Streit wegen Parkplätzen?

4 Antworten

Das ist anscheinend Privatgrund. Da hilft die Kenntnis von Gesetzen nicht viel weiter. Wenn es der Eigentümer erlaubt, darfst Du (was andere Bewohner sagen zählt nicht). Wenn es der Eigentümer nicht erlaubt, darfst Du nicht. Punkt.

Du kannst letzten Endes nur bei der Hausverwaltung um eine schriftliche Auskunft bitten. Das Ende vom Lied KÖNNTE dann sein, dasy die Hausverwalltung die Schilder ergänzt um "nur für Hausnummer xyz"....

Du hast nur einen Parkplatz zugewiesen bekommen, also darfst du auch nur diesen einen nutzen. Sollte doch eigentlich logisch sein, oder? Wenn man sich schon den Luxus eines Zweitautos dann muss man eben einen zweiten Privatparkplatz anmieten oder an der Straße parken.

Selinaemvc 
Fragesteller
 25.02.2024, 14:13

Also ich weiß nicht seit wann es “luxus” ist zwei Autos zu haben. Wir sind beide arbeiten und ich kann nicht mal eben auf mein Auto verzichten. Soll der eine das Auto nehmen und der andere in die Arbeit fliegen oder wie stellst du dir das vor?

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Sind es Parkplätze welche dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet sind (dann darfst du Parken) oder den Bewohnern der Gemeindewohnungen (dann ist für dich Parkverbot)!

Also was trifft zu?

Selinaemvc 
Fragesteller
 25.02.2024, 14:09

Ich wohne aber auch in einer gemeindewohnung. Aber halt nicht in genau dem Haus bei dem großen Parkstreifen. Es steht aber keine bestimmte Hausnummer auf dem Schild dabei.

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Ich denke mal ja, da der Bereich nicht dem Nachbar gehört. Und solange du seine Ausfahrt oder ähnliches nicht blockierst sollte es theoretisch passen.