ALG1 Wegfallen der Verfügbarkeit?
Hallo ihr Lieben,
Ich frage für einen guten Freund hier.
Und zwar gab er beim Arbeitsamt an, nicht mehr telefonisch erreichbar zu sein, sondern nur noch postalisch *schriftlich (er hat kein Telefon mehr aufgrund der Kosten....)
Und prompt bekam er ein Brief dass sie ihm das Geld streichen zwecks " Wegfallen der Verfügbarkeit. "
Er kam dann zu mir und nutzte mein Telefon um dort anzurufen, man erklärte ihm, dass dies so sei, da man ihn ja ohne Telefon nicht vermitteln könne.
Er hat leider keine Teststation im Ort, kein Fahrzeug oder Führerschein und kam auch so nicht an einen Corona Test der gebraucht wird um dort zu einem Termin zu erscheinen. Das weiß der Vermittler aber.
Natürlich schreibt er Bewerbungen und co
Ist das wirklich rechtens? Ich dachte mal, man müsse nicht telefonisch erreichbar sein für das Arbeitsamt?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Für das Jobcenter reicht es vom Gesetz her aus, wenn man postalisch erreichbar ist.
Das sollte auch für die Bundesagentur für Arbeit gelten.
Die ganzen Telefonierereien haben rechtlich keine Bedeutung.
Und prompt bekam er ein Brief dass sie ihm das Geld streichen zwecks " Wegfallen der Verfügbarkeit. "
Ja nach dem, was genau in dem Brief steht, sollte er sich mit einer Arbeitsloseninitiative vor Ort oder mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammensetzen:
Jeder hat zumindest ein Handy, also erzähle mir keine Märchen.
Jeder hat ein Handy. Du möchtest es nur verheimlichen denke ich.
Klar haben wir Handys nur wohnt er in den Bergen und das Netz ist nicht das Beste. Wenn man da mal durchkommt hat man Glück...
Naja.. Jetzt zu Corona Zeiten ist das natürlich schwierig. Er kann nicht persönlich kommen und auch nicht telefonisch erreichbar sein... Er ist somit für die Agentur überhaupt nicht erreichbar, also auch nicht verfügbar.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben ein Handy zu besitzen oder einen Festnetzanschluß. Wenn der Mann postalisch erreichbar ist genügt das.