Blitzerbescheid ohne Toleranzabzug?


04.02.2023, 11:04

Hier der besagte Absatz. Es wurde kein Toleranzabzug vorgenommen

Dommie1306  04.02.2023, 10:59

Lade mal das Dokument - geschwärzt - hier hoch bitte.

TORRO2345 
Fragesteller
 04.02.2023, 11:05

Okay

5 Antworten

Da steht doch "festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):

(Also ausformuliert: Die bei dir festgestellte Geschwindigkeit, nachdem eine Toleranz abgezogen wurde beträgt 112 km/h.)

Direkt in der 3. Zeile.

Hat also alles seine Richtigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
TORRO2345 
Fragesteller
 04.02.2023, 11:09

Okay verwirrend ist für mich dann, wieso in dem Satz davor geschrieben wird: Sie überschritten um 12 kmh und dann danach, nach Toleranzabzug 12 kmh. Ich kenne es so, das zB: Überschrittene Geschwindigkeit ist 16 kmH, nach Toleranzabzug 13 kmh. Da wird das ausgeschrieben.

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Dommie1306  04.02.2023, 12:04
@TORRO2345

Die Form ist nicht zwingend vorgeschrieben, wobei ich es tendenziell auch eher so kenne wie du.

Im Satz davor steht der Vorwurf, der dir gemacht wird - 12 km/h zu viel. Da ist die Toleranz schon abgezogen. Also alles formell richtig.

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Eine ungenaue Tachoanzeige unterliegt Deiner Verantwortung. Dazu müsstest Du Dich an Deinen Hersteller wenden.

Setze bitte das Schreiben hier ein, selbstverständlich mit geschwärztem Bild, Kennzeichen und persönlichen Daten.

TORRO2345 
Fragesteller
 04.02.2023, 10:58

Tacho zeigen nie die genaue Geschwindigkeit an. Es gibt immer Abweichungen und dafür gibt es den Toleranzabzug unter anderem

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Wiesel1978  04.02.2023, 11:15
@TORRO2345

Nein, Tachos werden vom Hersteller so justiert, dass sie immer mehr anzeigen, als Du eigtl fährst. Der Toleranzabzug sind nur Messetoleranzen der Geräte.

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Es steht doch explizit drin: Nach Toleranzabzug.

Aber generell:
Es gibt einige Messmethoden, bei denen es keine Messtoleranz gibt, weil die technisch bedingt immer eindeutig messen.

Der ist dann wohl in dem Vorwurf schon gemacht worden.

Lies mal genau das Schreiben, ob da steht: abzüglich Toleranz.

TORRO2345 
Fragesteller
 04.02.2023, 11:02

Wird aber dann nicht immer die gesamt überschrittene Geschwindigkeit angezeigt und dann im Nachgang "abzüglich Toleranz" die zu belangende Geschwindigkeit? Sprich erst 12 kmh und nach Toleranz 9?

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Raven751  04.02.2023, 11:55
@TORRO2345

Nö, ich hatte letzens ein Schreiben vom Kreis Plön, wo drinstand: Ihnen wird abzüglich Toleranz eine Überschreitung von...vorgeworfen.

Toleranzabzug muss auch sein. Je nach Messmethode ist die festgelegt.

Also lies nochmal Dein Schreiben genau. Da ist sicherlich was diesbezüglich angegeben.

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Da steht es doch schwarz auf weiß.