Gartenbeläuchtung Beschwerde des Nachbarn berechtigt?

10 Antworten

BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ?

Ja. Gesetzl. Immissionsvorschriften gelten auch für Licht und müssen den Nachbarn keinesfalls um seine Nachtruhe bringen noch zum Herunterlassen der Rolläden zwingen, weil du nächtlichen Geräuschen auf den Grund gehen möchtest :-O

Mal abgesehen davon, das es ebenso gefährlich wie dämlich wäre, den Einrecher überhaupt stellen zu wollen, ist der bessere Schutz immer noch eine Sicherung, also stabile Beschläge und einbruchshemmende Schlösser zu verbauen - bei dem für den "Fachmann" erkennbaren Aufwand oder erforderlichen Lärm lässt er es :-)

G imager761

derkalle92 
Fragesteller
 26.09.2013, 09:10

danke für deine antwort =)

das war das erste mal das was in diesem alten stall war der soll eigentlich anfang des nächsten jahres endlich abgerissen werden weil er recht baufällig ist. ansonsten sind eigentlich alle türen und tore gut verschlossen. zu dem ´´bald lassen´´ kann ich nur sagen der,die,das ist schon seid fast einem jahr dauergast. fing kurz nach Silvester an da begann das mit der garage die war ab dann immer zugeschlossen der holzschuppen ist auch inzwischen verrammelt zumindest nachts aber er sie es kommt immer wieder schleicht hier übers gelände und ich habe keine idee was er hier sucht. da ich leider keine eindeutigen beweise habe wers ist is die polizei eig auch sinnlos. das hoftor ist immer verschlossen und nen wachhund wollte ich eigentlich nicht anschaffen. also was bleibt mir anderes übrig als das dämliche und gefährliche risiko einzugehen um zu wissen was los ist?

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Ratirat  26.09.2013, 10:46

Ich glaube nicht, dass man mit den Immissionsvorschriften hier weit kommt.

Laut § 3 BImSchG sind "Schädliche Umwelteinwirkungen ... Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."

Wenn man vorübergehend zur Aufklärung oder Verhinderung von möglichen Straftatenkurz das Licht anschaltet, sind Ausmaß und Dauer nicht erheblich und dieser Belästigung zumutbar. Hier ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der ich mir ziemlich sicher bin, dass ein Richter sie zugunsten des Fragestellers fällen würde.

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imager761  26.09.2013, 12:20
@Ratirat

Wenn das Licht einer Außenbeleuchtungsanlage derart abstrahlt, dass es in angrenzende Wohnhäuser dringt und Anwohner stört, ist durchaus die Rede von Lichtimmissionen, vor dessen "Lichtverschmutzung“ das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schützt - offenbar ist der Nachbar davon morgens um 2.00 Uhr aufgeweckt und damit "erheblich belästigt" worden :-)

G imager761

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Ratirat  26.09.2013, 13:08
@imager761

Daran zweifle ich nicht, und eine nächtliche Dauerbeleuchtung wäre wohl auch abzuwehren.

Aber nicht, wenn er damit einmalig Straftaten aufklären will.

Wenn ich einem Einbrecher eine Vase über den Schädel ziehe, kann das auch dieNachb arn wecken. Meinst du, die hätten jetzt mit Blick auf das BImSchG einen Unterlassungsanspruch?

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Rechtlich gibt es da sicher keine bedenken. Zumal Außenbeleuchtung häufig auch zur Abschreckung von Einbrechern eingesetzt wird. Such doch einfach mal das Gespräch mit deinen Nachbarn und erkläre ihnen die Situationen. Achte auch gleich auf die Reaktionen. Wer weiß, vielleicht kommt das poltern und rascheln von nebenan ;)

Wenn du im Garten einer Doppelhaushälfte eine Festbeleuchtung installierst, kann das durchaus dazu führen, dass der Nachbar sich in seiner Nachtruhe gestört fühlt. Dein vages Unsicherheitsgefühl hat da zurück zu stehen.

Das kann schnell bedeuten, dass du die Installation nur noch tagsüber benutzen darfst.

Ein Nachbarschaftsstreit mit Prozesskosten kann sehr schnell ins Geld gehen.

derkalle92 
Fragesteller
 26.09.2013, 12:18

ich will ja keinen streit drum hab ich hier nochmal sicherheitshalber gefragt=) davon ab das von den drei lampen wahrscheinlich nur von einer einzigen überhaupt für ihn sichtbares licht in den garten fällt und ich das somit nicht als festbeleuchtung bezeichnen würde. ich habe mich bereits bei ihm für die nächtliche ruhestöhrung entschuldigt und ihm den grund dargelegt. er hat es zwar murrend erstmal so hingenommen aber die lampen werde ich wohl so erstmal nicht nutzen können.

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Mit Sicherheit kann dein Nachbar nicht verlangen, daß du dein Grundstück nicht beleuchten darfst. Ich würde mich auch nicht auf Wortgefechte mit einem starrsinnigen Nachbarn einlassen sondern lieber nach meinen Rechten googeln. Wäre ein Bewegungsmelder nicht sinnvoll?

derkalle92 
Fragesteller
 27.09.2013, 07:07

danke auch für deine antwort =) ja ich habe auch schon durch die mehrfachen hinweise darauf, an einen bewegungsmelder gedacht, nur hab ich doch dann das selbe problem wenn sich dieser morgens um 2 uhr einschaltet es ging ja bei dem konflikt nicht um die dauer sondern darum das meinen nachbarn das einfallende licht stöhrt. zumal ich auch befürchte das dann die katzen die sich hier rumtreiben den melder ja auch auslösen könnten. Und da denke ich das ich da auch mit der höheneinstellung nicht weit komme da sie an dem platz wo dieser nötig wäre fast überall klettern können .

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Wenn Du durch die Beleuchtung die Nachtruhe der anderen Bewohner störst, hast Du diese Störungen zu unterlassen.

Zumindest musst Du dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht dadurch gestört werden, also die Lampen so anbringen, dass eine Störung ausgeschlossen wird.

derkalle92 
Fragesteller
 26.09.2013, 06:42

Die Lampen sind so an den Hauswänden angebracht das der Schein nur in meinen Garten fällt also an Hauswänden. ich darf also meinen eigenen Garten nicht beleuchten weil mein nachbar von seinem fenster aus in meinen garten schauen kann? andererseits schreibt mir das gesetz vor mein grundstück begehbar zu halten. also wenn hier nachts etwas passiert und ich habe kein licht ( jetzt nur als beispiel gedacht sei mir nicht böse. hier schleicht vllt wirlich jmd rum und bricht sich was weil er stolpert im dunkeln) dann bin ich doch aber auch angeschmiert oder sehe ich das falsch ?

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