wie viel kostet diese Wohnung monatlich, wenn das so in der Beschreibung steht? 248 oder 801?
- monatliche Kosten (inkl. MWSt): 248,00 Eur
- Gesamtbelastung (exkl. MWSt): 801,82 Eur
- Betriebskosten (inkl. MWSt): 200,0 Eur
- Betriebskosten (exkl. MWSt): 181,82 Eur
- Betriebskosten MWSt: 18,18 Eur
- Betriebskosten MWSt-Prozent: 10.0%
- Sonstiges (inkl. MWSt): 48,0 Eur
- Sonstiges (exkl. MWSt): 40,0 Eur
- Sonstiges MWSt: 8.0 Eur
- Sonstiges MWSt Prozent: 20.0%
6 Antworten
Bei 200 Euro Betriebskosten, dürfte die Wohnung mehr als 248 Euro kosten.
Es könnte sein, dass die 801 Netto der brutto Preis sein sollen, wäre zumindest im Rahmen, könnte aber auch über 900 brutto sein, beantworten kann dir dies nur derjenige, der die Anzeige geschaltet hat.
Scheint jedenfalls ein Fehler zu sein.
So ne Anzeige ist schon ungewöhnlich. Ich frag mich, ob das rechtlich überhaupt geht. Was soll denn sonstiges sein?
Auf Wohnungsmieten zahlst Du übrigens keine Mehrwertsteuer, so dass das 801,82 EUR sein müssten.
Was ist denn gewerblicher Wohnraum? Entweder es ist ein Wohnungsmietvertrag ohne Steuern oder es ist ein Gewerbevertrag mit Steuern.
Dann soll der Fragesteller uns nicht nur Brocken an den Kopf werfen sondaern auch mal sagen wo es genau drum geht.
Der Fragesteller versucht hier vergeblich, seine Hausaufgaben zu machen. Wo bitte sollte es in Deutschland Umsatzsteuersätze von 10 und 20 % geben? NIRGENDWO
Gewerblicher Wohnraum ist beispielsweise ein Bordell, eine Hausmeisterwohnung, etc.
Das ist rechtlich gesehen aber kein Wohnraum. Hausmeisterwohnungen sind ebenso Umsatzsteuerfrei. Diese unterliegen ganz normal dem Mietrecht.
"Wohnraum" ist rechtlich klar definiert und dafür gibt es keine USt.
Ein Bordell ist auch kein Wohnraum.
Da ist selbst eine Wohnung an einen Hausmeister vermiete: Nein, das ist Steuerfrei. Ein Bordell ist doch keine Wohnung....
Leider verstehst du gar nichts. Kann ja nicht jeder studiert haben. Schon die Fragestellung mit dem Hinweis auf Mehrwertsteuer weist darauf hin, dass hier noch Steuern zu berechnen sind.
Was ist ein Gewerbemietvertrag? Jeder, der Räume zu Geschäftszwecken anmieten oder vermieten will, muss einen Gewerbemietvertag mit dem Vermieter oder Mieter abschließen. Das Gewerbemietrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet und beruft sich vielmehr partiell auf das Mietrecht §§ 535 ff und §§ 580a BGB. Und bei jeder Gewerbemiete fällt Umsatzsteuer an.
Über was diskutierst Du hier? In der Frage ist eindeutig von einer Wohnung die Rede und hierfür wird in Deutschland keine USt. fällig.
Selbst wenn ich eine Wohnung an ein Unternehmen vermiete, dass wiederum an Angestellte (Hausmeister) vermietet, ist das meinetwegen eine gewerbliche Vermietung, aber keine Umsatzsteuerpflichtige.
Oder anders: Ich kann nur eine Umsatzsteuer optieren, wenn der Vertragspartner steuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet. Da die Wohnungsvermietung des Unternehmens an seinen Hausmeister aber Umsatzsteuerfrei ist, kann auch der Vermieter keine Umsatzsteuer geltend machen.
Kann ja nicht jeder studiert haben.
Da ich das aber studiert habe, kann ich sagen, dass @truemmerliese02 vollkommen korrekt liegt. Einen "gewerblichen Wohnraum" gibt es nicht.
Das Gewerbemietrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet und beruft sich vielmehr partiell auf das Mietrecht §§ 535 ff und §§ 580a BGB.
Mag schon sein, gilt aber auch für das Wohnraummietrecht. Ausschlaggebend ist hier aber nicht das BGB, sondern der § 12 Nr. 12a UstG, der besagt, dass Einkünfte aus Immobilienvermietungen umsatzsteuerfrei sind.
Und bei jeder Gewerbemiete fällt Umsatzsteuer an.
Auch falsch. Siehe hierzu § 4 Nr. 14a.
Schon die Fragestellung mit dem Hinweis auf Mehrwertsteuer weist darauf hin, dass hier noch Steuern zu berechnen sind.
Es handelt sich hier um eine fiktive SCHULAUFGABE.
Leider verstehst du gar nichts. Kann ja nicht jeder studiert haben.
Unabhängig davon, dass ich schon ab meinem 14. Lebensjahr in der Hausverwaltung meines Vaters tätig bin und mittlerweile auch selbst vermiete, ist das kein Thema das man studieren muss.
Der Unterschied Gewerbevermietung - Wohnraumvermietung ist Thema im ersten Lehrjahr der Immobilienkaufleute (die hab ich sogar bestanden....)
Schon die Fragestellung mit dem Hinweis auf Mehrwertsteuer weist darauf hin, dass hier noch Steuern zu berechnen sind.
Oh man...ist das nicht offensichtlich für dich dass das ne Schulaufgabe ist?
Warum musst Du da jetzt so ein Fass aufmachen? Weil dein Ego gekränkt ist, weil Du dich geirrt hast? Ok. dann geb ich dir damit recht, wenns dir damit besser geht.
Wenn in Österreich Mehrwertsteuer auch auf die Miete berechnet wird, lautet die Rechnung wohl so:
801,82 minus 248 = 553,82 (=Kaltmiete ohne Mehrwertsteuer)
10 % Mehrwertsteuer = 55,38
Gesamt pro Monat = 801,82 + 55,38 = 857,20 €
Ein Mehrwertsteuersatz von 10% und 20%? Für welches Land soll das sein?
Wohnungsmieten werden nie optiert, d.h. sind Umsatzsteuerfrei.
ich denke auch, dass es gewissen Vorgaben an solche Anzeigen gibt. So eine ist alles andere, als Transparent.
Die monatlichen Kosten betragen 248 EUR. Die Gesamtkosten plötzlich über 800 €, obwohl Betriebskosten und "sonstiges" (muss klar bezeichnet sein) nur ca. 250 € betragen? Was ist mit der Differenz von 300 €?
Die Berechnung ist quatsch und macht null Sinn.
Was sind das für Zahlen? Monatliche Kosten - was beinhalten die? Kaltmiete?
Gesamtbelastung - was ist damit gemeint? Soll das eine Warmmiete sein?
MWSt in privaten Mietangeboten wäre auch ungewöhnlich.
Falsch! Bei gewerblichem Wohnraum zahlt man zusätzlich Mehrwertsteuer.