Darf der Vermieter meine Balkonpflanzen rasieren?

Ich werde (gottseidank) bald ausziehen.

Ich hatte in der alten Wohnung eine üppige Balkonbepflanzung, die weit herunterhing. Wurde von allen sehr bewundert. Da es noch sommerlich warm ist, habe ich sie immer noch gepflegt.

Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile. Das hat er heute getan, aber dabei meine Blumenkästen praktisch abrasiert. Pflanzen, die ihm nicht gefallen, hat er einfach ausgerissen und abgehackt, auch wenn sie noch geblüht haben. Es sind nur noch traurige Reste übrig, auch fehlt jetzt Erde in den Kästen.

Er wähnt sich natürlich im Recht. Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt. (Was er allerdings den ganzen Sommer und die Jahre davor akzeptiert hat).

Nun weiß ich, dass ein ...konservativ-bodenständig-selbstgerechter Schwabe eine andere Vorstellung von Ästhetik hat als ich. Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?

Der Mann hat nach meinem Verständnis vorsätzlich etwas zerstört, was mir gehört. Dafür will ich Ersatz in irgendeiner Form.

Fragt sich, was kann ich jetzt tun / verrechnen? Gibt es ein Gesetz, das ihn zu Schadensersatz verpflichtet? Und wo finde ich das?

Die letzte Miete ist leider schon gezahlt. Nebenkostenabrechnung gibt es keine mangels geeigneter Messeinrichtungen. (Hat den Vermieter immer gewurmt).

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Blumenkasten
Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?

Hallo, ich ziehe bald in eine 2-er WG. Die Kaution wurde von den Personen A und B als Kautionssparbuch, auf den Namen von Person A hinterlegt. Person A zieht nun aus und ich ein. Der Vermieter will, dass Person B und ich die Kaution wieder auf einem Kautionssparbuch hinterlegen. Person B meinte, ich sollte mich darum kümmern. Ein Vertrag wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel bei Person A noch nicht gemacht, da diese laut Vermieter vorher noch etwas unterschreiben muss.

Ehrlich gesagt weigere ich mich, auch nur irgendetwas ohne gültigem Vertrag zu überweisen oder irgendwo anzulegen, wo ich dann selbst vielleicht nicht mehr darauf zugreifen kann. Für mich ist das viel Geld und im Falle der Kaution müsste ich erst an die Hälfte des Betrags, der von Person B gezahlt werden muss, drankommen.

Wenn ich nun endlich unterschreiben kann, muss es aber schnell gehen. Nach meiner Arbeitszeit habe ich noch genau 15 Minuten Zeit, um zur Bank zu gehen und sie hat auch nur an einem Tag in der Woche so lange offen. Eigentlich will ich mit diesem ganzen Zeug auch gar keinen Aufwand haben. Person B sagt aber, sie hätte auch keine Zeit, um zur Bank zu gehen.

Ist es denn so unklug, die Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen? Der Verwendungszweck "Mietkaution" und eventuell noch die Adresse ist doch auch schon ein Nachweis, oder? Mich überfordert dieses ganze "das musst du dort hin zahlen, das hier hin, ach da musst du die Hälfte von B holen" total. Ein bisschen habe ich auch Angst über den Tisch gezogen zu werden. Aber wenn sich die Unterzeichnung des Vertrags weiter verzögert, bin ich wohl schon bei der bzw. Den 1. Zahlungen im Verzug. Auch habe ich Angst vor Gebühren für Konten die ich wegen der Wohnung anlegen soll. Wie lief das bei eurer WG? Wenn ich das alles übernehme, bin ich wirklich der Dumme?

Wohnung, Miete, Bank, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietkaution, WG, Wohngemeinschaft
Was kann ich als Vermieter tun?

Hallo,

wir besitzen seit mehreren Jahren ein 3-Parteien Haus, welches wir seither auch vermieten.

