ALG II Hauptantrag aktuell gültig?
Hallo,
folgendes Problem:
ab Mai diesen Jahres benötigt jemand Hartz 4. Er würde den Antrag gerne im voraus stellen, damit er pünktlich seine Grundsicherung bekommt. Jetzt ist es ja aktuell so, dass es nur den vereinfachten Antrag gibt bzw. man diesen benutzen MUSS, darauf wird hingewiesen, wenn man sich den normalen Antrag runterladen möchte. Dort gibt es allerdings nicht den Punkt "Antragstellung ab sofort oder später" wie auf dem Hauptantrag, bei dem man den Zeitpunkt angeben kann. Dazu kommt noch, dass der vereinfachte Antrag nur bewilligungszeiträume bis März berücksichtigt. Kann man also aktuell überhaupt einen Antrag für alles nach März stellen, oder muss man bis April warten, um wieder den normal Antrag stellen zu können?
Beim zuständigen Amt hätte man sich schon informiert, leider ist Wochenende und vielleicht weiß hier jemand mehr.
2 Antworten
Den Antrag kann, muss man aber nicht nutzen, habe selber 2021 im August einen normalen WBA - gestellt, weil mein Antrag nur bis 31 Oktober bewilligt war, ob nun normaler Hauptantrag oder WBA - spielt da keine Rolle und da gab es den vereinfachten Antrag ja auch schon.
Man findet den ganz normalen Antrag zum Ausdrucken im Internet, habe eben nachgesehen !
Daß man den vereinfachten Antrag benutzen "MUSS", ist mir neu.
Man sollte genausogut den normalen Antrag benutzen können.
Wenn ALG 2 ab Mai 2022 benötigt wird, dann sollte der Antrag ca. Mitte März gestellt werden. 4 - 6 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraumes.
Eine Garantie auf (pünktliche) Bewilligung gibt es jedoch weder beim vereinfachten, noch beim normalen Antrag.