Kann man ein Parkverbot rückgängig machen?

Guten Abend, 

die aktuelle Parksituation vor meiner angemieteten Wohnung bringt mich dazu, diesen Text zu verfassen und um Hilfe bzw. weiterbringende Kommentare zu bitte. 

Ich wohne seit mittlerweile 20-Jahren in einer angemieteten Wohnung. Seit meinem (davor auch schon) war es üblich und auch gestattet, sein Fahrzeug auf beiden Straßenseiten zu parken. 

Vor einem guten Jahr begann sich eine Anwohnerin, dessen Grundstück sich auf der Straße befindet, wo die Fahrzeuge immer geparkt wurden vermehrt zu beschweren. Auf freundliches erklären, dass es erlaubt ist sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abzustellen, wenn dies kein Parkverbot darstellt, reagierte sie oft sehr aggressiv und nicht verständlich. 

Nun wurde vor gut einem Monat auf der Straßenseite, auf dem sich das Grundstück der Dame befindet die komplette Straßenseite mit Parkverbotsschildern ausgeschildert. Dieses Parkverbot erstreckt sich auf 175 - 250 Meter. Zwar ist nur eine Straßenseite betroffen, jedoch wird diese Parkfläche dringend benötigt. Es sind teilweise Familien mit 1 - 2 Autos pro Wohnung, daher wird diese Fläche dringend benötigt. 

In diesem Wohnviertel leben viele Alleinerziehende, sozial schwächere Familien oder junge Familien. Auch viele Leute, die nicht sehr gut deutsch sprechen und sich jedes Mal wundern, dass sie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen, weil es ja erst seit kurzer Zeit als Parkverbot gilt. 

Meiner Meinung nach ist es einfach nur eine Masche, um Geld für die Stadtkassen zu generieren und die nervigen Konflikten mit der Anwohnerin zu vermeiden. Zudem kommt jede Woche von Montags bis Samstags das Ordnungsamt mehrmals vorbei und verteilt Strafzettel. Strafzettel an Menschen, die sowieso nicht all zu viel haben. Das finde ich frech und nicht akzeptabel. 

Daher meine Frage vielleicht hatte jemand ja eine ähnliche Situation und kann Ratschläge geben, wie man das Parkverbot wieder aufheben könnte, um dar durch genügend Parkmöglichkeiten zu schaffen. Oder vielleicht weiß ja einer, wen man kontaktieren kann, um überhaupt herauszufinden, warum diese Zone neuerdings als Parkverbot gilt. Vielleicht gibt es ja auch Personen die wissen, wie man so was vielleicht klären könnte.

Ich bin über jede Antwort glücklich, die mir helfen kann. Denn ich fühle mich verantwortlich für die Anwohner und möchte endlich Klarheit haben, warum dieses Parkverbot jetzt plötzlich besteht und ausgeschildert wird, obwohl es wie schon erwähnt in der Vergangenheit schon immer so war und nie Probleme gab.

Mietwohnung, Recht, Parkplatz, Parkverbot, Stadtverwaltung, Straßenverkehr, straßenverkehrsamt
Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

Ich habe mich nochmals mit dem Thema "Smart Meter" usw. beschäftigt und habe nun Einiges im Internet gelesen.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

Nun ist es Februar und es ist noch nichts weiter passiert.

Ich habe nun auf einer Seite der Verbraucherzentrale in einem roten Infokasten folgende Zeilen gelesen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

In diesem Zusammenhang würde ich also gerne wissen:

Was kann da auf mich zu kommen?

Abgesehen davon, dass ich Bedenken habe, dass der neue Zähler nicht korrekt zählen könnte und dass mein Datenschutz auf der Strecke bleibt, weiß ich jetzt nicht so genau, was es mit diesen Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss, was ja wahrscheinlich ist.

Kann ich mich zurücklehnen, weil es Sache des Vermieter ist? Oder werden da Kosten direkt auf mich zukommen?

Denn, wenn dem so sein sollte (!).... dann hat mir noch keine erklärt, wie ich Rechnungen bezahlen soll, die in die Tausende gehen.

Und auch wenn der Vermieter (, der ein Privatmann ist, ohne Hausverwaltung/"ohne alles") etwaige Kosten dann auf die Miete umlegen würde, was rein mietvertraglich schwierig sein könnte für ihn, dann könnte ich die Miete vermutlich nicht mehr bezahlen.

Bitte um konkrete Antworten. Also bitte nicht nur stumpf das Messstellenbetriebsgesetz zitieren.

Technik, Strom, Energie, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Verbraucherschutz, Stromzähler, Vertragsrecht
Starkes Rostwasser durch Handwerker von Mitbewohnern - Schadensersatz für sehr starken Wasserverbrauch zur Beseitigung?

