Parken vor nicht grnutzter Garage zulässig?

myzyny04  09.03.2024, 09:45

Wem gehören Haus und Garage?

Katzenaugenlp 
Fragesteller
 09.03.2024, 10:30

Beides gehört uns. Er wohnt im Haus gegenüber

6 Antworten

Wenn die Zufahrt und die Garage zu Eurem Haus gehören, hat der Nachbar dort nichts am Bordsteinrand zu suchen und darf dort nicht parken. Aber Euch "gehört" der Platz auch nicht.

Da der Bordstein abgesenkt ist und dann darf man generell nicht dort parken, auch Ihr nicht. Mit einem abgesenkten Bordstein ist gleichzeitig die Möglichkeit der Nutzung zur Überquerung der Straße für Rollstuhl- und Rollatorfahrer gegeben und das darf nicht blockiert werden.

Aber Ihr könntet z. B. die Garagenzufahrt nutzen und selber vor der Garage parken, wenn die Zufahrt lang genug für ein Auto ist.

Die Garage könnte auch an einen Motorradfahrer vermietet werden, wenn sie zu schmal für ein Auto ist. Dann wäre die vorgesehene Nutzung als Garage wieder gegeben. Oder Ihr nutzt die Garage für Eure Fahrräder.

Wenn der Nachbar (Mit-)Besitzer der Garage ist, ist das rechtens.

Ansonsten kann der Garagenbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen, denn alleine der darf bestimmen, ob und wer vor seiner Garage parken kann/darf

Parken am abgesenkten Bordstein

Das Parken an oder auf einer Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich untersagt.

Ein ganz besonders strittiges Thema, gerade unter Nachbarn, stellt das Parken vor Grundstückseinfahrten dar.

  • Müssen Sie stets eine Einfahrt bzw. Ausfahrt freihalten?
  • Ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt verboten bzw. bestehen hier Einschränkungen?
  • Können Sie ein Auto, das vor Ihrer Einfahrt parkt, abschleppen lassen?
  • Und wie verhält es sich laut Verkehrsrecht beim Parken vor oder gegenüber einer Garageneinfahrt?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie sicher im Verkehrsdschungel vorankommen und sich bei der Parkplatzsuche zurechtfinden.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

Die Platz vor der Garage ist grundsätzlich frei zu halten für den Eigentümer/Mieter der Garage (egal ob oder wie dieser die nutzt). Denn ist der Zugang versperrt, schränkt das die Nutzung ein oder macht sie unmöglich.

Man kann natürlich miteinander sprechen und wenn der Eigentümer/Mieter nichts dagegen hat auch davor parken.

Oder man lebt nach der Devise: "Wo kein Kläger, da kein Richter" und hofft einfach dass es den Eigentümer/Mieter der Garage nicht stört. Man riskiert aber, dass irgendwann mal Ärger gibt.

Wenn du da gerne parken würdest, es aber nicht deine Garage ist, dann sprech doch mit dem Eigentümer/Mieter.

Katzenaugenlp 
Fragesteller
 09.03.2024, 10:37

Hallo. Es ist unser Haus und unsere Garage. Der Herr ist sich nur zu fein ein paar Meter zu laufen.

0
Callidus89  09.03.2024, 12:11
@Katzenaugenlp

Hast du den Herrn schonmal freundlich darum gebeten eure Garage nicht zuzuparken?

Ansonsten wäre die Alternative ihn mal abschleppen zu lassen. Würde der Wagen auf Privatgrund stehen, wäre das kein Problem. Müsstest aber in Vorkasse gehen.

Steht der Wagen auf öffentlichen Grund, wird es komplizierter. Hier sind Polizei/Ordnungsamt zuständig. Nur werden die wohl nicht zum Abschleppdienst greifen, denn du brauchst deine Einfahrt ja offenbar gar nicht oder zumindest nicht ständi/regelmäßig. Trotzdem ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten generell nicht erlaubt und hat soweit ich weiß ein Bußgeld von 10 € zur Folge. Da der Boardstein abgesenkt ist, darfst eigentlich nicht mal du vor deiner eigenen Einfahrt parken.

