Nebengewerbe aufbauen | ALG2?
Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.
Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können
Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:
- Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
- Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
- Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
- Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?
Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.
6 Antworten
Du solltest das Gewerbe zunächst mal anmelden und dem Jobcenter mitteilen, daß Du es nebenberuflich betreibst.
Dann schau erst mal ob das Ganze sich überhaupt trägt und ob es sich lohnt, über eine hauptberufliche Tätigkeit nachzudenken.
Natürlich wird der anrechenbare Teil Deines Einkommens auf Dein ALG 2 angerechnet.
Bzgl. Gründungsberatung wende Dich an die für den Gewerbezweig zuständige Kammer.
Solange Du ALG 2 beziehst, solltest Du auch weiterhin via Jobcenter krankenversichert sein.
Die Frage nach den Steuern kann ich nur eingeschränkt beantworten: wenn Du, weil Du Dich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden hast, nicht dazu berechtigt bist, in Deinen Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer auszuweisen, hast Du nach meiner Kenntnis auch keine Möglichkeit dazu, bezahlte Vorsteuer zurückzubekommen.
Diese Themen solltest Du jedoch besser mit einem Steuerberater bzw. mit dem zuständigen Finanzamt erörtern.
Danke dir für die Antwort.
Anfangst, wollt ich direkt in die Vollen und eben den Gründerzuschuss mitnehmen und den aufgestocken ALG2 satz nen Halbes Jahr. Aber ein Nebengewerbe tut es für den Anfang auch um es ruhig und besonnen anzugehen und sich step by step es auf und auszubauen. Daher eine Haupt-tätigkeit ist erstmal nicht angedacht auf Kurze sicht, eher auf längere sicht 2 - 3 Jahren wenn es eben Läuft und ertrag bringt, was es ja tun soll. Hehe.
Genau aus der erst Erfahrung herraus mit dem JC und dem Thema, war ich halt nicht sicher, ob das alles mit dem Gründerzuschuss zusammenhing. Also kann ich es so sehen wie zb bei einer "Teilzeitstelle".
ja das mit der Steuer schwebte mir noch im Kopf rum, daher hab ich das trozdem oben noch mal aufgeführt.
Ich habe das damals so angefangen:
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, Kostenpunkt damals 25 €.
Ich habe nämlich mit der Strickmaschine sehr viel gestrickt, Kinderkleidung. Und die habe ich dann bei eBay verkauft. Da die Verkäufe in der Anfangszeit zahlenmäßig im kleinen Rahmen blieben, musste ich nicht als gewerblicher Verkäufer auftreten...es war noch ein Hobby.
Eine einfach Buchführung hat gereicht, und ich habe dann alle Monate zum Monatsende Einnahmen und Ausgaben an das JC übermittelt und die haben das dann angerechnet...oder auch nicht.
Es hätte nie gereicht, um ausschliesslich davon zu leben...deswegen musste ich mir den ganzen Krampf mit einer Ich-AG, Business-Plan usw nicht antun.
Ich habe ja weiterhin ALG2 bezogen, war über das JC krankenversichert und habe halt neben Bewerbugne schreiben mein hobby ausgeübt und dessen Erzeugnisse mit kleinem Gewinn verkauft. Kein Ladengeschäft, also auch keine großen kosten und kein Kreditbedarf. Zum Material nachkaufen (Wolle) in kleinen Tranchen (10-20 Knäuel) hat es immer gereicht, bei einem Nebenerwerb braucht man ja kein großes Lager.
Mach es genauso...melde ein Kleingewerbe an und gib bei der Gewerbeanmeldeung an, dass du halt die Erzeugnisse deines Hobbys verkaufst und dabei einen KLEINEN gewinn erzielst.
Sammle alle Belege der Materialeinkäufe und der angefallenen Versandkosten oder Standkosten (Flohmarkt), das sind die nachgewiesenen Kosten.
Und sammle die Belege der Verkäufe (zB Screenshots der Ebayauktionen) sowie Kontoauszüge der eingehenden Zahlungen, das sind die Einnahmen.
Nennt sich einfache Buchführung und kann man mit einer einfachen Exceltabelle machen.
Das dann jeweils am Monatsletzten zusammen stellen und dem JC übermitteln reicht völlig aus. Die werden dir zwar die paar Kröten anrechnen, aber du hast alle Nachweise geliefert. UND du kannst jederzeit aussteigen, "weil es sich nicht rechnet". So war das bei mir, hatte mehrere Monate lang weniger Einnahmen und habe das als "Ausstieg" genutzt. Weil ich das Kleingewerbe abgemeldet und auch bei ebay nichts mehr eingestellt habe, musste das JC das akzeptieren.
WENN sich deine Geschäft soweit entwickelt, dass du davon leben könntest, dann erst ist es angedacht, eine regelrechte Gründung anzugehen. VORHER NICHT.
Danke dir für deine Ausführliche Erläuterung, hat mir geholfen.
Mach es in kleinen Schritten. Bekannte ist auch H4 Empfängerin und malt gerne und hat das jetzt auch als Gewerbe laufen. Dem JC hat sie nur mitgeteilt dass sie jetzt n kleines Gewerbe hat. Da sie nichts vom JC zusätzlich wollte, gab es da auch nichts abzulehnen oder gar zu diskutieren.
du kannst gerne dein hobby zum beruf machen, dazu musst du dich selbst finanzieren. wenn es ein hobby bleibt und du weiter leistungen benötigst, dann wirst du dem arbeitsmarkt weiter zur verfügung stehen müssen oder hast keinen anspruch mehr.
gründerinformationen findest du bei der ihk deiner gemeinde. wenn du dafür zuschüsse vom jobcenter möchtest, dann wirst du auch deren vorgaben erfüllen müssen. weitere infos findest du auch unter elo-forum.org.
Du solltest besser eine wasserfeste Existenzgründungsberatung machen und den kleinen Plan hinlegen.