Hallo,

am 19.12.2019 hatten Mitbewohner hier im Hause, die selbst im Urlaub waren, beauftragte Handwerker in ihrer neuen Wohnung, die sie gekauft hatten, wegen Renovierungsarbeiten.

Nur weil ich dort zufälligerweise geklingelt hatte, um eigentlich etwas ganz anderes zu fragen, öffneten diese Handwerker und sagten, die neuen Eigentümer seien nicht am Ort, und informierten mich bei der Gelegenheit, dass irgendwann im Laufe des Tages wohl das Wasser abgestellt würde, am späteren Nachmittag.

Dieses geschah dann aber bereits viel früher, und es war ärgerlich, weil ich es gegen 15 Uhr eilig hatte und mir noch einen Kaffee brühen wollte. Ich musste dazu Mineralwasser nehmen, von dem ich zufälligerweise noch etwas in einer Flasche hatte. Ich wohne hier abgeschieden in einem kleinen Schwarzwalddorf mit sehr bescheidener Sozialhilfe, drehe jeden Cent um, und ohne Auto und bringe wenn überhaupt auf dem Hinterkorb meines Fahrrades ein paar PET Flaschen mit unten aus der Stadt.

Ich brachte keine weiteren Wasserflaschen am Abend mit, da ich doch davon ausging, dass das Wasser wieder sauber sein würde. Bevor ich ging hatte ich alle Hähne der Maisonettewohnung in der Küche, in 2 kleinen Bädern, Badewanne, Dusche, bereits aufgedreht, doch es war noch braun. Nach meiner Rückkehr war das Wasser aber noch immer sehr braun und schmutzig, und selbst nach stundenlangem starken Laufenlassen wurde das Wasser nicht wieder sauber. Und auch am folgenden Tag, 20.12.2019, blieb es noch lange braun und schmutzig und immer wieder musste ich es lange laufen lassen an allen Hähnen.

Da ich die Nebenkosten, Wasserkosten hier bezahlen muss, die ja nur zu einem sehr geringen Teil vom Sozialamt übernommen werden, und das Wasser teuer ist, habe ich diese neuen Mitbewohner/Eigentümer gebeten, mir aufgrund meiner knappen finanziellen Situation mir eine kleine Schadensersatzsumme zukommen zu lassen. Ich hatte im Internet gefunden, dass es als Wasserverschwendung gilt wenn das Wasser mehr als 2 Sekunden laufen muss, und dass im Falle einer Mietminderung 50 Euro gezahlt werden müssten wenn dieser Zustand anhält.

Diese 50 Euro habe ich als Mass genommen und die Eigentümer um diesen Betrag als Entschädigung gebeten, auch für die Unannehmlichkeiten.

Ist das in Ordnung, oder was wäre hier gerechtfertigt?

Leider ist bisher keine Reaktion gekommen, ich habe diesen Betrag nicht erhalten.

Wenn dieses Ehepaar den Betrag von 50 Euro zu hoch erachtet, könnten sie mir ja doch zumindest 30 Euro zukommen lassen, und das sagen, aber es kommt gar nichts.

Ich meine, wer das Geld hat, eine Handwerkerfirma zu beschäftigen sollte auch das Geld haben, um für Schäden und Unannehmlichkeiten bei Dritten aufzukommen.

Danke für tatkräftige Antworten.

Schadensersatz, Wasser, Mietwohnung, Handwerker
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?

Hallo, guten Tag,

wie befürchtet, ging der Vermieterhorror noch fleißig weiter. Mittlerweile habe ich einen ganzen Ordner voll mit Schreiben zwischen der Anwältin meiner Vermieterin und mir 🙈

Fakt ist, ich und meine Tochter wurden zum 30.11. gekündigt. Trotz intensiver Suche konnte bis 30.11. keine Wohnung gefunden werden und ich habe Fristgerecht zum 30.09. begründeten Widerspruch eingereicht. Kurz danach wurden mir sogar 2 Wohnungen zugesagt, jedoch erst zum 01.03.2020 was ich der Gegenseite schriftlich mitgeteilt habe.

Seither geht der Wahnsinn weiter. Unter anderem mit einem absolut absurden Aufhebungsvertrag, auf den ich begründet nicht eingegangen bin. Jetzt wurde ein überarbeiteter Vertrag übersendet in dem ein neuer Punkt in Sachen Kautionseinbehalt aufgenommen wurde, bei dem ich nochmals Hilfe brauche..

