Ummeldebescheinigung braucht er immer und vom Vermieter das Schreiben wegen Meldegesetz
Abmeldung und Anmeldung
Eine papierschriftliche Erklärung des Mannes mit seiner handschriftlichen Unterschrift plus Dokumente der Meldbehörde sollten m.M.n. als Nachweis ausreichen.
Ansonsten müßtet Ihr das Jobcenter fragen, welche Dokumente es als Nachweis akzeptiert.
ich und mein exmann, kind nicht.