Gartenbeläuchtung Beschwerde des Nachbarn berechtigt?
Hallo. Ich habe ein kleines Problem.ich lebe in einer Doppelhaushälfte mit einem ca. 1000m² grossen garten und einer garage etwas weiter hinten gelegen. Die bewohner der anderen Haushälfte sind Menschen vortgeschrittenen Alters und leider sehr leicht aufgebracht. Seid einigen Wochen sind im garten und in Hausnähe Schritte in der nacht zu hören und bewegungen rascheln im busch auch im schuppen polterts manchmal, seid in der garage einige Sachen verschoben und umgestellt waren ist diese auch von der grundstücksseite aus verschlossen.Es ist zuzufügen das bis jetzt noch nichts verschwunden ist. Da ich wissen will wer oder was hier nachts sein unwesen treibt habe ich nun einige lampen angebracht da ich aus meinem schlafzimmer im 1 stock direckt sicht auf den hinteren teil des gartens habe(wo die geräusche fast jede nacht zu hören sind), Nachdem ich heute also alle lampen erfolgreich angebracht habe und gewartet habe bis wieder was zu hören war(gegen 2 uhr) habe ich also meine lampen angeschaltet um zu sehen was im garten vor sich geht. der garten war beleuchtet und ich ging ich hinaus. ca. 20 m hinter dem haus steht vor der garage noch ein alter stall. im stall polterte es recht laut. in der aufregung habe ich natürlich die taschenlampe vergessen also rannte ich schnell ins haus um sie zu holen. als ich wieder rauskam schrie der nachbar schon lautstark aus seinem ebenfalls an der rückseite des hauses gelegenen schlafzimmerfenster und forderte mich auf das licht abzuschalten. das licht brannte also nichtmal 5 min
Sry wegen der langen geschichte... Jetzt die eigentliche frage: BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ? es herrscht kein dauerbetrieb das licht dient einzig und allein der begehbarkeit des gartens auch bei nacht. also wird nur bei bedarf eingeschalten.
ich hoffe ich erhalte schnell antworten
danke
10 Antworten
BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ?
Ja. Gesetzl. Immissionsvorschriften gelten auch für Licht und müssen den Nachbarn keinesfalls um seine Nachtruhe bringen noch zum Herunterlassen der Rolläden zwingen, weil du nächtlichen Geräuschen auf den Grund gehen möchtest :-O
Mal abgesehen davon, das es ebenso gefährlich wie dämlich wäre, den Einrecher überhaupt stellen zu wollen, ist der bessere Schutz immer noch eine Sicherung, also stabile Beschläge und einbruchshemmende Schlösser zu verbauen - bei dem für den "Fachmann" erkennbaren Aufwand oder erforderlichen Lärm lässt er es :-)
G imager761
danke für deine antwort =)
das war das erste mal das was in diesem alten stall war der soll eigentlich anfang des nächsten jahres endlich abgerissen werden weil er recht baufällig ist. ansonsten sind eigentlich alle türen und tore gut verschlossen. zu dem ´´bald lassen´´ kann ich nur sagen der,die,das ist schon seid fast einem jahr dauergast. fing kurz nach Silvester an da begann das mit der garage die war ab dann immer zugeschlossen der holzschuppen ist auch inzwischen verrammelt zumindest nachts aber er sie es kommt immer wieder schleicht hier übers gelände und ich habe keine idee was er hier sucht. da ich leider keine eindeutigen beweise habe wers ist is die polizei eig auch sinnlos. das hoftor ist immer verschlossen und nen wachhund wollte ich eigentlich nicht anschaffen. also was bleibt mir anderes übrig als das dämliche und gefährliche risiko einzugehen um zu wissen was los ist?
Wenn das Licht einer Außenbeleuchtungsanlage derart abstrahlt, dass es in angrenzende Wohnhäuser dringt und Anwohner stört, ist durchaus die Rede von Lichtimmissionen, vor dessen "Lichtverschmutzung“ das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schützt - offenbar ist der Nachbar davon morgens um 2.00 Uhr aufgeweckt und damit "erheblich belästigt" worden :-)
G imager761
Daran zweifle ich nicht, und eine nächtliche Dauerbeleuchtung wäre wohl auch abzuwehren.
