Kategorischer Imperativ nach Kant , Fallbeispiel?

4 Antworten

Aus Sicht deiner Geschichte musst du dein Handeln als deinen Vernunts/Moralischen Willen als Gesetzesgemäss sehen. Das Problem der Vernunft ist dabei die Sichtweise, die hier aber nicht gefragt ist. So handelt ihr beide aus Vernunft, du brichst moralisch kein Gesetz, was es dir erlaubt nach Kategorischem Imperativ so zu handeln, da es ein moralisches vernünftiges Gesetz ist. Aus der Sicht des handelnden.

1.1. Argumentation für das moralische Gesetz und dessen Formel, den kategorischen Imperativ

Dieser Abschnitt soll also die Grundlage der kantischen Moralauffassung darstellen und dient zur Grundlegung der anschließenden Analyse des Verfahrens zur Entscheidung von Gut und Böse.

Der Ansatzpunkt in der kantischen Moral ist, nicht die Begriffe sittlich-gut und -schlecht als Basis für den Moralbegriff zu definieren, sondern durch Ausschluß all dessen, was nicht zum Moralischen taugt zu einer Gesetzesvorstellung desselben zu kommen. Erst aus dieser folgt der Begriff des Guten und Bösen, und "nicht vor dem moralischen Gesetze (dem es [akad. Ausg.: er] dem Anschein nach so gar zum Grunde gelegt werden müßte), sondern nur (wie es hier auch geschieht) nach demselben und durch dasselbe bestimmt werden müsse." (KpV, 180)

Das zentrale Ausschlußargument für das "Gesetz" der "Sittlichkeit" beruht darauf,

"daß es nicht bloß für Menschen, sondern alle vernünftigen Wesen überhaupt, nicht bloß unter zufälligen Bedingungen und mit Ausnahmen, sondern schlechterdings notwendig gelten müsse: so ist klar, daß keine Erfahrung, auch nur auf die Möglichkeit solcher apodiktischen Gesetze zu schließen Anlaß geben könne." (GMS, 38)

Als Teil der empirischen Argumente für Moralität, fallen insbesondere auch sinnliche weg, denn "Glückseligkeit und Sittlichkeit zwei spezifisch ganz verschiedene Elemente des höchsten Guts" (KpV, 241).

Es "muß die moralische Möglichkeit der Handlung vorangehen" (KpV, 174). Die "Bedingungen der Menschheit" sind nur "zufällig", also müssen "Gesetze der Bestimmung unseres Willens ... völlig a priori aus reiner Vernunft ihren Ursprung" (GMS, 38) nehmen. Denn etwa "der Zweck, wenn er durch bloße Vernunft gegeben wird, muß für alle vernünftige Wesen gleich gelten."(GMS, 59) Also, "weil moralische Gesetze für jedes vernünftige Wesen überhaupt gelten sollen, [sind] sie schon aus dem Begriffe eines vernünftigen Wesens überhaupt abzuleiten" (GMS, 40).

"Die Vernunft, aus der alleine alle Regel, die Notwendigkeit enthalten soll, entspringen kann" (KpV, 127), ist also Gegenstand der Untersuchung zur Findung des moralischen Gesetzes. Die Notwendigkeit einer Vernunftregel reicht aber noch nicht hin :

"Zu ihrer Gesetzgebung aber wird erfordert, daß sie bloß sich selbst vorauszusetzen bedürfe, weil ... sie ohne zufällige, subjektive Bedingungen gilt" "Also beziehen sich praktische[] Gesetze allein auf den Willen, unangesehen dessen, was durch die Kausalität desselben ausgerichtet wird" (KpV, 127, vrgl. GMS, 27)

Diese Beziehung auf den Willen soll nun bei der Moralität Gesetzescharakter haben, aber

"das Gesetz eines reinen Willens, der frei ist, setzt diesen in eine ganz andere Sphäre, als die empirische, und die Notwendigkeit, die es ausdrückt, da sie keine Naturnotwendigkeit sein soll, kann also bloß in der formalen Bedingung der Möglichkeit eines Gesetzes überhaupt bestehen." (KpV, 145)

Schon hier wird die Richtung in die Kant steuert deutlich, denn vom logischen Standpunkt aus ist diese "formale Bedingung der Möglichkeit" eben die Widerspruchsfreiheit.

Die Existenz und Eindeutigkeit eines so eingegrenzten Gesetzes ergibt sich für Kant in Ansehung des Willens : "ein Wille, dem die bloße gesetzgebende Form der Maxime allein zum Gesetz dienen kann, ist ein freier Wille.", und es " ist die Gesetzgebende Form, so fern sie in der Maxime enthalten ist, das einzige, was einen Bestimmungsgrund des [freien] Willens ausmachen kann." (KpV, 138)

"Wenn es einen kategorischen Imperativ gibt (d.i. ein Gesetz für jeden Willen eines vernünftigen Wesens), so kann er nur gebieten, alles aus der Maxime seines Willens, als eines solchen, zu tun, der zugleich sich selbst als allgemein gesetzgebend zum Gegenstande haben könnte" (GMS, 65).

Die Formulierung des Gesetzes lautet also :

"Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne" (KpV, 140). "Die Exposition des obersten Grundsatzes der praktischen Vernunft ist nun geschehen, d.i. erstlich, was er enthalte, daß er gänzlich a priori und unabhängig von empirischen Prinzipien für sich bestehe ... gezeigt worden." (KpV, 160)

Quelle

Loulou1236 
Fragesteller
 01.06.2020, 19:10

ich verstehe aber nicht wie ich damit die Maximen überprüfen soll.

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helper444  01.06.2020, 19:15
@Loulou1236

Die Maxime ist doch das Ergebnis deinen Willen aus moralisch vernünftiger Sicht als Gesetztesgemäss an zu erkennen?!

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Loulou1236 
Fragesteller
 01.06.2020, 19:19
@helper444

Ja das ist richtig aber es wurde gesagt dass wir die erste Maxime zum Beispiel mit der Aufrichtigkeit als vollkommene Plicht überprüfen solle und die 2. Maxime als Hilfe gegen Notleiden als unvollkommene Pflicht gegenüber anderen.

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helper444  01.06.2020, 19:20
@Loulou1236

Da hab ich das Problem, das ich das sowohl aus der sicht des juden, der sicht des versteckenden und der sicht des nazis sehe. Werd dir also kaum helfen können, da sich für mich die maximen aufheben

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Sehr vereinfacht dargestellt (Den KI habe ich in einem Kommentar zitiert.):

Da die Lebensrettung eines Menschen, bzw. dessen heimliches Verstecken vor den NS-Mördern NICHTS mit der Definition des Wortes "Lüge" zu tun hat, trifft auf die beschriebene Situation der KI im POSITIVEN Sinne zu !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

perfekt. ist das nicht deie klare lösung?

da geht es nicht umausnahmefälle!!!

sag doch mal den KANT´schen imperativ

paulklaus  01.06.2020, 18:55

"Handle so, dass die Maxime deines Wollens zu jeder Zeit als Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung dienen könne !"

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