Ausbildung erst in einem Jahr?

5 Antworten

Nein, dazu musst Du ja vorher gearbeitet haben. Sprich doch mit Deinen Eltern mal und überlegt zusammen, was Du in dem freien Jahr alles unternehmen könntest. U.U. müssten sie das alles auch mitfinanzieren. Das kann von work&travel, Au Pair, Sprachkursen, Praktika bis hin zu Nebenjobs und Vollzeitstellen gehen. Ich empfehle immer das Land mal zu verlassen, um neue Eindrücke von der Welt zu gewinnen. Ein freies Jahr-das ist schon etwas besonderes. Wenn man erst mal in den Beruf eingestioegen ist, dann ist das später kaum noch möglich. Nutze Deine Freiheit! LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit hast du nur dann, wenn du arbeitslos bist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen könntest, es müssten also in dieser Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein !

Es käme dann nur das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter in betracht, da du aber noch unter 25 bist und sehr wahrscheinlich noch bei deinen Eltern lebst, stünde dir max.mit deinen Eltern zusammen ALG - 2 zu, wenn diese mit ihrem anrechenbaren Einkommen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken könnten.

Denn unter 25 bildest du mit deinen Eltern zusammen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, du hast dann also unabhängig vom Einkommen / Vermögen deiner Eltern keinen eigenständigen ALG - 2 Anspruch.

Wenn du aber der Familienkasse ( Kindergeld ) nachweisen kannst, dass du eine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen kannst, z.B. durch einen Azubi Vertrag, dann hätten deine Eltern bis zum Beginn deiner Ausbildung auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Du kannst dir eine Nebenbeschäftigung, Teilzeit oder auch Vollzeit Beschäftigung suchen, dass würde am Kindergeldanspruch bei genannter Voraussetzung nichts ändern, denn Kindergeld ist schon seit dem 01.01.2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da ist die Einkommensgrenze abgeschafft worden.

Oder du versuchst noch eine freie Stelle bei einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - zu bekommen, da würde es auch ein Taschengeld von um die 300 € geben und Kindergeld würde es da auch weiter geben.

Arbeitslosengeld steht dir nur zu, wenn du schon 1 Jahr gearbeitet hast.
Hast du deine 12 Jahre Schulpflicht voll?
Versuche Praktikas zu bekommen (werden allerdings oft nicht bezahlt) aber dann bekommst du vielleicht noch weiterhin das Kindergeld.
Melde dich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend, dann wird auch noch oft Kindergeld gezahlt .
Ansonsten suche dir Jobs für die Zeit, wo du etwas Geld verdienst.

Du hast doch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Ansonsten vermute ich mal, dass deine Eltern noch für dich zuständig sind.

Aber es gibt ja noch Jobs die du auch so ausüben kannst.

Eine Berufsbildende Schule ist eine Ausbildung. Was willst du noch mehr?

Also bei mir war nach 2 Jahren fertig mit CTA..mh