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Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück - was tun?

Hey Leute, 

Vorsicht, wird lang. 

Ich habe im Februar einen Kaufvertrag für einen Welpen abgeschlossen und 250€ Anzahlung bezahlt, inklusive Vertrag. 

Die Verkäuferin ist allerdings kurz vor der Übergabe vom Kauf zurückgetreten, weil die kleine Maus einen Nabelbruch hatte, der wohl operiert werden müsste. 

Daraufhin hat sie mir für die 250€ einen anderen Hund angeboten, war ich mit einverstanden, alles super, es sollte auch nur bei den 250€ bleiben.

Die Hündin, die ich bekam, war schon ausgewachsen, erzogen, alles tip top, nur hat sie sich bei mir einfach garnicht wohl gefühlt und daraufhin hat die Verkäuferin sie wieder abgeholt, hat es von selbst auch gesagt, dass sie sie gerne wieder abholen möchte. 

So, dann hat sie die Hündin am 18.04. Abgeholt und mir 200€ gegeben, die sie noch zu Hause hatte und die restlichen 50€ überweist sie mir dann. 

Es ist nichts passiert, sodass ich ihr mehrfach geschrieben habe, dass sie mir doch bitte das Geld überweist. 

Keine Antwort. 

Heute habe ich ihr dann geschrieben, dass sie bis Freitag noch Zeit hat mir das Geld zu überweisen, ansonsten gehe ich mit dem Vertrag zur Polizei. 

Daraufhin hat sie endlich geantwortet und gesagt, dass es Nettigkeit ist, dass sie mir das Geld überhaupt wiedergeben hat, weil man eine Anzahlung eigentlich komplett behält. 

Sehe ich das jetzt falsch oder ist das absoluter Schwachsinn? 

Sie ist 2x von dem Kauf zurückgetreten, das heißt doch, ich bin im Recht und kann mir das Geld wiederholen oder nicht? 

Den Vertrag muss ich auf jeden Fall nochmal raussuchen, da ich gerade nicht weiß, wo der ist, aber ich bin der Meinung, dass sie das Geld nur behalten könnte, wenn ich vom Kauf zurückgetreten wäre, weil sie den Hund ja extra für mich freigehalten hat. 

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich einer von euch damit auskennt, nicht dass ich umsonst zur Polizei latsche. 

Ich hänge euch mal ein paar Screenshots an. 

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Recht, Vertrag, Kauf, Pflicht

UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung

Muss man einen Schwur auch einhalten, wenn man ihn bereut?

Eine Frage für alle, die sich gerne mit moralischen Dilemmas auseinandersetzen und diskutieren:

Ist ein Schwur, der ernst, hoch und heilig, vielleicht sogar aufs Leben geschworen wurde, auch bedeutsam, wenn man ihn selbst sinnlos und dumm findet, ihn selbst nicht (mehr) versteht, also absolut gar nicht dahinter steht ? Ich meine so richtige Schwüre (nicht so umgangssprachliche "ich schwör, alter", und auch nicht mit überkreuzten Fingern o.Ä.). So richtige ehrenhafte Schwüre gibt es heute zum Glück wohl kaum noch, aber früher hat es die wohl mehr gegeben (man denke etwa an Hannibal). Ich habe drei ausgedachte Beispiele:

  • Zwei Verliebte schwören sich hoch und heilig, immer zusammen zu bleiben. Nach 2 Jahren lieben sie sich nicht mehr und wollen sich trennen. Beide bereuen den Schwur, und fragen sich, wie sie nur so dumm sein konnten, ihn zu leisten. Dürfen sie sich trennen bzw. müssen sie sich selbst umbringen, wenn sie sich trennen?
  • Peters Mutter wird von Paul umgebracht. Peter schwört hoch und heilig, Paul dafür zu töten. Doch dann stellt Peter fest, dass Paul sehr große Reue empfindet, es ihm Leid tut, und er beim Begehen des Mordes auf Drogen war. Peter hat Verständnis für Paul, findet ihn sogar nett, und will ihn doch nicht töten. Zumal er selbst Pauls Angehörigen nicht das antun möchte, was ihm angetan wurde. Peter bereut den Schwur, fragt sich, wie er nur so dumm sein konnte, den Schwur zu leisten. Muss Peter Paul trotzdem töten bzw. sich selbst umbringen, wenn er es nicht tut?
  • Marianne hat hoch und heilig geschworen, niemals im Leben Sex zu haben. Nun versteht sie den Sinn dieses Schwurs nicht mehr, bereut ihn, und hätte große Lust, Sex zu haben. Sie hat sogar einen Freund, der natürlich auch gerne mal mit ihr schlafen würde. Muss sie den Schwur einhalten bzw. sich umbringen, wenn sie doch Sex hat?
Psychologie, Ehre, Ethik, Moral, Tugend, Pflicht, Dilemma

Pakete von Nachbarn annehmen, meine Pflicht?

Guten Tag Leute,

über mir wohnt eine Nachbarin mittleren Alters. Vor 3 Wochen kam ein Paket von ihr an, welches ich angenommen habe, da die Nachbarin nicht zu Hause war. Dies stellte sich als Fehler heraus. Diese Furie klingelte bei mir Sturm und hat mich total fertig gemacht und angeschnauzt, dass ich gefälligst keine Pakete von ihr annehmen solle, da es ihr privates Eigentum sei.

Ich nahm das Paket, pfefferte es ihr um die Ohren, sagte "Gern geschehen" und schlug die Tür zu.

Nun kam vor paar Tagen ein weiteres Paket von ihr an, welches ich bewusst abgelehnt hatte. Gegen 19 Uhr kam meine Nachbarin, klingelte wieder Sturm und motzte mich an, weshalb ich ihr Paket nicht angenommen hätte, da es ein wichtiges Geburstagsgeschenk sei, und sie es für morgen brauche. Ich dachte mir platzt der Kragen! Ich sagte ihr, dass ich nie wieder mehr Pakete von ihr annehmen werde. Daraufhin entgegnete sie mir damit, dass ich gefälligst wissen soll, welche Pakete ich anzunehmen habe und welche nicht. Ich fing an zu lachen, sagte ihr, dass ich keinen Röntgenblick besäße und sehen könne, ob sich im Paket ein Vibrator, oder ein nettes Geschenk befände. Daraufhin drohte ich ihr mit der Polizei und knallte die Tür zu, da ich der Trulla sonst an die Gurgel gesprungen wäre.

Heute kam wieder ein Paket an, welches ich abgelehnt habe. Nun weiß ich nicht, ob die Alte wieder angerannt kommt. Wie soll ich mich verhalten? Ist es meine Pflicht fremde Pakete anzunehmen? Ich finde, dass ich richtig gehandelt habe. Ich denke mal, dass jeder nach der ersten Annmache die darauffolgenden Pakete verweigert hätte!

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