Steht mir bei einer Mietswohnung ein Abstellplatz für eine Glasbox zu?
Wem gehört der Glascontainer und wie groß soll der sein?
Ich meine eine Glasbox
9 Antworten
Damit dir etwas zustehen kann, ist die Voraussetzung hierfür ein Rechtsanspruch!
Deine Pflichten und Rechte sind im Mietvertrag geregelt. Von einem Abstellplatz für Glascontainer ist dort aber sicher nicht die Rede.
Damit fehlt also die Anspruchsgrundlage in Form einer einer übereinstimmenden Willenserklärung Mieter/Vermieter.
Ich befürchte statt Altglasentsorgung solltest du besser auf Mehrwegflaschen setzen.
Hinzu kommt, dass ein Rechtsanspruch der dir zustehende würde auch jedem anderen Mieter zugestehen werden müsste. Demnach hätte also jeder Mieter das Recht dem Vermieter einen Altglas-Container auf sein Grundstück zu setzen. Wäre das fair?
Wenn du Mieter bist in einem Mehrfamilienhaus, dann werden euch sicher entweder Mülltonnen zur Verfügung gestellt, wo man den Müll trennt und dafür Jährlich Abfallgebühren bezahlt.
Oder woanders gibt es farbige Säcke für den Müll.
Wieso sollte man dir als Mieter wie die anderen, eine Extra Box für Glas hinstellen.
Wer sorgt denn bei euch für die Leerungen des Müll, Hausmeister oder ihr Mieter im Tournus, damit jeder mal drankommt.?
Dir steht ein Abstellplatz für eine Glasbox zu, aber nur innerhalb der gemieteten Wohnung. Wenn die Box voll ist, musst du sie eben in einem öffentlichen Glascontainer entleeren.
Nein, nur wenn die zuständige Abfallwirtschaft so etwas vorsieht, bzw bereitstellt
Nein das ist nicht vorgesehen
Dann kannst die Glasbox auf deinen zur Wohnung zugehörigen Parkplatz stellen, falls ein Parkplatz im Mietpreis inkludiert ist
Sorry, sei mir nicht böse aber welche Privatperson braucht eine Glasbox
Sowas ist bei uns normal hat jeder Haushalt in der Gegend
Wenn's von der Stadt vorgeschrieben ist, muss es da ja eine Regelung geben
Was machst du denn mit deinen ganzen Glasflaschen und Dosen?
Und die stellt man in Wohnung, Keller, Abstellraum.... Du hast da keinen extra Anspruch, eine Kiste mit der Grundfläche 30 x 40 cm abzustellen.
Naja so schlecht ist die Idee ja nicht, ich stell mir das halt so vor, dass man die in der Wohnung/Keller hat und zum Abholdatum raus stellt. Das ist ja auch nix was man nicht in der Wohnung hinstellen kann, ich meine jetzt von der Größe her
Eben. Aber der Vermieter muss dafür keinen Extraplatz zur Verfügung stellen.
Ich meine eine Glasbox