Kann ein Blitzer Bildabgleich falsch sein?

3 Antworten

Das wird am Nummernschild erkannt. Nicht am Bild von dir.

Lkwfahrer1003  09.02.2023, 21:43

Und wie sollte die Behörde anhand des Nummernschildes den Fahrer feststellen ?

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Aaa35  09.02.2023, 22:23
@Lkwfahrer1003

Anhand des Nummernschildes kann man den Halter feststellen und der kann dann den Fahrer identifizieren.

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Bei Geschwindigkeitenüberschreitung bis zu 20 km/h wird kein Abgleich stattfinden !

Die Behörde geht davon aus das Halter des Fahrzeugs auch Fahrer war.

Warst du es nicht hast du die Möglichkeit Einspruch zu erheben .

in deinem Fall würde ich mir dies allerdings gut überlegen ! Mit dem Schal im Gesicht hast du gegen das Vermummungsverbots verstoßen!
kostet 60€+28,50 Gebühren.

Hierzu werden dann ggf. Eltern Nachbarn befragt

IExelenzz 
Fragesteller
 09.02.2023, 23:32

Danke erstmal für die ausführliche Antwort! Denke aber nicht, dass ich gegen das Vermummungsverbot verstoßen habe, da ja auch das Fahren mit einer medizinischen Maske nicht dagegen verstößt (bedenkt Mund + Nase). Die wichtigsten Merkmale waren ja auch erkennbar, nur wurde aus einem wirklich fragwürdigen Winkel geblitzt.

Das mit der Befragung habe ich tatsächlich noch nie gehört, gehen die dann wirklich zu Bekannten und fragen ob man der Person ähnlich sieht?😂 Ist so eine Aussage überhaupt rechtskräftig? Ich meine die schätzen das ja auch nur ein, 100% sicher können die sich ja nicht sein.

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Lkwfahrer1003  10.02.2023, 12:24
@IExelenzz

Du hast gegen das Vermummungsverbots verstoßen!
oder war noch jemand mit dir im Auto ? alleine im Auto brauchst du keine Maske !

das mit der Befragung wird ab und an gemacht ! Oftmals kommt das Ordnungsamt bzw. die Polizei bei dir vorbei , bist du nicht zu Hause oder streitest es immer noch ab fragen sie deine Nachbarn !

später vor Gericht wirst du es nicht schaffen den Richter zu uberzeugen das du das nicht auf dem Bild bist wenn erstens eine Ähnlichkeit auf dem Foto besteht und zudem ein Nachbar sagt das du dies bist !

wie schnell warst du denn überhaupt zu schnell ?

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IExelenzz 
Fragesteller
 10.02.2023, 15:04
@Lkwfahrer1003

„Mit dem Verkehrsministerium und dem für die Polizei zuständigen Innenministerium ist hier geklärt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung alleine keine unzulässige Vermummung darstellt. Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist regelmäßig zwar die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale der fahrzeugführenden Person sind noch zu erkennen.“ - Das mit der Maske war nur ein Beispiel, die verdeckt ja viel mehr als ein Schal über dem Mund. Die persönlichen Merkmale waren ja aus normaler Sicht auch ohne Probleme erkennbar.

Danke hier auch nochmal, auch wenns bei mir wahrscheinlich eine Außnahme ist, aber ich besitze tatsächlich keine Nachbarn da wir direkt neben unserer Werkstatt im Industriegebiet wohnen. Da würden die sich bestimmt etwas blöd vorkommen, besonders weil Bekannte ja auch für einen lügen könnten😅 Aber denke auch spätestens beim Richter wäre dann Schluss.

War 11km/h zu schnell, musste 40€ blechen

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Der Bildabgleich wird am Nummernschild vorgenommen.

Lkwfahrer1003  09.02.2023, 21:44

Und wie sollte die Behörde anhand des Nummernschildes den Fahrer feststellen ?

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Schimeck  09.02.2023, 21:50
@Lkwfahrer1003

Den Halter... In den Schreiben steht immer der Halter, ich denke die Frage wurde falsch formuliert. Oder andere Möglichkeit, der Fahrer ist nicht der Halter, das Schreiben ging zuerst an den Halter und dieser hat den Fahrer anhand des Fotos identifiziert.

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IExelenzz 
Fragesteller
 10.02.2023, 11:09
@Schimeck

Tatsächlich stand da drin, dass ich als „Fahrzeugführer“ identifiziert wurde

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Schimeck  10.02.2023, 11:10
@IExelenzz

Beantwortet immer noch nicht, wer der Halter des Fahrzeugs ist.

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IExelenzz 
Fragesteller
 10.02.2023, 15:06
@Schimeck

Ja denke auch dass dort ein Fehler unterlaufen ist, habe ja auch kein Einspruch oder sonstiges eingelegt. Na ja, bezahlt und gut ist. Trotzdem danke für die Hilfe

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