Das nächste ist: Es ist fraglich, ob sich dein Nachbar von dem Knöllchen abschrecken lässt. Auch kann es passieren, dass der Streit erst so richtig ins Rollen kommt. Will man das? Ich nicht.

Wenn man seine eigene Einfahrt ständig nutzt, ist das natürlich was anderes aber so wie jetzt würde ich es für ratsamer halten das Motto "Leben und leben lassen" anzuwenden. Du riskierst nur nen fetten Nachbarschaftsstreit und gewinnst selber nichts (der Nachbar könnte ja auch zur Anzeige greifen, sollte er feststellen, dass du da parkst und mitkriegen, dass eigentlich du auch das nicht dürftest).

Ich würde eher versuchen einen guten Draht zum Nachbarn herzustellen nach dem Motto "Hallo. Eigentlich dürfen sie da nicht parken. Wir brauchen die Einfahrt aber nicht oft und sehen deshalb keinen Grund sie anzuzeigen. Aber bitte geben sie uns doch ihre Telefonnummer, damit wir sie erreichen können, sollten wir die Einfahrt doch mal frei haben müssen."

0
heurekaforyou  09.03.2024, 17:18
@Katzenaugenlp
Steht uns dieser Platz nicht als Parkplatz zur Verfügung?

Nein. Das Parken an oder auf einer Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich untersagt.

Dir gehören Haus und Garage - jedoch nicht die Straße. Auf dieser gelten für dich die gesetzlichen Bestimmungen wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

0

Doch lasse sein Fahrzeug abschleppen.

peterobm  09.03.2024, 10:00

das kann für ihn teuer werden

0
HonestFriend  09.03.2024, 10:14
@peterobm

Beim Nachbarn klingeln er hat das Auto dort wegzufahren er hat 15 Minuten Zeit es zum Wegfahren, wenn nicht die Polizei rufen.

Die Sachlage ist eindeutig, wenn die Polizei da ist, erzählen das der Nachbar dies extra macht und sich weigert zum Wegfahren.

Dann wird er abgeschleppt, wenn er sich vor der Polizei weigert, so einfach ist das.

Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Nach Absatz 1 des benannten Paragraphen handelt es sich nach strafrechtlicher Definition dann um Nötigung, wenn eine Person im Zuge einer rechtswidrigen Handlung eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zum Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt.

Der Handlung zugrundeliegend muss dabei also stets eine gegen geltendes Recht verstoßende Handlung. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr sind die Begriffe “Gewalt” und “Drohung” wesentlich abstrakter zu verstehen. Nicht ein direkter Fausthieb oder das Drohen mit der Faust können erst als Nötigung gelten, sondern zum Beispiel auch das Drängeln auf der Autobahn, das Schneiden eines Fahrzeugs oder eben auch das Zuparken.

Aber: Die Oberlandesgerichte haben sich immer häufiger auch mit diesem Tatbestand auseinandersetzen müssen. In zahlreichen Fällen (u. a. Az.: 4 Ss 234/08) entschied es, dass für die strafrechtliche Behandlung eines Beschuldigten, der ein anderes Auto zugeparkt habe, vor allem der direkte Tatvorsatz geboten sein muss.

2
peterobm  09.03.2024, 10:17
@HonestFriend

als Mieter - Garage gehört nicht zur Wohnung

nette Geschichte du fällst auf de Schnauze

0
HonestFriend  09.03.2024, 10:18
@peterobm

Es muss jede einfahrt freigehalten werden in der STVO egal, wenn die gehört

3
HonestFriend  09.03.2024, 10:23
@peterobm

Es reicht schon, wenn ich ein Foto mit Datum und Uhrzeit mache.

Es reicht schon, wenn ich ein Foto mache mit Datum und Uhrzeit auf dem Foto und das denn Ordnungsamt schicke, müssen die den Vorgang bearbeiten und ein Bußgeld ausstellen, das mache paarmal dann parkt der da nicht mehr da.

3
HonestFriend  09.03.2024, 10:30
@peterobm

Wird die Garage oder der Stellplatz dagegen gemeinsam mit einer Mietwohnung vermietet, ist der Mieterschutz auch auf die Garage in vollem Umfang anwendbar.

2