Anspruch auf die Hälfte des Hauses, obwohl nie etwas dafür bezahlt bzw. getan wurde?

10 Antworten

Der Mann hat da etwas nicht verstanden. Das Haus war nicht "sein Eigentum". Es gehörte BEIDEN.

Das weiß er jetzt auch..zwinker

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Genau das frage ich mich auch, einer zieht aus, der andere zahlt ab. Warum hat der Partner, der auszieht noch Anspruch auf den Zugewinnausgleich? Er oder sie muss doch 50% Schulden begleichen. Sonst wäre das Verhalten nach Paragraph 1381 grob unbillig.

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Ein Ehepaar hat vor 25 Jahren ein Haus gekauft. Da auf einen Ehevertrag verzichtet wurde

Das alleine reicht eigentlich schon aus.

Grundsätzlich ist es egal ob die Frau da irgendwas beigetragen hat... aus welchem bescheuerten Grund auch immer steht sie im Grundbuch... die eigentumsübertragung an dem Grundstück erfolgt durch Einigung und Eintragung und beides lag anscheinend sowohl für den Mann als auch für die Frau zu... zudem gilt im Zweifel der Eintrag im Grundbuch laut dem die Frau miteigentümerin ist... in diesem Sinne... rein theoretisch hat die Frau recht.

Der Mann sollte sich einen Anwalt nehmen... hätte er schon längst tun sollen

Der Mann hat einen Anwalt, der ist sprachlos...und wartet einfach ab. Das hilft dem Mann aber nicht weiter. Und ja...er hat begriffen, wie dumm es war, sie ins Grundbuch einzutragen..ohne Ehevertrag. Denn abgesichert war sie ja schon über seine Lebensversicherung.

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@InaHae

Verdammt bescheiden gelaufen. Aber zumindest das mit der LV kann er ja jederzeit widerrufen. Oder seine neue Partnerin eintragen lassen oder sonstwen. Und diesem Anwalt hätte ich schon längst mein Mandat entzogen. Da gibt es in unmittelbarer Umgebung genug von. Okay, vllt. nicht gerade im Radius von 1 km oder wenn Du mitten in der Pampa wohnst.

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Hat er überhaupt noch eine Möglichkeit, sein Eigentum zu behalten, ohne sich im Alter zu verschulden?

Er ist nicht Alleineigentümer. Wenn er den anderen Miteigentümer ausbezahlen kann, dann braucht er keine Schulden machen.

Abgesehen davon, die Frau wird doch wohl auch Geld verdient haben. Wenn sie Hausfrau war, dann hat sie sich um den HAUShalt gekümmert. Man muss nun die Frau in der retrospektive nicht als „Scharotzer“ darstellen. Beide wollten in der Form leben. Beide sollten Eigentümer sein mit allen Konsequenzen.

Hätte der Mann eine Hypothek aufgenommen und wäre gestorben hätte die Frau auch ein belastetes Eigentum und zahlt die Hypothek.

Rechtlich ist es vollkommen in Ordnung, dass man die Auszahlung seinen Teileigentums verlangt. Dafür bekommt er ja immerhin das gesamte Eigentum. Als wenn die Frau sich 25 Jahre denk, hehe, das Haus hole ich mir... Klar was für ein teuflischer Plan und diese Geduld.

Du glaubst gar nicht, wie teuflisch und gleichzeitig geduldig Frauen sein können. Das nennt man dann multitaskingfähig. 😁

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Sie hätte im Haus bleiben können, wollte sie nicht. Sie hätte sofort bei der Scheidung ihren Anspruch geltend machen können, hat sie aber nicht. Der Mann ist in all den Jahren davon ausgegangen, dass sie alles erhalten hat, was sie brauchte. Sie war Lehrerin, wollte aber in den Beruf nie arbeiten...wollte zwei Kinder und zu Hause bleiben.Er hat das Haus für die Kinder all die Jahre erhalten, damit sie es mal erben. Weil er selbst durch den Bruder um das Erbe seiner Eltern gebracht wurde. Sie wusste das alles... hat sich jetzt selbst verwirklicht und ist gut im Geschäft.