Wohnung 1 = Vermietet an Mieter A

Wohnung 2 = Vermietet an Mieter B (Sohn von Mieter A)

Wohnung 3 = Seit Jahren nicht vermietet

Nun ist es so, dass wir den Mietern gesagt haben, dass sie Wohnung 3 so lange als Abstellraum benutzen können wie wir diese nicht benötigen. Wir haben die Wohnung extra nicht vermietet, falls innerhalb des Freundes- oder Familienkreis kurzfristig eine Wohnung benötigt wird.

Als sich meine Schwester nun von ihrem Freund getrennt hat, haben wir uns entschieden Sie dort einziehen zu lassen.

Nachdem wir dann die Wohnung besichtigt hatten, schien alles so wie es geplant war zu laufen. Doch 2 Tage später hatten wir ein Einschreiben unserer Mieter im Briefkasten, in dem stand, dass sie keine dritte Partei im Haus wohnen haben möchten und bereit sind 15 Euro pro Monat für die Wohnung zu zahlen.

Wir haben den Mietern natürlich geschrieben, dass wir das Angebot auf keinen Fall annehmen und dass die Wohnung (bzw. 2 Räume) nun innerhalb eines Monats zu räumen ist. Heute (letzter Tag vor Schlüsselübergabe) haben unsere Mieter geschrieben, dass sie sich nun mit dem Anwalt dagegen vorgehen wollen, dass in das Haus eine dritte Partei einzieht.

Nun meine Frage (da Samstags kein Anwalt zu erreichen ist):

Sind die Mieter im Falle einer Räumungsklage dazu verpflichtet den Mietsausfall für Wohnung 3 zu bezahlen, den Sie verursacht haben (gemeint ist die Zeit zwischen Frist und Vollendung einer Räumungsklage).

Ist es Hausfriedensbruch, falls wir die Wohnung (für die es keinen Mietvertrag gibt) nach der Frist betreten?

Wie lange dauert ca. eine solche Räumungsklage und wie stehen die Chancen dazu sich das Geld vom Mieter wieder zu holen wenn dieser Hartz 4 Empfänger ist ?

Danke an die, welche sich die Zeit genommen haben bis hier zu lesen.

Was für Tipps hättet ihr noch, wie wir gegen solche Mieter vorgehen sollen ?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter
Baugutachter von der Stadt bestellt, will in die Wohnung?

Hallo,

vielleicht weiss das zufällig jemand. Ich hatte einen Brief eines Baugutachters, mit falscher Anschrift in meinem Briefkasten. Kurz stand drin, wie ich von der Stadt informiert worden sei, wollen sie nun die Wohnung besichtigen. Es ging diesem Schreiben kein Schreiben der Stadt voraus. Nach telefonischer Rückfrage bei diesem Gutachter stellte sich heraus, dass sie einfach Briefkästen fotografiert hatten und dazugehörige Adressen geraten hatten (???) Scheinbar finden Bauarbeiten in der Strasse statt und die Stadt möchte gerne Vorschäden an Häusern und Wohnungen wissen um hinterher nicht belangt werden zu können. So weit so gut.
Nun bin ich aber Mieter in dieser Wohnung und Zutritt muss ich nur mein Vermieter oder von ihm beauftragte Personen (Mietrecht) erteilen. Mein Vermieter und die Hausverwaltung sind beide über diese Aktion nicht informmiert gewesen. Da ich aber keine Probleme machen wollte habe ich eine Uhrzeit mit diesem Gutachter vereinbart und war auch anwesend. Nur erschienen ist er nicht. Es gab einen allgemeinen Termin zwischen 15 und 17:30Uhr (ich war sogar um 17Uhr anwesend obwohl der persönlich ausgemachte Termin erst um 18Uhr war) auch hier habe ich keinen Gutachter angetroffen.
Jetzt die Frage, kann man mich nun Haftbar machen, wenn Schäden auftreten und vorher kein Gutachter in der Wohnung war?