Ich bin vor 22 Monaten in eine unrenovierte Wohnung mit Warmmiete gezogen. Bei Einzug wurden die Zimmer weiß gestrichen, auch das Schlafzimmer, in welchem eine dunkelgraue Wand war. Leider hat die Farbe nur in diesem einen Zimmer irgendwie stark reagiert, wonach dieses einige Wochen nicht als solches genutzt werden konnte.

Beim Gespräch mit der Vermieterin teilte sie dann mit, dass die Vormieter nur das Zimmer wohl frisch gestrichen hatten (wenn, dann nur einzelne Wände und wirklich nicht ordentlich und die dunkle Wand gar nicht), was jedoch die chemische Reaktion letztendlich erklärte, da wohl die zwei Farben miteinander reagiert haben. Da die Versicherung nichts bezahlen wollte (zur Behebung oder sonst was), habe ich es "ausgesessen" und nach Monaten mit regelmäßigem Lüften etc in den Griff bekommen.

Ich nutze das kleine Zimmer nun seit locker mehr als 15 Monaten als Schlafzimmer und hatte, trotz empfindlicher Nase keine Probleme mehr.

Nun ziehe ich in 2 Monaten um und meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist, dass in dem Schlafzimmer keine Dämpfe mehr bestehen.

1. Egal wie sie was prüfen möchte (Gutachter etc.) kann sie das auch bis zum Auszug veranlassen und nicht erst danach. Wie soll das bewiesen werden, ob Monate später das auf einmal wieder von mir sein soll (außerdem trau ich ihr auch Manipulation zu).

2. Ich habe lediglich ordnungsgemäß gestrichen, wie in allen anderen Zimmern auch. Kann sie mir da irgendwas zur Last legen und auf meine Kaution anrechnen - da es nur in diesem Zimmer war, wo wohl die Vormieter auch was gemacht haben ? Mal davon abgesehen, dass es absolut keine Geruchsorobleme mehr gab in den letzten Monaten.

Entschuldigung für den langen Text 🙈

Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf wegen einer Prüfung evtl Dämpfe nach Auszug und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Wie gesagt, traue ich ihr durchaus zu, dass sie danach was macht, damit es irgendwelche Ausdünstungen gibt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung
Darf der Vermieter einen großen 1100 l Müllcontainer (Verpackungsmüll) direkt neben meinem Schlafzimmerfenster platzieren?

Leider habe ich soeben erfahren, dass unsere Wohnungsbau-Gesellschaft einen riesigen 1100 Liter Müllcontainer für Verpackungsmüll neben mein Schlafzimmerfenster aufstellenlassen möchte. Also nicht davor, sondern ca. 1 Meter seitlich vom Fenster entfernt. Das ist ziemlich nah, da ich immer direkt darauf schauen müsste. Ich bin mir sicher, dass es im Sommer bei ca. 30 Grad auch zur Geruchsbelästigung kommen kann und dann die unmittelbare Nähe zu meinem Schlafzimmer, dort wo man schläft und sich ausruhen möchte und dann ständig Deckel auf und zu, was auch noch eine Lärmbelästigung darstellt.

Soviel ich weiß, ist diese unmittelbare Nähe gar nicht erlaubt. Da ich von drei Eingängen dann auch noch ein einzige Mieterin wäre, die so eine Tonne/Container direkt vor sich stehen hat, die anderen Mieter haben das Pech nicht. Es gäbe auch noch andere Möglichkeiten, aber dann wäre der Weg, den man den Container zur Straße zur Abholung rollen müsste, zu weit. Und das will die Wohnbaugesellschaft nicht.

Was kann ich da machen? Erst zulassen und abwarten, ob das wirklich so schlimm ist (dazu werden allerdings zwei kleine Bäume gefällt und eine Plattform gepflastert) oder jetzt sofort, wo ich erfahren habe, was mir blüht, Einspruch erheben?

Mietwohnung, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Geruchsbelästigung
Kosten für Ausfall oder Aufsichtsperson bei Wohnungsmodernisierung?

Guten Tag, nächstes Jahr steht bei uns eine Modernisierung der Heizungsanlage an (Hochhaus)

jetzt haben wir eine Auflistung erhalten und wissen, das es min. 8 Werktage dauern soll.