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@InaHae

Ja, dann ist das doch okay. Ich bezweifle einfach das die Frau erst 25 Jahre wartet bis die Ehe geschieden wird, sich dann sagt, ich warte weitere acht Jahre und dann erfülle ich meinen ursprünglichen Plan und hole mir einen Teil am Haus.

Der Mann ist 62, hat ein minderjähriges Kind? Zufällig sieben/acht Jahre alt? Hm. Man weiß ja nicht. Also man braucht die Frau hier nicht so darstellen, als wäre es ihr einzig und allein darum gegangen Geld zu bekommen. 33 Jahre lang.

Er hat das Haus für die Kinder all die Jahre erhalten, damit sie es mal erben.

Können sie doch immer noch. Er bekommt das Alleineigentum. Er muss es nichtmal den gemeinsamen Kindern mit der Ex-Frau geben. Kann die auch Enterben. Am Erbe ändert sich gar nichts. Wird bei zwei Familien nur etwas komplizierter wer was bekommen soll. Kann man alles regeln.

Also bleibt es dabei, die Frau tut nichts ungehöriges. Ihr gehört ein Teil des Hauses und den möchte sie zumindest Ausgezahlt haben.

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@juraerstie2019

Ich lernte diesen Mann 2006 kennen, da lebte er schon in Trennung. Ich lernte die Familie kennen und wir einigten uns gemeinsam im Sinne der Kinder, das sich die Partner erst nach Schulabschluss trennten. Bis 2009 pendelte er zwischen den Wohnorten. Allerdings wurde ich 2009 schwanger und wollte mein Kind gemeinsam mit meinem Mann großziehen.So blieb ich, wie besprochen bis 2012 in meinem Wohnort. Zwischenzeitlich erfolgte die Scheidung und sie zog aus. Die Geschwister haben ein gutes Verhältnis untereinander, auch wenn der Altersunterschied sehr groß ist. Auch die Exfrau hatte bis dato ein gutes Verhältnis zu uns. Sie konnte auf Hilfe und Unterstützung unserseits jederzeit zurückgreifen. Auch war sie auf der Kommunion unserer Tochter im April mit eingeladen. Ich hatte ihr vor 5 Jahren ihre Arbeit besorgt, die sie sehr gern macht und bei der sie sich noch einmal beruflich umorientieren konnte. Ich bin auch mittlerweile 54 und habe in meinem Beruf als Erzieherin kaum noch Chancen auf eine Festeinstellung.

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@InaHae
Er bezahlte das Haus und alle entstandenen Verbindlichkeiten bis es 2011 abgezahlt war. Genau in diesem Jahr, reichte die Ehefrau die Scheidung ein und zog aus.

2012 war die Scheidung; 2006 hast du ihn schon kennengelernt.

Die Frau hat die ganze Zeit gewartet. Die hat es überhaupt nicht verdient hier so negativ dargestellt zu werden als ginge es ihr nur um Geld; so wie es aus der Frage oben wirkt.

Das eine Scheidung und Patchworkfamilien zu Probleme führen ist doch normal. Die Frau möchte nun vielleicht komplett unabhängig sein und euch euer Leben leben lassen. Dafür trennt sie auch die Verbindung mit dem Haus. Ist doch nett.

Ihr gehört die Hälfte, wie man die nun besorgt, dass liegt an euren Finanzen. Wollt ihr das Haus behalten, dann zahlt ihr sie aus. Wenn nicht, dann verkauft ihr das Haus und sie bekommt 50% vom Verkauf.

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Wie schaut es denn mit dem Konstrukt der Schenkung in der Ehe aus, da der Mann angeblich alles bezahlt hat und die Frau ohne Gegenleistung als Miteigentümerin eingetragen wurde, handelt es sich nicht doch um Ausgleichspflichtigen Zugewinn und die Hälfte des Zugewinns steht ihm zu?

mich wundert sowieso, dass kein Zugewinnausgleich erfolgte; danke für eine Antwort

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@Bergfex49

Da muss ich mich erstmal einlesen, habe von Ausgleichspflichten noch nie gehört. Er hat nachweislich alles bezahlt, auch nach der Scheidung. Sie sagt zwar, sie konnte das Haus nicht nutzen, hat aber alle alten Möbel ect. noch im Haus. Und was bedeutet Schenkung in der Ehe? Sie hat den gesamten Haushalt mitgenommen, einschließlich Auto....lief alles auf seinen Namen...nur die Hausratsversicherung lief auf sie, die er aber bezahlte. Nach Auszug hat sie die ohne Ankündigung gekündigt, so dass er auf den Kosten eines Wasserschadens kurz darauf auch sitzen blieb.

