Benutzung des Fartenschreibers bis 3,5 Tonnen Privat Pflicht?
Ich habe einen alten Mercedes 407d düdo mit eingebautem Fahrtenschreiber gekauft
Ich habe vor diesen Herzurichten und ihn auf 3,5 Tonnen anzulasten um mit ihm privat zu fahren
Meine Frage muss ich den eingebauten Fahrtenschreiber benutzen?
3 Antworten
Wenn Du gewerblich fährst, musst du den benutzen. Im Bereich von 2,8 to bis 3,5 to Gesamtgewicht würden zwar auch handschriftliche Aufzeichnungen (sog. "Lügenbuch") ausreichen. Wenn aber ein Fahrtenschreiber verbaut ist, muss er auch unter 3,5 to benutzt werden. Gewerblich über 3,5 to geht nur mit Fahrtenschreiber.
Wenn das Fahrzeug nur rein privat benutzt wird, musst du bis 7,5 to keine Aufzeichnungen führen und den Fahrtenschreiber dann auch nicht benutzen.
Wenn er erforderlich ist, muss er aber auch geprüft sein. Der muss alle 2 Jahre von einer Fachwerkstatt geprüft werden und ein entsprechendes Prüfschild muss irgendwo am Fahrzeug angebracht werden (meist an der B-Säule der Fahrertür)
Im Prinzip wäre "geeicht" die bessere Bezeichnung. Da das aber keine amtliche Eichung ist sondern von einer "ermächtigen Werkstatt nach § 57b" durchgeführt wird, nennt man es Prüfung. Aber von der Sache her ist es wie eichen - es geht darum dass das Gerät korrekt misst. Das muss alle 2 Jahre gemacht werden und ist unabhängig vom TÜV bzw der HU
Der eingebaute Fahrtenschreiber ist nur Nutzungspflichtig, wenn gewerblich mit Anhänger Transporte gemacht werden.
Bis 3,5t braucht es den Fahrtenschreiber nicht. Der MB hat wahrscheinlich Einen eingebaut, weil der eine Anhängerkupplung hat. Mit Anhänger kann der über die 3,5t kommen und dann ein Fahrtenschreiber nötig sein (aber dann auch nur für gewerblichen Güterverkehr).
Privat musst du ihn nicht benutzen aber zur Tachoprüfung musst du alle 2 Jahre ansonsten bekommst du Probleme beim nächsten TÜV.
Ok danke
Meinst du mit geprüft werden dass er geeicht werden muss