Darf eine Erbengemeinschaft eine Mietwohnung nach Kündigung des Mieters weitervermieten obwohl der Nachlass noch nicht gerichtlich geklärt ist?

6 Antworten

Dir geht es also darum, dass möglichst bald weiter vermietet werden kann, damit Du evtl. 1 Miete sparst? Nur dann würde es Sinn machen, dass Du Dich um einen Nachmieter bemühst.

Egal, was dazu im Mietvertrag steht oder nicht, die Vermieter-Erbengemeinschaft kann jeden Nachmieter ablehnen. Es würde aus Sicht der Erbengemeinschaft auch sehr wenig Sinn machen, die Wohnung neu zu vermieten, so lange nicht geklärt ist, wer letztlich den Nutzen daraus ziehen kann und wer letztlich zuständig für die Verwaltung des Mietverhältnisses ist, wenn die Wohnung eine Gemeinschaftswohnung bleibt.

Häufig ist es so, dass es vielleicht eine Person (oder auch mehrere gibt), die die Wohnung selbst nutzen wollen. Dann wird diese Person entweder einen Mietvertrag schließen oder aber versuchen, das alleinige Eigentum durch Auszahlen der übrigen Erben zu erlangen.

Oder es will niemand in der Wohnung wohnen, dann wird untereinander geregelt, wer als Vermieter alle Vollmachten bekommt, wieviel Vergütung er/sie für die Verwaltung des Mietverhältnisses erhält und wieviel jeweils vom Ertrag an die Miterben auszuzahlen ist. Dass das alles nicht innerhalb kürzester Zeit geregelt werden kann, versteht sich von selbst.

Dritte Möglichkeit: Die Erbengemeinschaft beschließt, die Wohnung bestmöglich zu verkaufen und das geht am allerbesten, wenn sie gerade leer ist. In dem Fall würde man die Wohnung natürlich auch nicht an den besten aller möglichen Nachmieter vermieten.

Bianca1983407 
Fragesteller
 23.06.2021, 19:34

Genau. Es geht mir darum ob die Erbgemeinschaft trotzdem per Gesetz Weitervermieten darf (ob sie nun Eigenbedarf oder Verkaufen wollen ist mir auch egal) obwohl der Erbschein noch nicht offiziell ausgestellt ist. Ich würde nur Nachmieter stellen um früher aus der offiziellen 3 Monatsfrist raus zu kommen was per se mit Zustimmung erlaubt ist. Es geht mir mehr darum wie es auf der Seite der Erbgemeinschaft aussieht. Die Erben konnten mir keine Antwort geben weil sie es nicht wissen. Ist nur für mich interessant ob es auf deren Seite die Option per se gibt.

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bwhoch2  24.06.2021, 09:10
@Bianca1983407
 Es geht mir darum ob die Erbgemeinschaft trotzdem per Gesetz Weitervermieten darf (ob sie nun Eigenbedarf oder Verkaufen wollen ist mir auch egal) obwohl der Erbschein noch nicht offiziell ausgestellt ist. 

Und ich habe versucht, Dir ausführlich zu erklären, weshalb eine schnelle Weitervermietung vermutlich gar nicht im Interesse der Erben ist.

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kann sie denn die Whg neu vermieten, auch wenn das Nachlassgericht noch keine offizielle Erbschaft bestätigt hat?

Ja das geht. Rechtlich spricht nichts dagegen. Ein Vertrag mit einem neuen Mieter ist dann auch voll wirksam. Ein Problem haben die beiden Erben nur, wenn sie aufgrund anderer Umstände dann den Vertrag nicht mehr erfüllen können sollten, da wie gesagt der Vertrag trotzdem gültig ist.

Wenn es keine weiteren Erben gibt und die Töchter auch nicht beabsichtigen, das erbe auszuschlagen, dann wird es keine Probleme geben. Auf die Bestätigung des Gerichts muss dann nicht gewartet werden und man muss sich keine Gedanken machen.

an die Stelle der verstorbenen Vermieterin tritt die Erbengemeinschaft im Vertrag. Du hast fristgemäß gekündigt. alles andere muss die Erbengemeinschaft klären. Du brauchst keinen Nachmieter zu stellen und die Vermieter brauchen keinen Nachmieter zu akzeptieren. Die können vermieten an wen sie wollen. Ob der Nachlass geklärt oder nicht ist, ist nicht dein Problem.

Ja, kann sie.

Du hast generell nicht das Recht einen Nachmieter zu stellen, das geht eh nur, wenn der Vermieter einverstanden ist.

Wenn die Erben sich einig sind und auch damit einverstanden sind, dann geht das.

Wenn nicht, dann nicht.