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Was sagt das Tempo 30 Schild mit dem Zusatz aus?

Hallo!

Das Schild steht an der Leipziger Straße, in Berlin Mitte.

30 heißt 30, ja. Aber was wenn das Zusatzschild spielende Kinder mit dran ist?

Neulich stand da ein Blitzer und hat alle geblitzt die 50 fahren. Man muss aber erwähnen, dass es 2 Uhr Nachts war (+ Sommerferien + Wochenende). Um 2 Uhr Nachts rennen keine Kinder auf der Straße rum. Zudem muss man erwähnen, dass die Leipziger Straße eine 7 Spurige Straße ist. Drumherum gibt es auf dieser Seite

  • eine Busspur
  • eine Parkplatzreihe
  • Und ein etwa 6 Meter breites Gebüsch.

Und dann erst kommt der Bürgersteig, wo auch die Schule ist. Das bedeutet, von dem Gehweg, bis zur Straße wo die Autos fahren, sind es in etwa 20 Meter.

Ist es dann trotzdem noch rechtens dieses Schild stehen zu lassen? Das Zusatzzeichen "Mo - Fr. 6 - 19 Uhr" würde hier doch viel eher Sinn machen?

  • Sagt das 30er Schild alleine nicht schon aus "Vorsicht!"?
  • Entfällt das "30" hier, weil es UNTER dem Zusatzzeichen steht?

_____________________________

PS.
Ich bin kein Fan davon, dass die mobilen Blitzer meistens auf solche riesigen Straßenabschnitte stehen. Ich selbst wohne in einer ganz normalen kleinen Straße in der Innenstadt, wo durchgehend 30 gilt, wo kinder wirklich von Früh bis Abends auf dem Gehweg und zwischen den geparkten Autos spielen. Dort rasen sie aber manchmal mit 60 70 Sachen durch. Da kommt bei mir die Frage auf:

Macht die Polizei das wirklich um die Kinder und Fußgänger zu schützen oder wollen sie nur auf den großen Straßen damit Geld verdienen, weil die breitausgebaute Straßenführung den Eindruck erweckt, dass man schneller fahren kann?

PPS.
Ja, die mobilen sollten wegen den ganzen Rasern trotzdem auf den riesigen Straßenabschnitten stehen, aber trotzdem sollten sie viel mehr in den kleineren Straßen present sein.

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Blitzer, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Tempo, Tempolimit, Verkehrsregeln

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Kraftfahrtstraßen?

Moin, bezüglich meiner praktischen Führerscheinprüfung bin ich mir in einigen Punkten noch unsicher. In diesem Fall geht es um Geschwindigkeitsbegrenzung auf Kraftfahrtstraßen in verschiedenen Szenarien. Im Internet finde ich gegensätzliche Meinungen dazu.

Auf Kraftfahrtstraßen (sofern keine anderen Tempolimits durch Schilder) gilt natürlich grundsätzlich auch innerorts: 50 km/h und außerorts 100 km/h.

Wie sieht es nun aber mit autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen/Straßen aus?

Dazu habe ich herausgefunden: Sobald es Richtungsfahrbahnen (selbst wenn nur ein Fahrstreifen) gibt die baulich voneinander getrennt sind gilt dies als autobahnähnlich - das ist richtig, oder?

Dann gibt es aber auch noch eine weitere Definition vom Begriff "autobahnähnlich": "Straßen die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben" (StVO §3, Abs. 2c).

Ich habe zwei Bilder dazu erstellt, wie ich diese Definition verstehe. Die Richtungsfahrbahnen wären in diesem Fall aber nicht getrennt, ein Auto könnte bei Szenario 2, dadurch, dass die Fahrstreifen ja nur durch Leitlinien geteilt sind doch auch theoretisch auf dem drittäußersten Fahrstreifen links überholen, oder? Natürlich würde man das in der Praxis wahrscheinlich nicht machen, aber warum begrenzt man beide Richtungen dann nicht gleich nur das Zeichen 295 statt Zeichen 340? Oder habe ich die Definition falsch verstanden?

Außerdem: gilt dies nur außerorts oder auch innerorts? Da die Ausnahme der normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen für autobahnähnliche Straßen in §3 nur in Abs. 2 steht, wo es um außerorts geht und nicht in Abs. 1.

Meine Fragen zusammengefasst:

1) Was ist mit autobahnähnlicher Kraftfahrtstraße gemeint?

2) Beschreibt das zweite Bild die Definition von autobahnähnlich ebenfalls?

3) Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen innerorts?

4) Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen außerorts?

5) Gilt auf normalen Autobahnen innerorts auch 130 km/h Richtgeschwindigkeit?

Danke im Voraus!

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Geschwindigkeit, Straßenverkehrsordnung

Allgemeine Frage Straßenverkehr?

Bitte verzeiht meine schlechten Zeichenkünste.

Schwarz rechts - Parkende Autos

Blau - Straße

Schwarzes Auto links - mir entgegend kommendes

Kleine schwarze auto rechts - Ich.

So zu meiner Frage.

Die Straße ist wirklich sehr eng und es ist daher schwer aneinander vorbeizufahren.

Mir ist bewusst das ich bei so engstellen dem entgegen kommenden Verkehr Platz machen muss, allerdings habe ich da und auch davor keine Lücke gehabt zum reinfahren. Also bin ich einfach stehen geblieben, da ein Gehweg neben der Straße ist wo keine anderen stehen, mit so rot weißen stangen die aber weit genug entfernt sind. Da hätte der Fahrer ausweichen und an mir vorbeifahren können.