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@Bergfex49

Bei der Scheidung wird das alles mit berücksichtig. Der Zugewinnausgleich umfasst die Schenkung also auch. Wäre aber auch egal, da eine Schenkung immer ohne Gegenleistung erfolgt. Das ist ja der Sinn.

Sie ist (Mit-)Eigentümerin und somit kann sie ihren Teil verkaufen — z.B. an den Ehemann.

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@InaHae

Irgendwie klingt es so als sei der Ex-Ehemann nicht wirklich geschäftsfähig. Ist das mal überprüft worden?

Er soll sich einfach mal einen Anwalt nehmen. Das ist hier alles viel zu wirr und ich bin mir irgendwie fast sicher das du einiges Durcheinander bringt. Allein bei der Scheidung wäre schon einiges geklärt worden.

Also geh zu einem Anwalt! Ne warte, wer bist du überhaupt?! Der Ex-Ehemann soll zu einem Anwalt gehen.

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@juraerstie2019

Der Mann ist geschäftsfähig..grins...hat im Management gearbeitet, viele Jahre. Er ist einfach in dieser Beziehung blauäugig gewesen. Er beruft sich immer wieder auf mündliche Vereinbarungen..ein Mann ein Wort!... Das kriegt man nicht so einfach raus.

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@juraerstie2019

Mein Mann ist nicht mein Ex....und ja natürlich haben wir einen Anwalt. Die Frage war ja auch, ob es eine andere Möglichkeit gibt, weil er alles bezahlt hat. Wenn nicht, ist das eben so..muss er jetzt durch. Ich hab damit kein Problem, mir tut nur unser Kind leid, wenn sie hier weg muss. Aber da sie ja sowieso bald auf die weiterführende Schule muss, kann man es ihr so erklären.

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@InaHae

Er hat im Management gearbeitet und fabriziert im Privatleben SO einen Murks? Wie geht das denn zusammen?

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@InaHae

Ja aber dann ist das doch überhaupt nicht dein Problem. Klar ist interessant, aber das muss er mit seiner Ex-Frau klären.

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@InaHae

Das kann der Anwalt euch doch erzählen.

Aber nein, so wie geschildert gibt es keine andere Möglichkeit. Dein Kind muss da nicht weg wenn ihr einen Kredit aufnehmt. Der muss ja nur 50% des Hauswertes haben und ihr habt das Haus als Gegenwert. Das wird der Bank wohl reichen und ist das normalste der Welt.

Im schlimmsten Fall erbt dann ein Kind Schulden. Aber selbst das würde ich bezweifeln, denn das Haus könnte immer noch verkauft werden.

Also wo ist das Problem einfach mal einen Bankberater zu fragen. 62 ist nun auch nicht so alt und es gibt als Gegenwert ein Haus. Am Ende ist dann der Mann Alleineigentümer.

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Dann sollte der Mann sich einen Anwalt nehmen (wenn er vorher schon so dumm war, das alles ohne Anwalt zu regeln).

Vom Grundsatz her hat die Exfrau Recht. Warum ist das bei der Scheidung nicht geklärt worden?

Es wurde nicht mal angesprochen! Ich vermute, weil er sonst nur den festgelegten Unterhalt gezahlt hätte...aber er hat sehr großzügig für beide Kinder gezahlt.

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@InaHae

Das ist mit absoluter Sicherheit angesprochen worden! Oder haben sie sich ohne Anwalt scheiden lassen?

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@ErsterSchnee

Ich hab mir das Scheidungsurteil angesehen...nix davon steht drin..Haus wurde nicht besprochen...unglaublich, was die hier fabriziert haben

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