Danke

Silke

Mietwohnung, Recht, zutritt
Zwei Wohnungen zusagen- wie ist das rechtlich gesehen?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich waren am Montag für Wohnungsbesichtigungen in einer Stadt und haben, als wir eine Wohnung gefunden haben, die uns einigermaßen zusagte, dem Mieter Bescheid gegeben, dass wir der Vermieterin eine E-Mail schreiben werden, dass wir die Wohnung gerne nehmen würden. Dies haben wir direkt nach der Besichtigung getan. Zwei Stunden später haben wir jedoch noch eine Wohnung gesehen, die uns besser gefiel. Dieser haben wir gleich zugesagt, da wir dachten, wir könnten der ersten Wohnung ja einfach wieder absagen, da wir bis jetzt nur eine E-Mail an die Vermieterin geschrieben haben. Nun ist es aber so, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags bei der gewünschten Wohnung als recht kompliziert herausstellt (Der Vermieter fordert Schufa-Auskünfte von uns und von unseren beiden Bürgen, die wir erst bestellen mussten. Sie werden per Post wohl erst in den nächsten Wochen ankommen). Gleichzeitig hat mir die Vermieterin von der ersten Wohnung geschrieben, dass sie die Schufa-Auskünfte für 12€ für uns einholen könnten, was die Unterzeichnung des Mietvertrags natürlich beschleunigen würde, da wir nicht noch mehrere Wochen auf die Schufa-Auskünfte warten müssen. Nun meine Frage: Könnten wir der Vermieterin von der ersten Wohnung einfach zusagen und dem Mieter der zweiten Wohnung, dem wir beim Besichtigungstermin eine Zusage erteilt haben, absagen? Er hat gesagt, dass er alle weiteren Besichtigungstermine absagt, daher erscheint es mir zusätzlich unfair, ihm jetzt abzusagen.

Schonmal im Voraus danke für Euren Rat.

LG

Wohnung, Mietwohnung, Recht
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Anbringung eines Hangboards?

Hallo zusammen,

seit mehreren Tagen zerbreche ich mir nun den Kopf, wie ich ein Hangboard (Beastmaker 1000) über den Türrahmen in einer Mietwohnung befestigt bekomme.

Ich habe bereits nach einer Variante gesucht die ohne Bohren in den Türrahmen gehangen werden kann. Es gibt solche Vorrichtungen, leider nicht passend für den Türrahmen. In den Türrahmen selbst darf nicht gebohrt werden. Die Wand über der Tür ist aus Stein und bricht mir selbst beim vorsichtigen Bohren jedes mal ein Stück weg. Ich hatte 6 Löcher gebohrt, Schrauben waren mitgeliefert, Dübel habe ich Fischer Universaldübel genommen und das Hangboard befestigt - es schien alles bombenfest zu sitzen. Kurz, mit einem Bein noch auf dem Boden, dran gehangen und schon rutschte das Ganze, mit leisem Knirschen, nach und nach runter. Wenn ich mich mit den kompletten 85kg dran gehangen hätte, wäre ich wahrscheinlich samt dem Hangboard auf dem Boden gelandet, mit riesigen Ausbrüchen in der Wand.

Ich bin jetzt soweit, dass ich mit 4 Gewindestangen komplett durch die Wand will, mit Unterlegscheibe und Mutter auf beiden Seiten. Das Hangboard soll nochmal auf einem Holzbrett aufgeschraubt werden, welches dann per Gewindestange halten soll.

Meine Frage, welchen Durchmesser wählt man bei Gewindestangen normalerweise? 4 x M5 scheint mir nicht besonders sicher (die Stangen werden, egal welchen Durchmesser, auf 35cm gekürzt - da die Wand 29cm dick ist). Ich habe Angst, das sich diese verbiegen und ich die Löcher umsonst durch die Wand gebohrt habe. Ich habe aber auch ein wenig Respekt davor, gleich 4 x M14 zu nehmen. Schließlich muss alles nach einem Auszug wieder fachmännich verschlossen werden.

Habt ihr Tipps, welche Gewindestange für 85kg Zugkraft ausgelegt sind? Das Ganze x 4 (eventuell reicht hier auch schon 4 x M8, da sich das Gewicht verteilt). Gibt es vielleicht auch andere Varianten, ohne das ich 4 x komplett durch die Wand bohren muss. Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

heimwerken, Mietwohnung, bohren
Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.

Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.

Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.

