Längst angeordnete Sitzbänke/Klappsitze zulässig bei G-Klasse?
Sind längs angeordnete Sitzbänke bei einem alten G zulässig, also als 7 Sitzer?
Ist übrigens ein Oldtimer.
5 Antworten
Salue
Früher waren solche ungesicherten Längsbänke in vielen Nutzfahrzeugen üblich. Sie dienten zum nicht kommerziellen gelegentlichen Personentransport. Man dachte dabei an Gewerbetreibende, die meistens Material, ab und zu aber auf Mitarbeiter damit mitnahmen.
Wenn dies einmal zugelassen war, gilt dies auch heute noch. Ausnahme wäre, wenn nachträglich ein rückwirkendes Gesetz zur Nachrüstung von z.B. Beckengurten, eingeführt worden wäre. Dies war vor etwa 12 Jahren in der Schweiz der Fall.
Das wüsste aber das Amt auf Nachfrage.
Tellensohn
Du musst, um sicher zu sein, bei der Behörde nachfragen. In vielen Ländern war dies auch zivil zugelassen. Bei uns in der Schweiz gab es sehr viele Liefer- und Geländewagen, die mit Längsbänken ausgerüstet waren.
Tellensohn
Gab es früher häufiger und war zulässig. Mittlerweile ist das nicht mehr erlaubt. Die die das aber noch haben, haben Bestandsrecht
Also wäre es auch erlaubt wenn das Auto jetzt neu zivil zugelassen wird, war vorher beim Militär?
seit 1978 gibt es eine Gutpflicht auch für hinten, wenn das Auto jünger ist, musst du sie nachrüsten mit zugelassenen Befestigungen
Bei Oldtimern muss man allerdings keine Gurte nachrüsten, selbst Blinker müssen nicht nachgerüstet werden.
Das ist keine normale G-Klasse, sondern das Sondermodell Wolf für die Bundeswehr. Für die gelten Ausnahmeregelungen.
Das ist auch kein Wolf, sondern ein Puch G. Aber heißt das, das bei einer zivilen Zulassung die Sitzbänke erlaubt sind?
Das Problem wird hierbei die Anschnallmöglichkeit werden. Die Sitze ja aber wenn du die G Klasse als 7 Sitzer eintragen willst musst du auch für alle Sicherheitswesen wie Anschnallgurte, Airbags etc. sorgen, was wiederum ins Geld geht. Dann kommt ebenfalls die TÜV Abnahme mit auch neuen Kosten.
Frag den TÜV am besten Mal an, der weiß das am besten.
LG
Bei Oldtimern die Serienmässig keine Gurte, Airbags oder sogar Blinker haben, müssen soweit ich weiß keine Nachgerüstet werden. Der alte G hat vorne übrigens auch keine Airbags. Aber dann muss ich mal den TÜV fragen.
Also wäre es auch erlaubt wenn das Auto jetzt das erste mal zivil zugelassen wird?