Lehrerin wurde handgreiflich welches Recht steht mir zu?
mein neun jähriges Kind ist nicht grade einfach das habe ich such eingesehen und erwarte nicht, dass die Lehrerin Einsicht zeigt wenn er den Unterricht stört. Gewisse Maßnahmen kann sie natürlich ergreifen aber ihn am Handgelenk packen und drücken darf sie nicht. Ihm wird auch mittlerweile nicht mehr richtig zugehört und wird sofort nach Hause geschickt. Auch Bemerkungen wie „es ist mir egal ob du gehst oder bleibst, ich verdiene mein Geld“ gab es auch schon von ihr. Was soll das bei einem Kind bewirken? Auch als ich ihr am Telefon sagte, dass man mich nicht permanent zur Schule bestellen kann da ich bald arbeiten werde, sagte sie zu mir „ich kann mich nicht nur um Familie xy kümmern.“ Hä? Das war auch nie meine Bitte an sie…Morgen habe ich ein Gespräch mit dem Schuldirektor. Was sind aber genau meine bzw. von meinem Sohn die Rechte? Welche Pflichten hat diese Frau verletzt?
9 Antworten
Das ist nicht professionell von der Lehrerin.
Sie weiß nicht was sie machen soll und dann kommt das dabei raus.
Besprech Hilfsmaßnahmen mit dem Schuldirektor.
Einfach nach Hause schicken, darf sie nicht meines Wissens. Schreib auf wie oft das passiert ist und ihre Aussagen darfst auch vortragen.
Falls Demütigungen und Beleidigungen gefallen sind von der Lehrperson oder Gewalt, dann große Geschütze auffahren und anzeigen.
Körperliche Züchtigung ist den Lehrern schon lange verboten. Aber ich würde bei "am Handgelenk packen und drücken" die Kirche im Dorf lassen.. Du warst nicht dabei und weißt überhaupt nicht, wie fest sie zugedrückt hat oder ob überhaupt. Und sollte es Spuren geben (z. B. blaue Flecken, Griffmale, etc.), dann muss es nicht heißen das da fest zugedrückt wurde. Manche bekommen sie bei wenig Druck, andere erst bei übermäßigen Druck. Aber grundsätzlich ist immer die andere Seite anzuhören ("Audiatur et altera pars"). Auf diesem Grundsatz fußt unser ganzes Rechtssystem, also sprich bitte die Lehrerin an. Wenn sie sich nicht behelfen lässt, dann würde ich erst beim Rektor die Probleme ansprechen ("Befehlskette"). Das kommt beim öD immer gut an, wenn man von unten nach oben geht.
Dein Sohn hat die Rechte einen widerrechtlichen Angriff abzuwehren, sofern er nach Leibeskräften dazu überhaupt in der Lage ist. Aber es muss auch wirklich ein Angriff vorliegen, also eine Gefahr für seine Gesundheit. Wenn die Lehrerin ihn ungerecht behandelt, dann ist das kein Angriff.
Welche Pflichten die Lehrerin verletzt hat kann dir hier kaum jemand genau sagen, denn dazu fehlt etwas mehr Sachverhalt. Ein Lehrer darf einen Schüler maßregeln, aber nicht körperlich.
Erst denken, dann reden, dann ggf. handeln wenn reden nichts mehr bringt..
Keine. Gewalt, wie Schlagen und Ohrfeigen verpassen sind nicht erlaubt, aber man darf ein Kind immer noch anfassen und notfalls auch mal das Handgelenk wegdrücken oder es festhalten, wenn man keine andere Möglichkeit hat, dass es der Lehrerin zuhört oder da bleibt.
Natürlich ist Schreien und beleidigende Sprüche sagen, nicht toll, das sollte eine Lehrerin vermeiden, aber es ist nicht strafbar (so meine Ansicht).
Schmerzhafte körperliche Berührungen sind für Lehrkräfte verboten und rechtfertigen eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das Recht, für das Kind eine geeignete andere Schule zu suchen, damit die Störungen zukünftig unterbleiben.