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Elektrik - Klassische Nullung - FI-Steckdosen -Kombinationsmöglichkeit?

Hallo liebe Community, 

ich bräuchte bitte mal wieder eure Hilfe rund um das Thema Klassische Nullung in Kombination mit FI-Steckdosen. Zum Beispiel ein Busch-Jäger 3120 EUCB-885-FI-Schukomat (Bild anbei).

Vorab: Ich bin absoluter Laie im Bereich Elektrotechnik / Strom und mir ist natürlich bewusst, dass die beste Lösung für sowas immer eine Aktualisierung auf aktuelle Normen etc. ist. Mich interessiert lediglich der Zusammenhang bzw. möchte ich das Verständnis dafür entwickeln, wie was zusammenhängt bzw. warum es solche Produkte gibt. 

Folgende Annahme: 

Haus mit klassischer Nullung; 1x Sicherung für EG, 1x Sicherung für OG, 3x Sicherung für E-Herd. 

Kann man nun aus diversen Gründen z.B. nicht die ganzen Wände aufreißen etc. gäbe es ja mittlerweile die Möglichkeit sog. FI-Steckdosen einzubauen. Bad, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Büro und Küche im EG hängen also außer der E-Herd an einer Sicherung. Möchte man nun solche FI-Steckdosen verbauen stellt sich mir die Frage vorrangig wie viele man davon brauchen würde? 

  • A) Für jede Steckdose die es im EG gibt eine mit FI? (sehr kostspielig) 
  • B) Für das gesamte EG an der ersten Steckdose (?) einen FI, der dann für alle weiteren auslöst? Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
  • C) Für jeden Raum bzw. jede „Stromleitung“ eine Steckdose mit FI? Beispielsweise im Wohnzimmer gibt es eine Steckdose, diese verläuft zu einer weiteren Steckdose und diese wiederum zu einer Zweier-Kombination. Würde dann eine solche FI-Steckdose an der ersten Steckdose für Schutz an allen Steckdosen sorgen?
  • D) Eigentlich sinnfrei bei klassischer Nullung (da andere und gröbere Probleme mit diesem Stand der Technik). Aber für irgendwas wurden die ja auf den Markt gebracht, oder reine Geldmache?

Wie verhält sich das bei Lichtleitungen dann? Hier gibt es ja keinen solchen Schutzmechanismus? Oder können hier auch die FI-Steckdosen irgendwie zur Sicherheit beitragen? 

Lieben Dank vorab für eure Hilfe!

Grüße, 

Kindheitsheld

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Strom, Elektrik, Steckdose

Lasershow oder Feuerwerk, was ist CO2-neutraler?

Ich möchte nun bitte, keine Moralapostel lesen, dass es ja gar nicht ginge, ein Feuerwerk zu machen etc. oder, wie schädlich das angeblich für die Umwelt wäre, da mir dies im Grunde egal und nicht meine Intention dieser Frage ist. Mir geht es für mein Werk nur letztlich darum, was rein theoretisch und auch technisch, bei einer Lasershow an Strom verbraucht werden muss, um beispielsweise, eine 15- bis 20-minütige Show zu präsentieren, im Gegensatz zum professionellen Feuerwerk, in der gleichen Minutenanzahl, welches (womöglich und hier ist meine Vermutung) nur einen Funken benötigt, beispielsweise, aus einer Autobatterie oder ähnliches.

Kurz gesagt: Wie wird eine Lasershow betrieben, was wären die Kosten dafür, woher kommt der Strom, um diese Show machen zu können und wie, würde, ein klassisches und musiksynchrones Feuerwerk gezündet usw.?

Bitte nur Antworten, wenn möglich, von fachkundigen Personen, die mit dieser Thematik auch wirklich etwas zu tun haben.

Für mein Buch benötige ich die Informationen, da ich die angebliche 'Luftverpestung' und den CO2-Ausstoß erörtern möchte. Ich bin nämlich ziemlich der Annahme, dass eine Lasershow vermutlich, viel mehr CO2-Ausstoß verursacht, als so ein Feuerwerk, was nur einmal entzündet wird.

Mit geht es nicht um eine Feinstaub-Debatte, da es ohnehin der Fall ist, wo CO2 in die 'Luft gepustet wird' entsteht - besonders in Deutschland - letzten Endes auch Feinstaub.

Liebe Grüße
Dave

Strom, Feuerwerk, Stromverbrauch, Lasershow, CO2-Ausstoß

Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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