Hat er nicht, er stand da und hat wild gestikuliert. Ich konnte nicht zurückfahren, es ist eine wirklich lange straße und wo hätte ich hin sollen? Ich hätte eher mich und noch nachkommende gefährdet falls jemand anderes in die Straße einbiegt.

Also blieb ich weiter stehen, als er dann ausstieg und weiter mich anbrüllte sah ich es erstrecht nicht mehr ein, wie gesagt kein Weg wo ich hin sollte.

Schlussendlich kamen immer mehr Autos und er ist 1 cm an mir vorbei gedrückt, hielt an und hat nochmal was gesagt bevor er dann weiter fuhr.

War ich im Unrecht? Ich wusste nicht wohin da auch kein Platz war er jedoch kam locker an mir vorbei und hätte einfach weiterfahren können.

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Auto, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt

Verkehrsunfall - wer trägt Schuld?

Hallo ihr lieben!

Gerade auf dem Weg nach Hause ist mir heute folgendes passiert:
Ich fahre auf der Hauptstrasse mit meinem Motorrad. In einer leichten Linkskurve kommt zu meiner rechten Seite eine andere Strasse, die in die Hauptstrasse mündet. An dieser Kreuzung besteht aber kein Rechtsvortritt. Ich fahre also auf diese Linkskurve und Kreuzung zu, da fährt ein Auto, was nun von der Strasse rechts auf "meine" Hauptstrasse einbiegen will, los. Ich denke, der sieht mich nicht, bzw. ich bin mir ganz sicher, dass er mich nicht sieht und nun definitiv fahren wird (und dabei würden wir sicher zusammenstossen! - für mich als Motorradfahrerin nicht so vorteilhaft!) und leite deshalb eine sehr scharfe Bremsung ein. Bei uns ist das Wetter nicht gut, es regnete leicht und die Strasse war nass. Da ich nun also auf einer nassen Strasse, noch dazu in einer Kurve scharf bremse, gerät mein Motorrad ins Rutschen, ich falle - direkt dem Auto, das nicht warten konnte und in "meine" Strasse einbiegen wollte, vor die Füsse - der hat also im letzten Moment doch noch gebremst.

Es ist nichts geschehen, ausser einigen Kratzern und einem kaputten Schutzschild des Motorrads vor den Bremsen. Mir hat es auch nichts gemacht, ausser einem geschwollenen Knie. Aber wessen Schuld ist das denn jetzt?

Meine, weil Nichtbeherrschen des Fahrzeuges? Da ich ja gerutscht bin. (Ich war nicht zu schnell, gerade wegen Kurve + nasser Strasse unter den 50kmh Höchstgeschwindigkeit.)
Oder die vom Autofahrer, der abbiegen wollte, aber klar nicht im Vortritt war und ich deshalb scharf bremsen musste?

Siehe Bild zum besseren Verständnis.
Wie gesagt, eigentlich ist es egal, da ja nichts passiert ist. Und ich glaube sogar, das ist meine Schuld (denn ich habe ja gebremst und bin gerutscht - aber nur wegen dem Auto, um einen Zusammenstoss zu verhindern!) aber da ich diesen Gedanken stossend finde, möchte ich gerne noch eure Meinung dazu wissen, vielleicht kennt sich ja jemand aus?

Danke für eure Antworten!
Liebe Grüsse

Nobodyme

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Motorrad, Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt

Bekommt man eine Strafe wenn die Polizei die Geschwindigkeit nur schätzt?

Hallo,

ein Freund und ich waren gestern mit unseren Motorrädern unterwegs.

Wir standen an der Ampel sind beide zügig losgefahren. Mein Kumpel ist etwas schneller an mir vorbeigefahren und ca 300-400 Meter nach der Ampel sind wir abgebogen. Kurz darauf kam ein Streifenwagen von hinten mit Blaulicht angerast und hielt uns an.

Es ging erstmal nur um meinen Kumpel sie wollten seine Papiere sehen und fragten ihn was er den falsch gemacht hätte. Er stellte sich dumm und sagte keine Ahnung.

Anschließend fragte er mich und ich konnte wirklich nicht sagen weshalb zu diesem Zeitpunkt und sagte ebenfalls nein.

Der Polizist wurde sehr wütend und wollte von uns ein Geständnis das wir zu schnell gefahren sind, er meinte das sie einige Autos an der Ampel hinter uns waren und mit Blaulicht Gas geben mussten um an allen vorbeizukommen damit sie uns erwischen konnten. Desweiteren behauptete er das mein Kumpel 100 in der 50er Zone gefahren sein soll.

Um mich ging es garnicht. Er meinte wenn wir uns verständlich gezeigt hätten das wir zu schnell gefahren sind hätte er es belassen aber hat sich dann voll aufgeregt das wir es nicht zugegeben haben.

Er hat uns gedroht die Maschienen zu beschlagnahmen wenn wir nicht gestehen, haben wir aber nicht gemacht. Im Anschluss meinte er wir wären ein Straßenrennen gefahren.

letztenendes hat er nur die Personalien von meinem Freund aufgeschrieben und meine nicht. Danach sind sie abgezischt.

Meine Frage nun, können hierdurch überhaupt rechtliche Schritte eingeleitet werden??

Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

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