Vorne getönte Scheiben in Deutschland?

4 Antworten

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Es gibt einmal die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die StVO sind die Verkehrsregeln und gelten für alle. Die StVZO gelten nur für Fahrzeuge, welche hier in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Für Fahrzeuge aus anderen EU-Länder gelten deren Nationalen Regeln.

Die getönten Scheiben werden in der StVZO geregelt. Im übrigen ist eine werkmäßige Tönung auch an den vorderen Scheiben zulässig. Ausländische Fahrzeuge dürften Folien haben. Jedoch muss das Fahrzeug Verkehrssicher sein und die Sicht darf nicht behindert werden.

FirstCasanova 
Fragesteller
 03.02.2023, 14:31

Danke dir für deine Antwort. Ich hab dazu eben folgendes gefunden:

'Sobald durch den Zustand eines ausländischen Fahrzeugs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO (i.V.m. § 20 Abs. 3 FZV)vor.' Beispiele:

- Vordere Seitenscheiben sind durch Folien stark abgedunkelt.

- Eisplatten auf einer Aufliegerplane stürzen auf die Fahrbahn.

- Die Bremsanlage ist defekt.

Quelle: https://ksv-polizeipraxis.de/vorschriftsmaessigkeit-auslaendischer-fahrzeuge/#_ednref13

Somit wären die Fahrzeuge, wie beispielsweise in meinem angehängten Foto, dennoch nicht zulässig im Straßenverkehr wenn ich das richtig interpretiere.

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retzi1  04.02.2023, 08:25
@FirstCasanova

Genau das ist Auslegungssache und hat einen gewissen Ermessensspielraum. Im Fall der Vorderen Scheiben. Ab wann ist es zu stark abgedunkelt? Es gibt Folien, welche von außen abgedunkelt sind, aber von innen nicht.

Aber hier ist sowieso die Kontrolldichte zu gering.

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FirstCasanova 
Fragesteller
 04.02.2023, 08:44
@retzi1

Ja, das sind sog. 'ceramic foils' die bei ab $250-$300/Pcs anfangen. Diese sind bspw. In USA sehr beliebt da man eben von innen kaum Abdunklung hat aber von außen die Scheibe blickdicht ist und würde man hier nicht das Risiko haben, die Folie Vorort abreisen zu müssen, würde ich auch nur so eine ceramic foil verbauen. Eben wegen der relativ klar bleibenden Sicht nach außen. Bei dem Gesetzestext ist halt unklar, ob das Blickfeld von innen nach außen gemeint ist oder eben das Blickfeld von außen nach innen denn bei unserer StVZO wird (meiner Interpretation nach) vom Blickfeld von außen nach innen gesprochen. Es heißt dort nämlich dass man durch die abgedunkelten Scheiben nicht sehen könne, wohin der Fahrer blickt und wie viele Personen im Innenraum sind. Aber eben auch vom Blickfeld von innen nach außen mit dem Aspekt, dass man die Umgebung im Blick behält. Daher wäre meiner Meinung nach auch bei dieser Auslegung ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO (i.V.m. § 20 Abs. 3 FZV) der Fall. Jedoch, wie du schon gesagt hast, ist hierfür die Kontrolldichte zu gering oder gar nicht vorhanden. Ist halt schade denn das zeigt mal wieder das nur weil zwei das gleiche machen ist es noch lange nicht das selbe. 😊

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retzi1  04.02.2023, 09:54
@FirstCasanova

Laut StVZO sind diese nicht, weil man dann bei einer Radarkontrolle nicht sieht wer den Fahrzeug gefahren ist. Da bei uns in Deutschland der Fahrer für die Geschwindigkeitverstöße haftet und nicht der Halter

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Ist mir bisher noch nicht weiter aufgefallen.

Aber die Polizei kann auch nicht überall sein und alle kontrollieren.

Ich wüsste von keiner Gesetzesänderung, es ist hierzulande nach wie vor verboten.

Denke man sieht einfach weg, belehrt vielleicht... Aber ne Strafe in ein anderes Land nachschicken wird eher nicht gemacht.

Wenn die Fahrzeuge in ihren Zulassungsländern legal sind, dürfen sie hier auch fahren.