Dürfen Männer auf Frauenparkplätze parken?

4 Antworten

Ja.

Frauenparkplätze: Gleiches Recht für alle?
Mancher Mann wird sich jetzt fragen, wo ist die Gleichberechtigung? Ist es einem Mann erlaubt, auf einem Frauenparkplatz zu parken? Oder ist dort wirklich nur parken für Frauen erlaubt?
Für einen Frauenparkplatz gibt es keine Rechtsgrundlage oder ein Gesetz, die besagt, dass dort ausschließlich Frauen parken dürfen. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Frauen und Männern gleichermaßen erlaubt, dort zu parken. Auch im Bußgeldkatalog ist nichts zu diesem Thema verzeichnet. Sie müssen als Mann daher kein Bußgeld befürchten, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz abstellen. Das Recht haben Sie. Sie könnten als Mann aber natürlich darüber nachdenken, sich rücksichtsvoll zu verhalten und den Frauen diesen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Parken auf Frauenparkplatz: Hausverbot statt Bußgeld!
Während es im öffentlichen Raum klare Regeln gibt, kann es in privaten Anlagen (wie beispielsweise privat betriebenen Parkhäusern) ganz anders aussehen. Denn dort heißt es: Auf Parkplätzen für Frauen dürfen nur diese parken. Ein Parkplatzinhaber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Falschparker darauf hinweisen, dass sie auf einem Frauenparkplatz stehen. Falls der Mann diesen Hinweis ignoriert, kann der Parkplatzinhaber ein Hausverbot erteilen. Vielerorts haben auf Frauenparkplätzen demnach nur Frauen das Recht, ihr Fahrzeug dort abzustellen.

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/frauenparkplaetze-duerfen-hier-nur-frauen-parken

Woher ich das weiß:Recherche

Ist schonmal jemandem aufgefallen das diese Frauenparkplätze ausschliesslich in Tiefgaragen und Parkhäusern liegen. Insofern dürfen Männer dort nicht parken, denn die Nutzung der Einrichtung ist an AGB´s gebunden und dort steht sowas drin und das ist, weil privat, legitim.

Eine gesetzliche Grundlage gibt ed für den öffentlichen Verkehrsraum nicht. Nur privat, über einen Nutzungsvertrag oder Hausrecht.

Natürlich, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, da es sonst eine gesetzlich angeordnete Diskriminierung wäre.