Die Rechnungen soll ich zahlen.

Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.

§10 bagatellschäden/Kleinreparturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )

Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.

Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?

Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
Tierhaltungsverbot Mietwohnung umgehen?

ich schildere kurz mal meinen Fall:

Vor ca 1 Jahr bin ich mit meiner Katze in meine jetztige Sozialwohnung (wohnraumgeförderte Wohnung) gezogen. Ich musste leider umziehen da die Miete für die alte Wohnung schon lange unbezahlbar war. Damals gab ich dem neuen Vermieter (Wohnungsgesellschafft) aus Angst die neue bezahlbare Wohnung nicht zu bekommen an das ich keine Haustiere besitzen würde. Nach der Zusage für die Wohnung habe ich ca 6 Monate Später eine Anfrage an den Vermieter für die Erlaubnis für die Haltung für einer Katze gestellt. Zum Vermieter (Wohnungesellschafft) ist zu sagen das dieser in meinen Ort mehere tausend Wohnung besitzt. In meinen Mietvertrag stand, dass man eine schriftliche Erlaubnis für die Tierhaltung vom Vermieter bräuchte. Heute teilte mir der zuständigen Mitarbeiter telefonisch mit das man keine Haustiere erlauben würde. Mich überraschte diese Antwort einwenig da viele seiner Mieter Tiere hier halten würden. Diese zogen sogar zeitgleich mit mir hier ein. Ich sprach ihn darauf an das in den anderen Wohungen und in den Nachbarswohnungen von ihm Tiere aller Art gehalten würden, z.B. Hunde, Katzen, Kaninichen. Ich sagte ihm das ich mit Tieren aufgewachsen bin, das ich selbst eine chronisch mittelschwere Depression besitze würde (alles Wahrheitsgemäß) und deshalb auch einen starken sozialen Rückzug entwickelt habe. Ein Bezugstier wäre mir dann doch schon sehr wichtig. Er sagte mir das er generell keine Haustiere erlauben würde, die anderen Mieter halten illegal Tiere. Er erlaubt keine Katze da es sein könnte das andere Mieter Allerigien gegen Katzen haben könnten. Er sagte mir wegen den Wunsch ein Tier haben zu wollen das ich doch ins Tierheim gehen sollte, dort könnte ich mir einen mir mal einen Hund zum gassi gehen ausleihen, die Katzen könnte ich mir dann dort auch ansehen. Mich machte diese Aussage richtig fertig. Ich will mir doch nicht nur ein Tier mal kurz ansehen, sondern ich wollte eine Beziehung zu einen Tier aufbauen. Es hörte sich aus seinen Mund so an das Tiere keine Lebewesen sind. Ein Besuch im Tierheim würd mich nur noch mehr fertig machen. Meine nun illigeal gehaltene Katze will ich nicht abgegeben. Ich würde untergehen wenn ich diese nicht mehr haben würde. Meine Katze ist jetzt schon seit 7 Jahren bei mir, sie spendet mir sehr viel Kraft. Eine neue bezahlbare Wohnung findet man als psychisch kranke EU-Renterin leider garnicht. Für meine jetztige Wohnung stand ich 7 jahre !!!! auf einer Warteliste. Selbst diese Wohnung habe ich nur mit einer Notlüge bekommen :(. In ständiger Angst zu leben die Wohnung zu verlieren oder die Katze abgegeben zu müssen macht mich nur noch mehr mehr krank.

Frage: gibt es trotzdem eine Möglichkeit das ich meine Katze offiziell halten dürfte? was ratet ihr mir?

Tiere, Mieter, Katze, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Tierhaltung, Hundehaltung, Katzenhaltung, Wohnungsgesellschaft
Mieter soll für Nachmieter Wohnungsbesichtigungen koordinieren und durchführen trotz fristgerechter Kündigung?