Aber nicht, wenn er damit einmalig Straftaten aufklären will.
Wenn ich einem Einbrecher eine Vase über den Schädel ziehe, kann das auch dieNachb arn wecken. Meinst du, die hätten jetzt mit Blick auf das BImSchG einen Unterlassungsanspruch?
Rechtlich gibt es da sicher keine bedenken. Zumal Außenbeleuchtung häufig auch zur Abschreckung von Einbrechern eingesetzt wird. Such doch einfach mal das Gespräch mit deinen Nachbarn und erkläre ihnen die Situationen. Achte auch gleich auf die Reaktionen. Wer weiß, vielleicht kommt das poltern und rascheln von nebenan ;)
Wenn du im Garten einer Doppelhaushälfte eine Festbeleuchtung installierst, kann das durchaus dazu führen, dass der Nachbar sich in seiner Nachtruhe gestört fühlt. Dein vages Unsicherheitsgefühl hat da zurück zu stehen.
Das kann schnell bedeuten, dass du die Installation nur noch tagsüber benutzen darfst.
Ein Nachbarschaftsstreit mit Prozesskosten kann sehr schnell ins Geld gehen.
ich will ja keinen streit drum hab ich hier nochmal sicherheitshalber gefragt=) davon ab das von den drei lampen wahrscheinlich nur von einer einzigen überhaupt für ihn sichtbares licht in den garten fällt und ich das somit nicht als festbeleuchtung bezeichnen würde. ich habe mich bereits bei ihm für die nächtliche ruhestöhrung entschuldigt und ihm den grund dargelegt. er hat es zwar murrend erstmal so hingenommen aber die lampen werde ich wohl so erstmal nicht nutzen können.
Mit Sicherheit kann dein Nachbar nicht verlangen, daß du dein Grundstück nicht beleuchten darfst. Ich würde mich auch nicht auf Wortgefechte mit einem starrsinnigen Nachbarn einlassen sondern lieber nach meinen Rechten googeln. Wäre ein Bewegungsmelder nicht sinnvoll?
danke auch für deine antwort =) ja ich habe auch schon durch die mehrfachen hinweise darauf, an einen bewegungsmelder gedacht, nur hab ich doch dann das selbe problem wenn sich dieser morgens um 2 uhr einschaltet es ging ja bei dem konflikt nicht um die dauer sondern darum das meinen nachbarn das einfallende licht stöhrt. zumal ich auch befürchte das dann die katzen die sich hier rumtreiben den melder ja auch auslösen könnten. Und da denke ich das ich da auch mit der höheneinstellung nicht weit komme da sie an dem platz wo dieser nötig wäre fast überall klettern können .
Wenn Du durch die Beleuchtung die Nachtruhe der anderen Bewohner störst, hast Du diese Störungen zu unterlassen.
Zumindest musst Du dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht dadurch gestört werden, also die Lampen so anbringen, dass eine Störung ausgeschlossen wird.
Die Lampen sind so an den Hauswänden angebracht das der Schein nur in meinen Garten fällt also an Hauswänden. ich darf also meinen eigenen Garten nicht beleuchten weil mein nachbar von seinem fenster aus in meinen garten schauen kann? andererseits schreibt mir das gesetz vor mein grundstück begehbar zu halten. also wenn hier nachts etwas passiert und ich habe kein licht ( jetzt nur als beispiel gedacht sei mir nicht böse. hier schleicht vllt wirlich jmd rum und bricht sich was weil er stolpert im dunkeln) dann bin ich doch aber auch angeschmiert oder sehe ich das falsch ?
Ich glaube nicht, dass man mit den Immissionsvorschriften hier weit kommt.
Laut § 3 BImSchG sind "Schädliche Umwelteinwirkungen ... Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."
Wenn man vorübergehend zur Aufklärung oder Verhinderung von möglichen Straftatenkurz das Licht anschaltet, sind Ausmaß und Dauer nicht erheblich und dieser Belästigung zumutbar. Hier ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der ich mir ziemlich sicher bin, dass ein Richter sie zugunsten des Fragestellers fällen würde.