Jetzt bin ich nicht damit einverstanden, das ich nur die Wahl habe entweder auf meine Kosten Urlaub nehmen und oder meinen Schlüssel einen Nachbarn die mein auch nur von Hallo sagen kennt oder den Handwerkern zugeben, da ich definitiv nicht einsehe, das fremde Personen sich unbeaufsichtigt in meine Wohnung aufhalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir dabei übrig?

anbei die Liste was gemacht werden soll

Allgemeiner Bauablauf:
Der Umfang der geplanten Arbeiten, gliedert sich wie folgt tageweise auf:

Tag 1: Freiklemmen der Steckdosen Strom / TV im Bereich der Heizungsstränge, ggf. Demontage von Küchenzeilen im Montagebereich, Demontage der vorhandenen Heizkörper und Steigestränge in der gesamten Wohnung. Sofern notwendig, entfernen der Alttapete an der Fensterfront. Vorläufige Montage der neuen Heizkörper (gleicher Standort wie bisheriger Heizkörper). Erstellen von Deckendurchbrüchen (Kernlochbohrungen) für den zweiten Heizstrang.

Tag 2: Weiterführende Rohmontage an der Heizungsanlage (Montage und Dämmung der Steigestränge, Herstellen des HK-Anschlusses). Versetzen der Steckdosen Strom/TV im Bereich der Heizungsstränge.

Tag 3-4: Zwischenabnahme der Leistungen zur Rohinstallation. Schließen der Deckendurchbrüche (Ringspalt), Beginn der Trockenbauarbeiten (Schachtverkleidung). Abnehmen der neuen Heizkörper für Ausführung der Malerarbeiten an der Fensterfront.

Tag 5-7: Abschluss der Trockenbauarbeiten, Beginn der Fliesenlegerarbeiten als Ergänzung des Fliesenspiegels in der Küche an Rohrverkleidung. Beginn Tischlerarbeiten (Anpassen Montage von Küchenzeilen im Bereich der Strangverkleidung oder Unterhangdecken).

Tag 8: Abschluss der Fliesenleger- und Malerarbeiten. Wiedermontage der neuen Heizflächen. Endabnahme der Leistungen. Ggf. Restleistungen Maler. Die detaillierten Abläufe in der Taktfolge sind vorbehalten und richten sich spezifisch nach den Montageabläufen der Firmen für die Ausführung der Arbeiten.

Am Wochenende (Samstag/Sonntag) und Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt.
Der Beginn der Arbeiten ist täglich auf 7.00 Uhr festgelegt. Bis zum Tag 8 sind jedoch Einschränkungen in der
vollständigen Benutzung der Wohnung vorhanden, zum Wochenende (Freitagabend) kann die Wohnung großflächig
genutzt werden.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Hallo,hab eine Frage zu dem Thema Mietrecht - Kündigung Eigenbedarf Schadensersatzansprüche?

Also mein Mann und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung gezogen mit unserem Kind. Unbefristeter Mietvertrag und es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis gesprochen. Wir hatten einiges an Geld in die Wohnung gesteckt. Ein Bd im Bad abgebaut für 150 Euro und im Mietvertrag wurde vermerkt,dass wenn wir ausziehen,wir wieder 150 € für den Einbau des Bds zahlen müssten.Wir hatten gestrichen,Farbe gekauft ,Bordüren,alles eben schön eingerichtet. Jetzt bekamen wir die Tage die Kündigung wegen Eigenbedarf(Tochter des Vermieters lässt sich scheiden und er bräuchte die Wohnung). Na toll.

Wir sind gerade erst heiraten gegangen, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und mein Mann kommt halt für uns auf. Das Geld reicht grade so zum leben. Dann kommt jetzt der Geburtstag unseres Kindes wo wir schon gebucht haben, und Weihnachten ja auch noch.Also finanziell sehr eng.Und dann 1 Tag vor unsere Hochzeit kam die Kündigung. Die Kaution für die neue Wohnung könnte mein Mann noch von seinem Urlaubsgeld ja stemmen. Nun die Frage, steht uns Schadensersatz zu? Es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis ausgegangen und auf einmal nach einem Jahr gekündigt und wieder die ganzen Umzugskosten. Wie sieht das mit dem Bd aus? Ich weiß,es steht im Mietvertrag,aber hätten wir vorher gewusst,dass wir bald wieder ausziehen,hätten wir das ja nicht ausbauen gelassen,wir sprachen ja von einem langfristigen Mietverhältnis. Müssen wir die Ausbaukosten trotzdem zahlen? Im Mietvertrag steht auch nur Wohnung muss besenrein übergeben werden. Heißt das wir müssen es nicht wieder weiß streichen und die Bordüren abmachen?

Wenn wir die Wohnung so hinterlassen könnten (also nicht wieder streichen,Bordüren abmachen usw,und er auf die Kosten für das Bd verzichten würde, dann würden wir auch auf einen eventuellen Schadensersatz verzichten,nur zweifeln wir dran,dass der Vermieter sich drauf einlässt.Kennt sich jemand da rechtlich aus?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterbund
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung

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