Wir haben fristgerecht unsere Wohnung gekündigt. Nun waren wir der Meinung, die Hausverwaltung würde die Suche der Nachmieter und die Koordination der Wohnungsbesichtigungen durchführen, da wir ja keinen Nachmieter stellen müssen. In einem Schreiben habe ich bekannt gegeben, dass Wohnungsbesichtigungen von dann bis dann möglich wären und die Hausverwaltung mich unter dieser Telefonnummmer erreichen kann. Nun bekomme ich Anrufe von Mietinteressenten (die wohl auch meine Telefonnummer bekommen haben), die Infos und Termine zur Besichtigung haben möchten. Ich war total verdutzt. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, dass diese sich doch mit den Interessenten beschäftigen sollen und die Besichtigungen durchführen. Darauf kam die Antwort, ob ich denn wüsste, wie viel Arbeit das denn wäre und dass die Anwesenheit des Vermieters nur bei Verkäufen üblich wäre. Ich müsste ja nur die Tür aufmachen und die Interessenten durchlaufen lassen und bei Fragen nichts sagen bzw. an die Hausverwaltung verweisen. Termine müssten die Interessenten ja sowieso mit mir vereinbaren. ???

Das ist doch die Arbeit der Hausverwaltung, wenn ich mich nicht irre??? Dann hätte ich ja gleich einen Nachmieter selbst suchen können, wäre weniger Arbeit gewesen....

Mietwohnung, Recht, Vermieter, Auszug, Hausverwaltung, Wohnungsbesichtigung, Mietrecht Kündigung
Zuwegung zur Haustür blockiert?

Hallo Ihr lieben,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, da unser Vermieter dies leider nicht tut,

seid Anfang des Jahres wohnen wir in einem 2 Parteienhaus das von Privat vermietet wurde. Die beiden Hauseingänge befinden sich nicht an der Straße sondern hinter dem Haus im Hof.

Zum Hof ist eine Zufahrt ca. 2,5- 3m Breit. diese Zufahrt führt direkt in die Garage der Nachbarn,

dadurch das die Nachbarn aber nicht in der Garage, sondern immer Davor parken, ist die Hofeinfahrt quasi permanent zugestellt, wir müssen uns an deren Auto recht vorbei zwängen wenn wir zu unserer Haustüre möchten ( Breite des Durchgangs beträgt dann vllt. noch 80-100cm, wenn überhaupt)

Wir hatten letzens Besuch von einem Rollstuhlfahrer, der uns besuchen wollte, für Ihn war natürlich kein Durchkommen, auch ist es schwierig mit einem Fahrrad durchzukommen ohne da Auto zu verkratzen,

mit diesen Nachbarn ist leider auch kein Auskommen möglich, da diese ständig irgendwelche Geschichten erfinden, und uns beim Vermieter anschwärzen.

Wie schon erwähnt, agiert der Vermieter leider nicht -beratungsresistender Rentner mit dem es leider nur Probleme gibt -

Bevor wir nun einen Anwalt einschalten, wollte ich mal fragen ob hier jemand weis wie die Rechtslage ist und ob es für diesen Fall geschriebene Gesetze gibt. wie ist das mit der Feuerwehr? Muss diese Zugang haben? Bitte um hilfreiche Antworten. Vielen Dank

Mietwohnung, Recht
Defektes spülrohr klempnerrechnung?

Ich hatte ein defektes spülrohr an meinem Wc. Mit den Jahren passiert so etwas. Ich wohne in einer Mietwohnung. Ich hatte dem Hausmeister erst Bescheid gegeben dass es runtertropft wenn ich spüle. Er gab es der Hausverwaltung weiter. Die schickten mir einen klempner mit dem sie zusammen arbeiten. Die setzen einen neuen gummiring ein der zur uralt Toilette geht und fertig.

Bekam dann die Rechnung präsentiert . Ca 50 Euro. Das ärgerte mich schon da das Klo alt ist , ca 1987, und ich doch nicht ständig dieses spülrohr anfasse . Nur wenn man sauber macht.

Ich bezahlte es sofort weil ich keinen Ärger will . Die Wohnung gehört noch einem Eigentümer . Er hat es der Verwaltung übergeben.

