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Basilikum überwintern - Stamm verholzt

Hallo zusammen!

Ich habe eine Basilikumpflanze, die ich gern überwintern würde.

Bis jetzt habe ich mit Basilikum nicht wirklich Glück gehabt. Ich habe mir eine Pflanze gekauft, drei bis vier Wochen hat sie überlebt, dann ist sie eingegangen. Mich hat das auch gar nie verwundert - unsere Breitengrade sind nicht gerade ideal und ich ernte auch oft. Dann habe ich eben immer eine neue gekauft und gut.

Jetzt ist es aber anders. Ich hatte im Sommer mal wieder eine Pflanze gekauft. Aus verschiedenen Gründen bin ich aber nicht mehr zum Kochen gekommen und habe sie quasi "in Ruhe" gelassen. Ein Stängel des Basilikums ist ziemlich groß geworden. Als ich dann vor einem Monat umgezogen bin, wollte ich eigentlich die Kräuter der Nachmieterin da lassen. Da hab ich gesehen, dass der Basilikum einen holzigen Stamm bekommen hat. Sowas hab ich vorher noch nie gesehen, ich wusste nicht mal, dass Basilikum sowas macht. Also habe ich ihn kurzerhand ausgegraben, in einen Topf gesteckt und mitgenommen.

Mittlerweile habe ich ihn ziemlich zurück geschnitten und er steht seit drei Tagen auf dem Fensterbrett (bislang stand er draußen).

Im Frühjahr will ich in meiner neuen Wohnung im Garten ein Kräuterbeet anlegen. Bis dahin würde ich ihn gern überwintern.

Meine Frage: Wie mache ich das am besten? Er steht momentan an einem sehr sonnigen Fenster. Aber ich merke schon, dass es ihm nicht wirklich "gefällt".

Und: kennt sich jemand damit aus, ist das normal, dass der Stamm verholzt und ich habe bisher einfach immer alles falsch gemacht, dass er nie groß genug wurde?

Und: sollte er den Winter überleben und ich pflanze ihn dann ins Freie, muss ich ihn dann wieder den Winter über ausgraben?

Vielen Dank schon mal für eure Tipps!

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Pflanzen, Basilikum, Garten, Botanik

Austritt aus Kleingartenverein

Hallo,

ich habe da mal ein Frage bezüglich eines Austritts aus einem Kleingartenverein. Ich bin nun seit 11 Jahren Mitglied eines Kleingartenvereins in Sachsen und möchte nun austreten da die Situation für mich unerträglich geworden ist.Die ersten 3-4 Jahre lief es Super im Verein,ich hatte einen Garten von einem älteren Ehepaar übernommen der hinsichtlich von Bäumen und Sträuchern mehr als gut bewirtschaftet war..Nur die alte kleine Hütte und zuwenig Rasen (keiner) störten mich.Es war kein Strom und kein Wasser in der alten Hütte vorhanden,welches ich dann mit Genehmigung des Vereins verlegen durfte.Die kl. Hütte habe ich auch etwas ausgebaut und mit einem neuen Dach versorgt.Habe dann begonnen ein 5x6m großes Betonfundament für den gedachten Neubau einer Parzelle zu errichten.Lange Rede kurzer Sinn nach ca. 4 Jahren hatte ich schon soviel an Finanzen in den Garten gesteckt,so das ich zu der Überlegung kam das Fundament nur als Terasse zu nutzen.Mit der Zeit und durch meinen Job (ich arbeite mittlerweile im 4- Schichtsysten) konnte ich nun immer weniger Zeit und Lust für diesen Garten aufwenden.Habe daher den Vorstand angesprochen,das ich aus dem Verein austreten möchte.Sofort kam der Verweis das es kein Problem sei,wenn ich vorher das Betonfundament beseitigen würde....das Fundament besteht aus ca. 12t Estrichbeton,das in 40kg Säcken verarbeitet werden musste,weil es keine direkte zufahrt zu meinen Garten gibt(Hanglage ca. 300m. bis zur Strasse). Nur aus der Drohung des Vereins heraus habe ich den Garten weitere 7 Jahre mehr schlecht als recht bewirtschaftet.Für mich ist er leider nur ein Klotz am Bein. Gibt es eine Möglichkeit hier ohne größere Forderungen seitens des Vereins hier aus der Sparte austreten zu können?

Pflege, Garten, Verein, Austritt, Kleingarten

Gartenbeläuchtung Beschwerde des Nachbarn berechtigt?

Hallo. Ich habe ein kleines Problem.ich lebe in einer Doppelhaushälfte mit einem ca. 1000m² grossen garten und einer garage etwas weiter hinten gelegen. Die bewohner der anderen Haushälfte sind Menschen vortgeschrittenen Alters und leider sehr leicht aufgebracht. Seid einigen Wochen sind im garten und in Hausnähe Schritte in der nacht zu hören und bewegungen rascheln im busch auch im schuppen polterts manchmal, seid in der garage einige Sachen verschoben und umgestellt waren ist diese auch von der grundstücksseite aus verschlossen.Es ist zuzufügen das bis jetzt noch nichts verschwunden ist. Da ich wissen will wer oder was hier nachts sein unwesen treibt habe ich nun einige lampen angebracht da ich aus meinem schlafzimmer im 1 stock direckt sicht auf den hinteren teil des gartens habe(wo die geräusche fast jede nacht zu hören sind), Nachdem ich heute also alle lampen erfolgreich angebracht habe und gewartet habe bis wieder was zu hören war(gegen 2 uhr) habe ich also meine lampen angeschaltet um zu sehen was im garten vor sich geht. der garten war beleuchtet und ich ging ich hinaus. ca. 20 m hinter dem haus steht vor der garage noch ein alter stall. im stall polterte es recht laut. in der aufregung habe ich natürlich die taschenlampe vergessen also rannte ich schnell ins haus um sie zu holen. als ich wieder rauskam schrie der nachbar schon lautstark aus seinem ebenfalls an der rückseite des hauses gelegenen schlafzimmerfenster und forderte mich auf das licht abzuschalten. das licht brannte also nichtmal 5 min

Sry wegen der langen geschichte... Jetzt die eigentliche frage: BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ? es herrscht kein dauerbetrieb das licht dient einzig und allein der begehbarkeit des gartens auch bei nacht. also wird nur bei bedarf eingeschalten.

ich hoffe ich erhalte schnell antworten

danke

Garten, Recht, Nachbarn

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