Ich erhielt in meiner NK-Abrechnung den Vermerk: "Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung nur schriftlich an." - Was genau ist damit gemeint?
Hi liebe Community,
bei der diesjährigen NK-Abrechnung für meine Mietswohnung ist etwas für mich über geblieben. Die Abrechnung macht nicht mein Vermieter, sondern in seinem Auftrag immer eine Firma. Nun schrieb mir deren Sekretärin auf die Abrechnung: "Bitte geben Sie Ihre Bankdaten ausschließlich schriftlich an." - Was genau bedeutet das? Kann ich denen die Bankverbindung per E-Mail senden, oder wollen die einen geschlossenen Postbrief? - Außerdem kennen die meine Bankverbindung doch bereits aus sämtlichen Vorjahren? - Versteht dies jemand?
Vielen Dank für Antworten : )
9 Antworten
Es geht um die Leute, von denen sie die BV noch nicht hat. Ausschließlich schriftlich meint, dass es wahnsinnig schwierig ist, eine IBAN korrekt am Telefon zu notieren. Schickst Du Ihr dagegen einen Brief oder schickst Du sie per Mail, werden Übertragungsfehler vermieden und das Geld kommt sicherer an.
Email ist normalerweise schon deswegen i. O., weil die BV dann per drag and drop einfach kopiert werden kann.
Nur mal ein Beispiel: Früchtchen erhält von den Eltern die Miete bezahlt. Eltern sagen, wenn Du von den Betriebskosten was raus bekommst, darfst Du das behalten. (Ansporn zum Sparen!)
Nun geht es um die Überweisung der Rückzahlung. Früchtchen kann aber in diesem Fall nicht einfach von einem Konto auf ein anderes überweisen, denn auf das elterliche Konto wird sie wohl keine Vollmacht haben.
Häufig gibt es auch unter Paaren, die zusammen leben, aber nicht verheiratet sind solche Abmachungen.
Ist es denn so verkehrt, wenn sich Vermieters erst einmal danach erkundigen, wohin die NK-Rückzahlung überwiesen werden soll?
... ja, auch ich.
Auch in meinem Bestasnd werde ich oft das Guthaben nicht los, weil die lieben Mieter das Konto gewechselt haben und es nicht mitteilen.
Und schriftlich ist doch klar und einfach, was ist daran nicht schlüssig?
Zudem ist Deine Unterschrift für so eine Weisung nötig, auch ich bin da lernwillig.
Ich finde das Vorgehen absolut nachvollziehbar.
Eine Kontoverbindung kann sich ändern, oder vielleicht möchte der Mieter, dass das Guthaben diesmal auf ein anderes Konto überwiesen wird. Alles möglich. Der Vermieter hat dann den Ärger und die Scherereien damit.
So überweist er den Betrag an die angegebene IBAN und er hat seine Schuldigkeit getan.
Schriftlich, damit es keine Fehler beim Notieren am Telefon geben kann. Der Vermieter ist dann auf der sicheren Seite, wenn er es exakt auf das schriftlich angegebene Konto überweist.
So eine E-Mail dauert nur wenige Minuten und kann viel Ärger ersparen.
Eine Bankverbindung ändert sich schonmal. Deswegen mußt du sie jedes Jahr neu angeben.
Schriftlich ist nicht mündlich. Da emails geschrieben und gelesen werden, sind sie schriftlich.
"Eine Bankverbindung ändert sich schonmal. Deswegen mußt du sie jedes Jahr neu angeben."
Wie bitte? Seit wann das denn? Bankverbindungen ändern sich doch nicht jährlich und man muss auch ganz sicher nirgendwo jährlich neu angeben, das ist doch völliger Unsinn
Hast du noch die davon gehört, dass Jemand die Bank gewechselt hat?
Rufe dort an, dann hast Du es aus erster Hand. Wir können nur vermuten.
Und ja, die müssten die Bankverbindung haben.
Du sollst sie wohl schriftlich mitteilen, damit es keine Übertragungsfehler wie beim Telefon geben kann.
Ja nur vermuten... Mittlerweile ist Arbeitsteilung angesagt. Wenn die gute Tante nur für Rückerstattung zuständig ist, dann ist das Anfragen der Bankverbindung auf schriftlichem Weg der einfachste. Das erspart Zeit und Personal. Die Zeiten von "Ich mach alles und habe vollen Zugriff auf alle Daten" sind vorbei.
Die Zeiten von "Ich mach alles und habe vollen Zugriff auf alle Daten" sind vorbei.
Wieso? Datenschutz?
Gerade das sollte in diesem Zeitalter durch Computer einfacher und schneller sein. Und diese Daten muss ein Verwalter doch auch haben und darf er einsehen.
Mittlerweile ist Arbeitsteilung angesagt. Wenn die gute Tante nur für Rückerstattung zuständig ist, dann ist das Anfragen der Bankverbindung auf schriftlichem Weg der einfachste.
Das ist eben auch nur Vermutung.
Ja nur vermuten... Doch die pragmatischen Geschäftsführer gehen oft einen einfachen, oft "rationelleren" Weg (einlernen, Lizenzen etc).
"Es geht um die Leute, von denen sie die BV noch nicht hat"
Das ist ja wohl nicht möglich wenn man bereits seit Jahren Mieter ist.