Schulpflicht Corona ausgesetzt – nicht nur für Risikofamilien!
Während die Länder in ihren Coronavirus Verordnungen ausschließlich erwähnen, dass vorerkrankte Schüler und Schülerinnen bzw. schulpflichtige Kinder, die gemeinsam mit einem Risikopatient in einem Haushalt leben, nicht zum Präsenzunterricht an der Schule verpflichtet sind, können ALLE Elternteile unter Berufung auf GG Artikel 6 (2) ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien! Weder muss dies beantragt, noch bewilligt werden.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.