Nach paar tagen tropfte wieder das Wasser beim spülen. Also War es nicht nur der gummiring , wenn überhaupt ( ich meine kann ja sein u.a) sondern ich holte die Taschenlampe und sah das dieses alte Rohr einen Riss hat genau in der Kurve. Dann rief ich den Hausmeister an und er wollte sich das anschauen u um kosten zu sparen auch evtl selber machen. Er druckste aber die ganze Zeit rum. So viel Lust dazu das Rohr auszutauschen hatte er wohl nicht. Oder kann es vllt nicht.

Jetzt hat die Verwaltung mir letzte woche letzte Woche wieder einen klempner geschickt. Vor Pfingsten rief ich an dass es immer noch tropft.

Die 2 Re Rechnung habe ich noch nicht. Die wird mir die Verwaltung sicher noch zusenden für das neue spülrohr.

Denn sie sagen sich in meinem Mietvertrag steht was von 100 Euro im Jahr muss ich für kleinrep. Selber tragen.

Meine Fragen sind:

Wie berechnet sich das ?

1 Rechnung über 50 Euro habe ich .

Die nächste Rechnung werden sie mir bestimmt auch gen senden obwohl sie den Kleinen Riss nicht gesehen hatten.

Heute kommt der klempner wieder weil das spülrohr wohl nicht richtig eingesetzt wurde sonst würde es nicht etwas Tropfen.

Es ist ja eine Reklamation. Muss ich wenn sie heute eine Unterschrift wollen , unterschreiben? Brauchen sie trotzdem die Unterschrift , dass sie hier waren.

NIcht , das ich die 3 te rechnung bekomme. Und die 2 Re Rechnung die noch kommt , das ist auch meiner Meinung nicht ok, da sie den gummiRing austauschten weil sie meinten es läge daran.

Abgesehen davon.

Muss ich jetzt jede Rechnung die nicht 100 Euro übersteigt selber bezahlen oder werde die Rechnungen addiert?

Eeigentlich sollte der klempner nur 1 mal herkommen reparieren und nicht jetzt zum 3 ten mal. Hoffe nicht dass ich jetzt 3 mal zahlen muss :(

Will aber auch keinen Stress mit dem Eigentümer

Wie seht ihr das.. ??? Danke im voraus

Mietwohnung, Reklamation
Imbissbude im Erdgeschoss?

Hallo,

ich wohne seit Januar im 2. OG und im EG befindet sich eine Imbissbude.

Das es nicht ständig nach frischer Luft riechen muss, war mir selbstverständlich bewusst. Nun lässt der Betreiber des Imbisses die Hintertür von seinem Laden zum Treppenhaus ständig offen.

Habe mit den Nachbarn gesprochen, sie hätten es auch mehrmals versucht, aber der Betreiber sei stur. So bin ich auch mal zum "Wirt". Er meinte, bis jetzt hätte sich niemand beschwert, außerdem würde man doch im Treppenhaus nichts riechen. Ich hab gesagt, die sollen die Tür einfach zu lassen und wenn dann nur kurz geöffnet lassen, wenn die zum Lager im Keller müssen, aber nicht permanent zum entlüften. Die Küche ist nämlich direkt daneben.

Hatte mich bei der Verwaltung beschwert, diese wies mich natürlich wieder darauf hin, dass es mir bewusst war beim Einzug, dass sich eine Imbissbude unten befindet, erst nach meiner Aussage, dass die Tür zum Treppenhaus ständig offen ist, wollte die Verwaltung was unternehmen und den Türschließer einstellen, damit man die Türklinke nicht runterdrücken muss.

Hat anscheinend nichts gebracht. Dennoch ist die Tür regelmäßig offen. Das Holzbrett, das zum verkeilen genutzt wurde, habe ich weggeschmissen, natürlich haben die die Tür mit einem Karton jetzt aufgekeilt.

Ich weiß ja nicht mao, ob der Laden eine Dunstabzugshaube hat, aber wenn, funktioniert diese ja wohl nicht, denn sowohl im Laden als auch im Treppenhaus riecht es mal mehr und weniger nach Fett.

Wäre dies ein Grund zur Mietminderung? Habe schon alle möglichen Wege versucht.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht

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