Scheidung, Exfrau zieht nicht aus meinem Haus aus?
Hallo liebe Community,
die Scheidung meiner (Ex)Frau und mir wird in ein paar Tagen vollzogen,
leider weigert sie sich aus meinem Haus auszuziehen (ich bin Alleineigentümer/ stehe alleine im Grundbuch/ besaß das Haus bereits vor unserer Ehe).
Zur Zeit wohnt sie dort und zahlt keinen Cent, ich bin (vor ca 2,5 Jahren) ausgezogen und muss somit sowohl Haus als auch Mietswohnung finanzieren (sie geht seit Jahren nicht arbeiten, obwohl nichts dagegen sprechen würde).
Sobald die Scheidung vollzogen ist, möchte ich ihr eine Frist zum Auszug setzen (schriftlich).
Wir haben keinen Mietvertrag oder Unterlagen, in denen Verfasst ist wie lange sie dort wohnen darf, ob sie NK zahlen muss, ... .
Meine Frage lautet:
Welche Frist ist rechtlich gesehen korrekt ?
Vielen Dank für Ihre/ Eure Hilfe !
4 Antworten
Das sind Fragen die du deinem Anwalt stellen solltest. Gegebenenfalls kann dieser ein Schriftstück aufsetzen, welches deine Frau darüber infomiert wie es weitergeht, wenn sie im Haus bleibt.
Das ist bestimmt wirksamer, als wenn du ihr Sachen aus dem Frage-Forum erzählst :-)
Erst einmal bist du so dumm, keine Nutzungsentschädigung von ihr gefordert zu haben. Das solltrst du sofort tun, nur für die Zukunft kannst du eine ortsübliche Miete fordern.
Du kannst ihr zwar eine Frist zum Auszug setzen, aber kommt sie dem nicht nach, auch, wenn es dein Haus ist, dann bleibt sie dort hocken. Um sie endgültig rauszubekommen, musst du eine Räumungskage anstrengen. Das geht natürlich besser, wenn sie die Miete nicht zahlt, von dir in Verzug gesetzt wird und du dann die Räumungsklage anstrengst.
Das alles hätte dir dein Anwalt schon längst sagen und auch anraten können. Und du musst keineswegs bis zur Scheidung warten, sprich mit deinem Anwalt, der soll sie mit Fristsetzung auffordern, das Haus zu räumen und ihr auch eine Mietrechnung zukommen zu lassen.
Rausschmeißen kannst du sie leider nicht so einfach.
Hallo,
in diesem Fall würde es aufjedenfall zulässig sein, eine kurze Frist zu setzen. In jedem Fall besteht für sie kein Recht (mehr), in der Wohnung zu verbleiben. Notfalls wirst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, nachdem du sie aus deinem Haus geklagt hast.
Möglicherweise musst du ihr Unterhalt zahlen, wenn sie auszieht. Dieser Anspruch ihrerseits besteht allerdings nicht, wenn sie zumutbar arbeiten gehen könnte, dies aber nicht tut. Ich denke, dass in deinem Fall die rechtliche Lage relativ leicht zu beurteilen ist. Viel schwieriger ist die Durchsetzung deines Rechts. Vielleicht kannst du ihr einen Anreiz geben, auszuziehen oder du rufst ihre Eltern oder Freunde an, die sie rausholen sollen? Wäre das eine Möglichkeit?
Einen Monat halte ich für völlig ausreichend. Eigentlich hätte sie schon spätestens bei Einreichung der Scheidung ausziehen müssen.