Darf man als Hartz 4-Empfänger Dinge bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen?
Hallo, ich möchte meine sachen verkaufen die ich nicht mehr brauche. Aber solange die Verkäufe nicht “gewerbsmäßig” betrieben werden, muss man auch nichts befürchten?
3 Antworten
Du darfst als ALG 2- Bezieher grundsätzlich alles tun, was andere Menschen auch tun.
Solange Du bei diesen Ebay-Verkäufen keinen Gewinn erzielst, ist alles okay.
"fürchten" sollte man das Jobcenter jedoch immer :)
Ja ist gefährlich da du im Vorfeld weißt du kaufst sie um sie wieder zu verkaufen das ist gewerbliches handeln
Der FS will lt. Fragebeschreibung nur Sachen verkaufen, die er nicht mehr braucht.
Das sehe ich als unproblematisch an.
Ja aber gewerbliches handeln ist es dennoch würde sagen das ist Nh Grauzone da du ja auch mit weniger am ende rausgehen könntest
Wenn das deine Sachen sind und Du das nur hin und wieder einmal machst, dann ist das eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden.
Es sei denn man würde aus dem Verkauf einen Gewinn erzielen, dieser Überschuss wäre dann Einkommen und würde entsprechend auf den Bedarf angerechnet.
Solange Du nur Dinge aus Deinem Besitzt verkaufst und es nur kleine Beträge sind, sollte es kein Problem geben
Was nicht geht: An- und Verkauf via Ebay
Darf ich mir mit Freunden ein Konto teilen um unserem Hobby nachzugehen das spielen und sammeln von Pokémon Karten
Wie sieht das bei z.b sammelkarten aus die man als Hobby spielt kauft wieder verkauft um neue zu kaufen auch verboten ?