Mein Nachbar hat vorm Bordstein eine Auffahrhilfe angebracht, um sein Auto über den Bürgersteig hinweg abzustellen. Darf kein anderer mehr dort parken?
Der Nachbar hat vom Grundstück des/unseres Mehrfamilienhauses eine kleine Parzelle für sich abgezweigt und eine Schild mit Einfahrt frei halten am Ende aufgestellt. Hierdurch werden Anwohner, wie auch unsere Besucher genötigt, nicht mehr dort zu parken. Dies auch, wenn das Fahrzeug des in Besitz nehmenden Nachbars nicht in Sicht ist.
Es handelt sich hier um eine Stichstraße mit einem lang gezogenen Parkstreifen, der auf Kosten von aller Anwohnern von der Stadt angelegt wurde und der von allen benutzt werden darf.
Ist solche Inbesitznahme denn erlaubt? Der Nachbar hat weder einen Schwerbehindertenausweis, noch hat er diesen Platz von der Stadt gekauft.
Entsprechend dieser Nötigung - wie ich empfinde - geht er sogar so weit, Fotos von Besucherfahrzeugen zu machen, die sich auch nur in der Nähe dieses Parkplatzes und des Verlaufs der Parkbucht befinden.
Hast du ein Bild davon?
Werde ich gerne machen und in den nächsten Tagen nachholen. Danke!
6 Antworten
Da reißt Du, ohne es zu wissen, gleich drei Themen an.
Thema eins: Parken vor Stellplatz auf Grundstück.
Thema zwei: Darf man auf einem Privatgrundstück einen Stellplatz einfach so errrichten?
Thema drei: Darf man bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Stellplatz einfach so bauen?
Zu eins: No-Go - man darf diesen privaten Stellpatz nicht zuparken. Punkt, aus, Ende.
Zu zwei: Ja, das darf man. Ein solcher Stellplatz ist meist genehmigungsfrei. In seltenen Ausnahmefällen dann das aber im Bebauungsplan geregelt sein.
Zu drei: Das darf man nur, wenn man das Sondernutzungsrecht an dieser Gartenfläche hat und zudem die Miteigentümer diese Umnutzung von Garten zu Stellplatz genehmigt haben. Am Garten kann man nämlich kein Eigentum haben, sondern nur das Recht, diesen, oder eine Teilfläche, unter Ausschluss der anderen zu nutzen. Es ist aber immer noch Gemeinschaftseigentum und aus einem Garten kann man nur einen Stellplatz machen, wenn... siehe erster Satz.
Naja, da die anderen offensichtlich mehr von Meinung als von Kompetenz zehren....
Ordnungsamt melden, Polizei rufen eingriff in den Straßenverkehr, wird alles nicht billig.
Außer er hat alles beantragt und es ist genehmigt, erfährst Du beim Ordnungsamt.
Nö, ist s nicht. Kleiner Tipp ans Ordnungsamt ist da fällig ^^
Danke sehr, so sehe ich das auch. Aber so ein Typ vom Ordnungsamt stand sogar mit der Nase davor, wenn auch in einer anderen Sache und ihm fiel nichts auf.
wow. Das ist eine Frage an das örtliche Verkehrsamt / Ordnungsamt. Die schicken wen vorbei, der schaut sich das an.
Kommt drauf an, ob das eine öffentliche Strasse ist - oder ein Privatweg.
Wenn du schreibst, von der Stadt , klingt das nach öffentlich.
Ich denke mal, ohne es zu wissen, er bekommt eine Abmahnung mit Frist zum Rückbau. Tut er das nicht, wird das super teuer.
Ist schon erstaunlich diese Kaltblütigkeit. Besonders in Hinsicht, da ich befürchtet habe, dass er auch noch die Vermieterin mit hineinziehen könnte; was ich auf keinen Falle möchte.
Ja, und richtig vermutet, die Straße ist öffentlich.
Und Danke, auch an alle, die so schnell geantwortet haben.
Recht schönen Dank! Und an alle noch mal, die meine Frage so geduldig und ausführlich beantwortet haben!
Es ist eine gute Community hier und habe sie schon öfter besucht. Nur ist es das erste Mal, dass ich selbst eine Frage gestellt habe. Gut, dass es "gutefrage" gibt. Tausend Dank!!!
Danke sehr für die ausführliche Antwort! Besonders Punkt 3 mit dem Gemeinschaftseigentum, das hatte ich noch nicht bedacht. Es handelt sich zumal um einen Nachbarn, der sonst alle anderen bei der Vermieterin anschwärzt, wo es nur geht.
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